U-Haft über
Ex-Oberst beantragt

Wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Verhängung der Untersuchungshaft über den festgenommenen, pensionierten Bundesheer-Offizier beantragt. Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, über 20 Jahre lang für Russland spioniert zu haben.

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Spionagefall - U-Haft über
Ex-Oberst beantragt

Der Verdächtige war in der Nacht auf vergangenen Samstag in Oberösterreich festgenommen worden. Er wurde in Verwahrungshaft genommen und ausführlich einvernommen. Nach Prüfung der bisherigen Ermittlungsergebnisse, insbesondere der umfangreichen Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten, geht die Staatsanwaltschaft von "einer dringenden Verdachtslage in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), sowie darüber hinaus auch in Richtung der Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus", hieß es am Montag in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Salzburg.

Von 1992 bis 2018 spioniert

Die Tathandlungen ereigneten sich laut Staatsanwaltschaft "fortlaufend in den Jahren 1992 bis Ende September 2018, wobei Tatorte auch im Bundesland Salzburg lagen". Die Behörde geht weiters davon aus, dass sowohl der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr, also die Gefahr weiterer Delinquenz, als auch der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt. "Aufgrund des dringenden Tatverdachtes und der genannten Haftgründe beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg heute Nachmittag beim Landesgericht Salzburg die Verhängung der Untersuchungshaft."

Wegen der Bedeutung des Ermittlungsgegenstandes werde das Verfahren als Verschlusssache geführt, wurde betonte. "Nähere Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens können daher derzeit nicht gegeben werden", informierte die Staatsanwaltschaft.

Anhörung am Dienstag

Über eine etwaige Verhängung einer Untersuchungshaft soll morgen, Dienstag, entschieden werden. Ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg erklärte auf Anfrage der APA, die Anhörung des Beschuldigten vor der zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin werde am Dienstag stattfinden. Nach der nicht-öffentlichen Anhörung werde entschieden, ob eine U-Haft verhängt wird.

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