Sozialversicherung:
ÖVP und FPÖ einig

Die Koalitionsparteien haben sich am Pfingstwochenende wie erwartet auf die Reform der Sozialversicherung geeinigt.

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Die Regierungsspitze hat am Dienstag ihre Pläne für die Reform der Sozialversicherungen vorgelegt. Laut der Punktation, die am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen werden soll, ist eine Zusammenlegung der derzeit 21 auf vier oder fünf vorgesehen. Die Zukunft der AUVA ist vorerst weiter offen. Darüber soll es wie bisher einen Dachverband geben.

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Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer "Österreichischen Gesundheitskasse" (ÖGK) fusioniert und damit für die unselbstständig Erwerbstätigen zuständig sein. Die Sozialversicherungsanstalten der Selbstständigen (SVA) und der Bauern (SVB) werden zu einem "Selbstständigen-Träger" (SVS) zusammengelegt. Die Beamtenversicherung (BVA) und die Versicherung der Eisenbahner und für den Bergbau kommen zu einer Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen zusammen. Bestehen bleibt die Pensionsversicherungsanstalt. Sie wird allerdings nicht wie ursprünglich angedacht auch für Öffentlich Bedienstete und Selbstständige zuständig sein, deren Pensionsagenden bleiben bei der SVS und der neuen Beamtenversicherung.

Zukunft der AUVA offen

Offen ist nach wie vor die Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Hier fordert die Regierung in der Punktation eine "nachhaltige Neuorganisation". Die im Regierungsprogramm enthaltenen 500 Millionen Euro werden zwar nicht explizit angeführt, es heißt aber: "Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Dazu ist es entsprechend dem Regierungsprogramm notwendig, bis zum 31.08.2018 Organbeschlüsse in der AUVA gefasst zu haben, um das Einsparungspotenzial sicherzustellen."

"Darüber hinausgehende Potenziale, die nicht im eigenen Wirkungsbereich liegen, sind hinsichtlich notwendiger gesetzlicher und nur im Verhandlungsweg mit anderen Sozialversicherungsträgern oder Gebietskörperschaften zu erreichenden Veränderungen, ebenfalls bis 31.08.2018 der Bundesregierung transparent zu machen." Damit sind die Entgeltfortzahlungen für Arbeitnehmer und die zu geringe Vergütung für Freizeitunfälle bzw. die zu hohen Zahlungen für Arbeitsunfälle gemeint. "Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die ÖGK- bzw. die Pensionsversicherungsanstalt überzuführen", heißt es in dem Ministerratsvortrag.

Zeitplan der Umsetzung

Die fünf Betriebskrankenkassen bekommen die Möglichkeit in die ÖGK hinein zu optieren. Andernfalls sind sie gesetzlich als private Wohlfahrtseinrichtungen zu etablieren.

Auf die Zukunft des derzeitigen Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger wird war nicht explizit eingegangen, es ist aber ein Dachverband über den vier bzw. fünf Trägern vorgesehen. "Der Dachverband nimmt die gemeinsamen Interessen wahr und koordiniert die trägerübergreifenden Aufgaben der Sozialversicherungsträger."

Der Zeitplan für die Umsetzung sieht bis Juli die Vorlage eines Begutachtungsentwurfes vor. Bis Ende November sind die Regierungsvorlage und der Parlamentsbeschluss geplant. Inkrafttreten soll das Gesetz mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen im ersten Quartal 2019.

Budget- und Personalhoheit bei ÖGK

Die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wird neun Landesstellen erhalten. Wo die Zentrale sein soll, ist der Punktation, die am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen werden soll, noch nicht zu entnehmen. Die Gesamtbudgethoheit wird von der Hauptstelle der ÖGK wahrgenommen. Zudem obliegt ihr die Steuerung inklusive der strategischen, gesamthaften und bundesländerübergreifenden Gesundheitsplanung.

Die ÖGK hat für eine bundesweit ausgeglichene Gebarung zu sorgen und den Landesstellen ausreichende Mittel entsprechend den von ihnen zu verantwortenden Aufgaben zur Verfügung zu stellen. "Jedenfalls soll sichergestellt werden, dass den Versicherten in jedem Bundesland die Beitragseinnahmen der jeweiligen Gebietskrankenkasse im Jahr 2017 entsprechen." Die ÖGK ist zuständig für die Verhandlung eines österreichweiten Gesamtvertrages mit den Ärzten und der entsprechenden Honorare. Die Landesstellen der ÖGK sind weiterhin für die regionale Versorgungsplanung zuständig und es wird ihnen die Möglichkeit gegeben, Zu- und Abschläge auf Grundlage des österreichweiten Gesamtvertrages zu verhandeln.

