SPÖ will Wahlarzt-
System abschaffen

Spindelberger gegen Kostenrefundierung auf Kassenkosten

Immer öfter werden Ärzte privat konsultiert, die Patienten holen sich dann einen Teil des Honorars von der Krankenkasse zurück. Geht es nach der SPÖ, könnte dieser Alternative zum Kassenarzt-Besuch bald ein Riegel vorgeschoben werden. "Ich hinterfrage, ob man Wahlärzte überhaupt braucht", sagte Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger dem "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe).

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Gesundheit - SPÖ will Wahlarzt-
System abschaffen

Wahlarztrechnungen sollten von den Kassen nicht mehr refundiert werden. Bisher bekommen die Versicherten, die sich damit kürzere Wartezeiten auf einen Termin und mehr Zuwendung durch den Arzt erkaufen, 80 Prozent des entsprechenden Kassentarifs* zurück. "Mit dem Geld, das hier eingespart wird, könnte man zusätzliche Kassenarztstellen schaffen", so Spindelberger. Dies sollte maßgeschneidert für die Versicherten erfolgen, mit speziellen medizinischen Angeboten und längeren Öffnungszeiten.

* Zur Erklärung:

Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) versicherte Patienten erhalten laut Gesetz 80 Prozent der Behandlungskosten jenes Betrages zurück, den die Kasse bei Inanspruchnahme entsprechender Vertragspartner bzw. Kassenärzte für dieselben Leistungen aufgewendet hätte. Höchsten darf jedoch das Honorar zurückerstattet werden, das bei dem Wahlarzt entrichtet worden ist. Achtung! Da Wahlärzte keinen Tarifbegrenzungen unterliegen, ist die Krankenkasse aber nur verpflichtet jene Kosten zurückzuerstatten, die im Tarifkatalog der WGKK enthalten sind. Zusatzleistungen - wie die Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt - müssen vom Patienten selbst getragen werden. Daher kann es passieren, dass bei einer Wahlarzt-Rechnung von beispielsweise 100 Euro nur 40 Euro zurückerstattet werden, anstatt 80 Euro.

Diese gesetzliche Regelung betrifft nur die WGKK, aber beispielsweise nicht die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) oder die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA).

In diesen Fällen gibt es kein Geld zurück

Eine Kostenrückerstattung ist laut WGKK in jedem Fall ausgeschlossen, wenn:

  • es sich bei der Behandlung bzw. Untersuchung um keine Krankenbehandlung im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) handelt.
  • die erbrachte Leistung nicht in der Honorarordnung der WGKK aufgenommen ist, bzw. wenn es sich um ein Heilmittel handelt, welches nicht im Erstattungskodex des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger enthalten ist.
  • ein Vertragspartner – dazu zählen auch die WGKK-Gesundheitseinrichtungen – und ein Wahlarzt desselben Fachgebietes im selben Kalendervierteljahr in Anspruch genommen wurde (etwaige Ausnahmen sind etwa Erste-Hilfe-Leistungen, Wohnsitzwechsel und Urlaub/Krankheit der/des bisher behandelnden Ärztin/Arztes).
  • ein Vertragsarzt privat konsultiert wird.
  • ein Vertragsarzt in der Privatpraxis (Zweitniederlassung) konsultiert wird.
  • die Behandlung in einer Spitalsambulanz erfolgt, welche vom Landesgesundheitsfonds finanziert wird (z.B.: Hanusch-Krankenhaus, AKH, Rudolfsstiftung).
  • ohne Zustimmung zur Zusatzkonsultation mehr als ein Wahlarzt der gleichen Sparte im selben Quartal in Anspruch genommen wurde.

Ärztekammer und ÖVP gegen Vorschlag

Die ÖVP erteilt dem Vorschlag von SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger nach Abschaffung des Wahlarzts-Systems eine Absage. "Ich halte wenig davon", sagte dessen ÖVP-Pedant Erwin Rasinger im Gespräch mit der APA. Würde man das Wahlarzt-System abschaffen, wäre die Versorgungslage noch schlechter, denn derzeit gebe es in vielen Bereichen zu wenige Kassenstellen in Österreich.

