Was die Regierung plant

Regierungsprogramm sieht "maximal" fünf Träger vor

Was die Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung plant, steht auf knapp zwei Seiten im Regierungsprogramm: Vorgesehen ist eine Reduktion der derzeit 21 Sozialversicherungsträger auf "maximal" fünf. Die AUVA muss 500 Mio. Euro einsparen, andernfalls wird sie aufgelöst. Einen Gesetzesentwurf soll es noch im Mai geben. Laut Medienberichten kursiert bereits eine erste Version.

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Sozialversicherung - Was die Regierung plant

Wie genau die Zusammenlegung der Sozialversicherungen aussehen und welche fünf Träger es geben soll, lässt das Arbeitsprogramm (ab Seite 114) offen. Klar ist aber, dass es eine "Österreichische Krankenkasse" geben soll, in der die neun Gebietskrankenkassen aufgehen. In weiterer Folge soll ein österreichweiter Ärztegesamtvertrag mit der Möglichkeit von regionalen Zu- und Abschlägen verhandelt werden. Die bestehenden Gesamtverträge bleiben bis 2020 aufrecht. Dass die Bauern- und die Selbstständigen-Versicherungen SV und SVA ebenfalls zusammengelegt werden sollen, wurde von Regierungsseite schon klar gemacht.

"Gesundheitsbonus"

Die "partizipative Selbstverwaltung" soll gewahrt bleiben. Gleichzeitig ist aber auch die Schaffung eines Verwaltungsrates inklusive Bundesvertreter in den Sozialversicherungsträgern vorgesehen. Geplant ist auch eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben anstelle der Krankenkassen. Die durch die Einsparungen frei gewordenen Mittel sollen den Menschen in Form eines "Gesundheitsbonus" zugutekommen.

Konkreteres steht in einem angeblichen ersten Entwurf für einen Ministerratsvortrag, von dem "Standard" und "Salzburger Nachrichten" zuletzt berichtet haben. Demnach wäre ein politisches Mandat unvereinbar mit der Funktion in einem Verwaltungsrat, zudem sollen für deren Mitglieder "erhöhte Qualifikationserfordernisse" analog zum Bankenbereich (Fit-&-Proper-Test) eingeführt werden. Die Anzahl der Mitglieder in den Gremien soll nach der Stärke der Beitragszahler geregelt werden, was eine stärkere Repräsentanz der Dienstgebervertreter bringen dürfte.

Reform der AUVA

Der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt verordnet die Regierung eine nachhaltige Reform - "u.a. Aufgabenüberprüfung, Synergien, Strukturanalyse, Zahlungsströme". Bis Ende 2018 müssen ein Gesamtkonzept stehen und erste finanzielle Erfolge nachweisbar sein. Andernfalls wird die AUVA in die bestehenden Träger übergeführt und damit aufgelöst. Der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag wird von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt und damit die Lohnnebenkosten um 500 Millionen Euro reduziert.

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