Budget- und Personalhoheit erhält damit die ÖGK. Zusätzlich ist eine länderweise Budgetautonomie festzulegen, die allerdings nur den Einsatz der im Land bis 31.12.2018 frei verfügbaren allgemeinen, nicht gebundenen Rücklagen umfasst, sowie die Verwendung der Mittel für Gesundheitsreformprojekte (Innovations- und Projektbudget). Die Höhe des Innovations- und Projektbudgets ist von der wirtschaftlichen Gesamtsituation abhängig. Die Bundesländer sind in die Umsetzung einzubeziehen. Um die Verwaltungskosten zu senken, soll innerhalb der ÖGK eine Aufgabenbündelung festgeschrieben werden, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Leistungsniveaus für die Menschen eine Optimierung der Strukturen zum Ziel hat.

Beitragserhebung

Die Beitragseinhebung soll auch zukünftig "einheitlich und zentral durch die ÖGK erfolgen". Anstelle der Gebietskrankenkassen sollen die Beiträge durch die ÖGK eingehoben werden. Die derzeitige Beitragsprüfung soll effizienter organisiert werden und erfolgt zukünftig ausschließlich durch das Finanzministerium.

An den "Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung" will die Regierung laut ihrem Ministerratsvortrag festhalten. Allerdings wird der Einfluss der schwarzen Unternehmensvertreter ausgebaut und jener der roten Gewerkschafter eingeschränkt. "Die bisherigen Selbstverwaltungsgremien (Vorstand, Kontrollversammlung, Generalversammlung) werden in ein einziges Selbstverwaltungsgremium (Verwaltungsrat, Anm.) übergeführt und deutlich verschlankt. Die Anzahl der Mitglieder und die Zusammensetzung der Versicherungsvertreter differiert je nach Art des Trägers (Besonderheiten der Träger sind zu berücksichtigen)."

In der ÖGK ist eine paritätische Besetzung durch Dienstgeber und Dienstnehmer vorgesehen. Arbeiter- und Wirtschaftskammer sollen sich damit die Mandate im neu zu schaffenden Verwaltungsrat 50:50 teilen. Derzeit stellt die Arbeiterkammer vier Fünftel der Mitglieder in Vorstand und Generalversammlung der Länderkassen, nur in der Kontrollversammlung ist es umgekehrt.

Eine Funktion in einem neuen Selbstverwaltungsgremium ist laut der Punktation mit einem politischen Mandat unvereinbar. Zudem sollen die Mitglieder der Selbstverwaltung zukünftig auch neben den persönlichen Voraussetzungen eine fachliche Eignung für die Ausübung ihrer verantwortungsvollen Funktion darlegen.

Einsparungen von einer Milliarde erhofft

Die Regierung erhofft sich durch die von ihr geplante Reform der Sozialversicherungen Einsparungen von geschätzt einer Milliarde Euro bis 2023. Diese "Gesundheitsmilliarde" will die schwarz-blaue Koalition für den Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin einsetzen. Außerdem soll das Geld in den Ausbau der Kassenärzte, die Stärkung des niedergelassenen Bereichs und die Finanzierung von Landarztstipendien investiert werden.

Die Regierung verweist auch auf die von ihr angestrebte Verschlankung der Verwaltung. Statt derzeit rund 90 Verwaltungsgremien soll es künftig nur noch etwa 30 geben. Die Zahl der Funktionäre soll um 80 Prozent von derzeit etwa 2.000 auf künftig nur noch 400 sinken. Allerdings bekommt die Mehrzahl dieser Funktionäre in den Sozialversicherungen derzeit keine Gehälter sondern nur Aufwandsentschädigungen. Analog zur Reduzierung der Träger soll es statt 21 Generaldirektoren künftig auch nur noch fünf geben.

In der Verwaltung sollen Einsparungen durch die Nichtnachbesetzung von frei werdenden Stellen erfolgen. Die Regierung betont, dass es keine Kündigungen geben werde. Von den bestehenden 19.000 Stellen in der Verwaltung sollen durch natürliche Abgänge in den ersten drei Jahren zehn Prozent und in den nächsten zehn Jahren rund 30 Prozent nicht mehr nachbesetzt werden. Eingriffe auf die rund 7.000 Ärzte, das Pflegepersonal oder die sonstige Gesundheitsberufe soll es nicht geben.

ÖGK-Zentrale wohl nicht in Wien

Die Zentrale der künftigen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird wohl nicht in der Bundeshauptstadt sein. Die Entscheidung, wo die ÖGK ihren Sitz haben wird, ist zwar laut Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) noch zu treffen, wie er am Dienstag bei einer Pressekonferenz sagte. Er könne sich aber gut vorstellen, dass die Zentrale in einem Bundesland sein wird - dies würde den ländlichen Raum stärken und wäre "sinnvoll".

