Sozialversicherung - Tirol pocht auf regionalen Spielraum

Regionale Gesundheits-und Strukturplanung müsse auf Ebene der Landesstellen der ÖGK verankert sein

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Zudem dürfe der bis 2021 paktierte Finanzausgleich mit dem Finanzrahmen für die Spitalsfinanzierung durch die Sozialversicherungsreform ebenfalls nicht aufgeschnürt werden. Überdies wird das Weisungsrecht der ÖGK gegenüber den Landesstellen als zu weitreichend kritisiert. "Keinesfalls darf dem Verwaltungsrat ein solches Recht in Bezug auf Beschlüsse der Landes-Zielsteuerungskommission zukommen", zitierte die "TT" aus der Stellungnahme.

Für das Land Tirol sei es wesentlich, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der Gesundheitsreform bzw. der Gesundheitsplanung komme. "Das Land sieht es daher als kritisch an, wenn es durch das Gesetzesvorhaben zu finanziellen Mehrbelastungen der Krankenversicherungsträger kommt. Es ist daher jedenfalls zu vermeiden, dass dem Krankenversicherungsträger als Partner der Gesundheitsreform bzw. der Gesundheitsplanung finanzielle Mittel für die Umsetzung dieser Prozesse entzogen werden", erklärte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP).

Von der Sozialversicherung müssten weiterhin bedarfsgerecht Mittel zur Finanzierung der Versicherungsleistungen zur Verfügung gestellt werden. Für den Vorsitz in den Gremien schlägt Tirol statt des halbjährlichen Wechsels eine einjährige Funktionsdauer vor.

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