Österreich habe - etwa im Vergleich zu Deutschland - nur halb so viele Kassenärzte und "wesentlich weniger Fachärzte" mit Kassenvertrag. In vielen Bereichen gebe es im Kassensektor "überhaupt kein Angebot" - etwa bei Schilddrüsen- oder Nierenspezialisten, sagte der Allgemeinmediziner. Zu den Plänen seines SP-Kollegen sagte er: "Das, was man sich da einspart, kann man überhaupt nicht 1:1 umlegen in Planstellen. Netto schränkt man die Möglichkeiten für die Patienten ein." Rasinger gab auch zu bedenken, dass das System des Wahlarztes nicht nur Ärzte, sondern auch viele andere Berufsgruppen wie etwa Physiotherapeuten oder Logopäden umfasst. Auch gebe es viele Berufsgruppen, "wo es gar keinen Kassenvertrag" gebe.

»Das führt zu einer Verschärfung der Zwei-Klassen-Medizin«

Auch die Ärztekammer stellt sich strikt gegen den SPÖ-Vorschlag. Das würde "zu einer Verschärfung der Zwei-Klassen-Medizin" führen, sagte Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger - und lediglich die Patienten treffen. Notwendig sei vielmehr die Schaffung von mehr Kassenstellen.

Mit einer Streichung der nach Ansicht Wechselbergers ohnehin geringen Refundierung der Kosten für den Wahlarztbesuch durch die Krankenkassen würde man Patienten bestrafen, "wenn sie die Wahlfreiheit in Anspruch nehmen, die sie brauchen, dass sie überhaupt zu ihrer Versorgung kommen, weil es zu wenig niedergelassene Ärzte gibt", so Wechselberger. Denn die Entwicklung der Kassenstellen sei mit dem Bedarf der Bevölkerung "überhaupt nicht parallel verlaufen", sondern dahinter zurückgeblieben. "Es ist unverfroren, in der Zeit der großen Diskussion um unzumutbare Wartezeiten (...), die Leute zu bestrafen, die sich entscheiden, zu ihren Sozialversicherungsbeiträgen noch Geld dazu in die Hand zu nehmen", sagte Wechselberger.

Abschaffung des Wahlarzt-Systems nicht SPÖ-Parteilinie

Der Vorschlag von SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger, das Wahlarzt-System abzuschaffen, ist nicht Parteilinie der SPÖ. Das betonte SP-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler am Mittwoch in einer Aussendung. Er zeigte sich aber über die Diskussion erfreut. Spindelbergers Vorschlag zur Abschaffung der Rückerstattung der Wahlarztkosten sei "ein Diskussionsbeitrag, aber derzeit sicher nicht Parteilinie der SPÖ", erklärte Niedermühlbichler in einer Aussendung. Es sei klar, dass "mit Sicherheit" keine Schritte gesetzt werden, "die zu einer finanziellen Mehrbelastung der PatientInnen führen würden". Die Gesundheitsversorgung dürfe "niemals eine Frage des Einkommens sein, sondern muss selbstverständlich allen Menschen stets in bester Qualität zur Verfügung stehen".

Kommentare

higgs70

"Bisher bekommen die Versicherten 80 Prozent des entsprechenden Kassentarifs zurück. Mit dem Geld, das hier eingespart wird, könnte man zusätzliche Kassenarztstellen schaffen"

Also das erschließt sich mir jetzt überhaupt nicht. Wenn ein Mensch krank ist geht der wohl oder übel zu einem Arzt. Wenn der dann zum normalen Kassenarzt geht, anstatt zum Wahlarzt, dann fallen bei den Krankenkassen nicht 80% weniger Kosten, sondern 100% der Kosten an, sprich um 20 % mehr. Von welcher Ersparnis redet der Mann bitte?

Dieser Vorschlag ist das Allerletzte. Als MS-Patient ist man sowieso schon benachteiligt, da es nur wenige MS-Zentren gibt. Von denen wiederum sind 90% nur Wahlärzte.

Die Warteräume bei den Kassenärzten sind meist voll mit Patienten, trotzdem werden bei Bedarfserhebungen meistens keine neuen Praxen zugelassen. Daher der Weg zu Wahlärzten.

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