Die Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) blieb bei der Präsentation der Eckpunkte der Sozialversicherungsreform offen: Bis Ende August hat die AUVA Zeit, das im Regierungsprogramm vorgegebene Einsparungsvolumen von 500 Millionen Euro darzulegen. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sei dazu bereits in "guten Gesprächen" mit der AUVA, versicherte Kurz. Im Herbst werde man die Öffentlichkeit informieren, wie es weitergehe. Schon jetzt könne man aber "garantieren", dass eine etwaige "Eingliederung" der AUVA in einen anderen Träger nicht dazu führen würde, dass Spitäler oder Reha-Zentren geschlossen werden, betonte der Kanzler.

Reform für "Therapieverweigerer"

Bei der Präsentation der Sozialversicherungsreform überboten sich die Regierungsvertreter quasi gegenseitig mit Superlativen: Für Kanzler Kurz handelt es sich um "eines der größten Reformprojekte in der Geschichte Österreichs". Die Sozialversicherung sei der "bestuntersuchte Patient, der bis dato ein völliger Therapieverweigerer" gewesen sei, unterstrich Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) die Notwendigkeit einer Reform.

Jahrzehntelang sei darüber diskutiert worden, ob es nicht sinnvoll wäre, die Zahl der Krankenkassen zu reduzieren, aber die Reform habe nie stattgefunden, meinte Kurz bei der Pressekonferenz. "Wir setzen um, was wir angekündigt haben und setzen diese notwendige Reform endlich durch." Es handle sich nicht um eine Gesundheitsreform, sondern um eine Struktur- und Verwaltungsreform, betonte er.

"Aufgeblähtes System" soll vereinfacht werden

Vieles, was von "Gegnern" der Umstrukturierung in Umlauf gebracht worden sei, stimme nicht, meinte Kurz: Dass man Spitäler schließe, Leistungen kürze oder eine Umfärbung stattfinde, "all diese Aussagen sind nicht richtig". Man versuche, das "aufgeblähte System" zu vereinfachen. "Verlierer dieser Reform sind definitiv die Vertreter des Systems", verwies Kurz auf die geplante Reduktion von Funktionären und Generaldirektoren.

Auch Strache hob in seinem ausnehmend ausführlichen Statement diesen Punkt hervor und sprach von einer "sehr dicken Suppe mit vielen Köchen", die "nicht notwendig" seien. In die "überbordende Verwaltung" fließe zu viel Geld, befand er. Das derzeitige System sei aber nicht fair und nicht zeitgemäß. "Soziale Sicherheit ist die Grundlage der Demokratie", meinte auch Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), "wir sichern ein faires, gerechtes Sozialversicherungssystem".

Eine Milliarde Euro bis 2023 einsparen

Bis 2023 werde man eine Milliarde Euro einsparen, versprach die Regierung. Wie genau diese Summe zustande kommt, wurde aber auch auf Nachfrage nicht konkret erläutert. Die von der AUVA verlangten 500 Millionen Euro an Einsparungen seien darin jedenfalls nicht enthalten. Hartinger-Klein verwies etwa auf Einsparungen durch einen zentralen Einkauf oder ein zentrales IT-Rechenzentrum.

Aus 21 Sozialversicherungsträgern sollen jedenfalls maximal fünf werden - "ein sozial- und gesundheitspolitischer Meilenstein", wie Hartinger-Klein findet. Dass es regionale Unterschiede bei den Leistungen gibt - was Strache als "Zwei-Klassen-Medizin" geißelte -, soll in Zukunft der Vergangenheit angehören. "Österreichweit gleiche Leistungen für gleiche Beiträge" sei das Ziel, erklärte Hartinger-Klein. Auch strebe man einen Ausbau der Kassenärzte und längere Öffnungszeiten bei den Ärzten an. Für Ärzte solle die Reform einen Gesamtvertrag mit Zuschlägen in Regionen, in denen man schwer Landärzte findet, bringen. "Wir schaffen eine neue soziale Gerechtigkeit für die Menschen in diesem Lande", frohlockte auch ÖVP-Klubobmann und -Sozialsprecher August Wöginger. "Wir sparen eindeutig im System und nicht bei den Menschen", bemühte er ein Mantra der Koalition.

Offen blieb allerdings trotz mehrmaliger Nachfrage, auf welchem Niveau die geplante Leistungsharmonisierung vonstattengehen wird. Gleiche Leistung für gleiche Beiträge gelte innerhalb eines Trägers, erklärte Wöginger. Die derzeitigen Selbstbehalte, etwa bei den Beamten, bleiben bestehen. In den nächsten Jahren sei ein Gesamtärztevertrag auszuarbeiten. Hartinger-Klein meinte zum Schluss noch vage, dass die Leistungsharmonisierung "Sache der Selbstverwaltung" sei.

