Spektakulärer Prozess in Wien: Lauten Nachbarn "in Furcht um mein Leben" getötet

50-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht Vizeleutnant litt unter den nächtlichen Lärmattacken

Sämtliche Bewohner der Wohnhausanlage, in der das Opfer seit rund 20 Jahren gelebt hatte, dürften seit langem unter dem Grafiker und Computerkünstler gelitten haben. Regelmäßig hatte dieser nächtens das Haus mit lauter, basslastiger Musik aus seiner Stereoanlage beschallt. Oft lag er betrunken im Stiegenhaus und schrie wild herum, so dass die Polizei oft mehrmals täglich gerufen wurde. Weil Sachverständige bei dem 44-Jährigen schließlich eine schizo-affektive Psychose mit Impulsdurchschüben feststellten, die mehrfach eine stationäre Behandlung auf der Psychiatrie erforderlich machte, wurde er sogar besachwaltert.

Doch die Sachwalter wechselten ständig, da sie sich vor dem unberechenbaren Mann fürchteten, der ihnen die Kanzleitüren eintrat und ihre Angestellten mit seinem aggressiven Gebaren einschüchterte. Einem Richter, mit dem er zu tun hatte, beschmierte der 44-Jährige zunächst die Tür zum Dienstzimmer, ehe er ihm wütend und mit Schimpftiraden Aktenteile ins Rauminnere warf.

Der direkt über ihm wohnende Vizeleutnant litt vor allem unter den nächtlichen Lärmattacken. Zuletzt hatte sich der Offizier gegen die Musikbelästigungen geholfen, indem er auf Anraten der Polizei am Gang einfach die Sicherungen herausdrehte. Das tat er auch am 17. April 2006, nachdem er gegen 6.35 Uhr in der Früh vergeblich gegen die Tür des Störenfrieds "gepumpert" hatte, der einmal mehr in voller Lautstärke die Bässe aus den Lautsprecher-Boxen fahren ließ.

Plötzlich riss der 44-Jährige allerdings die Tür auf und lief splitternackt auf den 50-Jährigen zu, wobei er nach dessen Darstellung eine 70 Zentimeter lange Hartmetallstange schwang und "I derschlag di! I hau dir den Schädel ein!" rief.

"I hab mir in dem Moment fast in die Hosen gemacht. I bin davon gelaufen, die Stiegen rauf, zu meiner Wohnung. Er hat mi verfolgt, hat mit der Stange auf den Stiegenlauf geschlagen", schilderte der Offizier nun Richter Andreas Böhm. Da habe er gerufen: "Stehenbleiben! Ich hab' eine Waffe!" Als das nichts nützte, habe er seine Glock aus dem Holster gezogen, den er beim Verlassen der Wohnung umgeschnallt hatte: "Ich hab' keine Chance mehr gesehen. Es hat nur eines gegeben, wie man es lernt in der Ausbildung: Hinhalten und ein Deutschuss. Er hätt' mi sonst wahrscheinlich erschlagen."

Der Offizier fügte dem 44-Jährigen einen Brustkorb- und Lungendurchschuss zu, der Grafiker starb gegen 7.15 Uhr im Stiegenhaus vor seiner Wohnung. "Es geht nicht an, in Wild West-Manier zur Selbstjustiz zu greifen", forderte Staatsanwältin Gabriele Mucha dafür eine angemessene Bestrafung des Schützen. Sie verstand vor allem nicht, weshalb sich dieser mit seiner Pistole bewaffnet hatte, ehe er den Weg ins Erdgeschoß antrat.

"Ich hab' die Waffe immer mit. Auch auf der Straße. Ich hatte ein ungutes Gefühl im Hinterkopf", erläuterte dazu der Beschuldigte. Sein Verteidiger Werner Tomanek rechnete mit einem Freispruch: "Es war eine schicksalhafte Fügung!" Sein Mandant habe in einer Notwehr-Situation "eine gefährlichen Geisteskranken" erschossen.

(apa/red)