"Neue Form der
Zwei-Klassen-Medizin"

Sonderklassengebühren sorgen für heftige Debatten. Patienen-Anwalt warnt.

Die Novelle des Krankenanstaltengesetzes sieht die Möglichkeit von Sonderklassegebühren in Ambulanzen vor. Der Sprecher der Patienten-Anwälte, Gerald Bachinger, warnt iim ZIB-2-Interview vor einer "neuen Form der Zwei-Klassen-Medizin". Sozialministerin Hartinger-Klein schließt eine Sonderbehandlung aus.

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Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat am Donnerstag in Brüssel erneut betont, dass es keinen Passus zu Sonderbehandlungen in der Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) gebe. "Wenn irgendwelche Formulierungen notwendig sind, die das klarstellen, werden wir das selbstverständlich gesetzlich verändern", betonte die Sozialministerin.

Bereits gestern habe sie mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) klargestellt, dass es keine Sonderbehandlungen geben werde, so Hartinger-Klein. Die Länder hätten aber "natürlich die Möglichkeit, im Rahmen der Sonderklasse die Sonderklasse-Versicherten im Ambulanzbereich abzurechnen". Allerdings gehe es hier rein "um Abrechnungsmethoden und nicht um Behandlungsmethoden".

Ärztekammer begrüßt Pläne

Die Ärztekammer begrüßt die Möglichkeit für die Länder, Sonderklassegebühren für jene ambulanten Leistungen einzuführen, die bisher stationär durchgeführt wurden. Damit würde die ambulante Versorgung wieder auf den neuesten medizinischen Stand gebracht und der medizinischen Wirklichkeit angepasst, sagte Wolfgang Weismüller, Vizepräsident und Obmann der angestellten Ärzte in der Wiener Ärztekammer .

Für Weismüller war dieser Schritt "längst überfällig", könnten doch viele Leistungen, die aufgrund des medizinischen Fortschritts mittlerweile ambulant erbracht werden, auch tatsächlich so abgegolten werden. Eine Bevorzugung von Patienten mit Sonderklasse wird es aus seiner Sicht deshalb nicht geben. Schon bisher wurden tagesklinische Leistungen de facto ambulant erbracht. Die jetzige Aufregung sei daher "unverständlich", meinte Weismüller in einer Aussendung. "Zudem wird damit verhindert, dass künftig ambulante Leistungen an Privatversicherten nur in Privatspitälern erbracht und öffentliche Spitäler für Ärztinnen und Ärzte sowie Patienten unattraktiv werden."

Wien verweigert Umsetzung

Wien hat angekündigt, die Umsetzung der im Raum stehenden Bundesregelung zu verweigern. "Wir werden das in den städtischen Spitälern nicht anwenden", stellte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Donnerstag am Rande eines Medientermins klar. Auch "Fast Lanes" oder VIP-Wartezonen erteilt Hacker eine Absage: "Das kommt nicht in Frage."

Auch eine freie Arztwahl im ambulanten Bereich für Patienten mit mehr Geld werde es in den Wiener Krankenhäusern nicht geben. Das sei im öffentlichen Bereich auch gar nicht möglich, sagte Hacker. Auf die Frage, ob Türkis-Blau die Stadt per Gesetz eventuell doch zur Umsetzung dieser Regelungen zwinge könnte, meinte der Stadtrat lediglich: "Das wird eine Gaudi. Da wünsche ich der Regierung viel Spaß."