Der rehabilitierte Professor

von Heinz Sichrovsky © Bild: NEWS

Die Meldung konnte man sogar finden - vorausgesetzt, man legte es darauf an und wusste, wonach man suchte: Ein von der Musik-Universität fristlos entlassener, daraufhin von den Philharmonikern und der Staatsoper beurlaubter Professor hat seinen Dienst bei den beiden letztgenannten Institutionen wiederaufgenommen. Mit anderen Worten: Beim Orchester und in der Oper war nichts nach Metoo-Kriterien zu Beanstandendes vorgefallen. Man hat dort vorbildlich gehandelt: Der Mann wurde beurlaubt, man hat untersucht und die nötigen Schlüsse gezogen. Anders die Uni: Sie hat sofort entlassen und muss sich nun mit Schadenersatzforderungen des namhaften Orchestersolisten und Pädagogen auseinandersetzen. Sollten dessen Forderungen berechtigt sein (was sich herausstellen muss), so möge ihm die Sache ein Vermögen einbringen. Einzuklagen wären nämlich nicht nur die Bezüge als Lehrer, sondern auch entgangene Solistenhonorare und vor allem der zerstörte Ruf. Die öffentliche Hand, in deren Eigentum die Universität steht, sollte die Summe allerdings nur vorstrecken. Exekutierbar müsste sie bei der Person sein, die vor der gerichtlichen Klärung die Entlassung ausgesprochen hat. Mitzahlen könnten auch Zeitungen, die den Beschuldigten durch Verweis auf seine Tätigkeit bei einer namhaften Kammermusikformation für jedermann kenntlich gemacht haben. Es wird Zeit für einen Präzedenzfall.

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