Kritik von ÖGB, AK und Kassen

Die geplante Reform der Sozialversicherungen hat bei Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Kassen heftige Kritik ausgelöst. Licht und Schatten sieht Hauptverbandschef Alexander Biach, er fordert Präzisierungen und eine Fortsetzung der Gespräche. Industrie und Landwirtschaft begrüßten die Regierungspläne.

Biach begrüßt ausdrücklich den Fortbestand der Selbstverwaltung, das Verbleiben der Beitragseinhebung bei der Sozialversicherung, das grundsätzliche Bekenntnis zur AUVA und vor allem die angekündigte Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Bei etlichen Themen, wie der Ausgestaltung der Gremien, der Beitragsprüfung, der Leistungsharmonisierung und den angeführten Einsparungen, ortet der Hauptverbands-Vorsitzende aber Klärungsbedarf und bietet der Regierung weiterhin Kooperation und Gesprächsbereitschaft an. Dringenden Gesprächsbedarf sieht Biach, weil die Beitragsprüfung zur Finanz gehen soll, weil diese sei genauso wie die Beitragseinhebung verfassungsrechtlich untrennbar mit dem Prinzip der Selbstverwaltung verbunden. Die Leistungsharmonisierung wünscht sich der Hauptverbandschef über alle Träger und nicht nur innerhalb der "Österreichischen Gesundheitskasse".

Der Leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz warnte vor drohenden schlechteren Leistungen für die Patienten. Den Widerstand gegen Leistungskürzungen wolle die Regierung mit der "Enteignung der versicherten Arbeitnehmer" brechen, sagte Achitz, der auch stellvertretender Vorsitzender im Hauptverband ist. Damit meint er, dass die Arbeitnehmer in den Kassengremien ihre Mehrheit verlieren. Achitz hält die Reform für "eine Nebelgranate, mit der die Bundesregierung von ihrem Anschlag auf die Gesundheitsversorgung ablenken will". Weiters kritisierte er, dass die Unterschiede zwischen Beamten und GKK-Versicherten noch größer würden.

Arbeitnehmer "große Verlierer der Reform"

Auch die Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse und Vorsitzende der Trägerkonferenz im Hauptverband, Ingrid Reischl, hält die Arbeitnehmer für die "großen Verlierer der Reform." Wenn die Finanz künftig die Beiträge prüft, hat sie die Sorge, dass die Kollektivverträge nicht mehr eingehalten oder Überstunden nicht mehr ausgezahlt werden. Das werde sich "in der Geldbörse bemerkbar machen". Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde hält Reischl nicht für realistisch. Und auch den angestrebten Personalabbau durch natürlichen Abgang kann sie nicht nachvollziehen. In der WGKK würden nicht so viele Leute in Pension gehen.

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl hält die Pläne der Regierung für "unprofessionell". Sie mache "aus neun Kassen zehn, lässt letztlich Leistungskürzungen befürchten und verschleiert die Kontrolle und die Transparenz für die Versicherten".

Industriellenvereinigung begrüßt die Pläne

Die Industriellenvereinigung begrüßt hingegen die Pläne, für Präsident Georg Kapsch beweist die Regierung damit "Verantwortungsbewusstsein für die Zukunft". Die Reduktion von 21 auf maximal fünf Träger sei entscheidend, um "Geld im System effizienter zu nutzen sowie Mehrgleisigkeiten zu vermeiden". Wirtschaftsbund-Generalsekretär Rene Tritscher lobte ebenfalls, dass mit dem fünf-Träger-Modell der Grundstein für eine nachhaltige Reform gelegt werde.

Auch der Obmann-Stellvertreter der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, Alexander Herzog, unterstützt die Regierungspläne. Die Fusion mit den Bauern werde die SVA "mit aller Kraft vorantreiben", kündigte Herzog an, auch wenn diese Fusion aus technischer Sicht "komplex" sei.

Der Präsident der Landwirtschaftskammer, Josef Moosbrugger, begrüßte diese Fusion ebenfalls. Damit könnten die Bauern auch in Zukunft den hohen sozialen Standard halten beziehungsweise sogar noch weiterentwickeln.

Auch die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, steht hinter dem Konzept der Regierung, auch wenn sie darin nur einen "ersten Schritt in die richtige Richtung" sieht. Sie beharrte aber darauf, dass der Seniorenrat als anerkannter Sozialpartner im Verwaltungsrat ebenso wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nur mit Sitz, sondern auch mit Stimme vertreten sein soll. Sie verwies darauf, dass die Pensionisten ein Drittel der Beiträge zahlen.

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