Skylink beschäftigt Verfassungsgerichtshof:
Rechnungshof will Einblick in Akten nehmen

Flughafen Wien verweigerte neuerlich Offenlegung Verfassungsgericht entscheidet über Zuständigkeit

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss nun entscheiden, ob der Rechnungshof (RH) für den Flughafen Wien und das Desaster um den Bau des neuen Terminals Skylink zuständig ist oder nicht. Nachdem den Prüfern neuerlich die Einsicht in die Bücher verweigert wurde, werde nun der VfGH angerufen, hieß es aus dem RH. Der Antrag soll in den nächsten Wochen eingebracht werden.

Skylink beschäftigt Verfassungsgerichtshof:
Rechnungshof will Einblick in Akten nehmen

Einen ersten Anlauf für eine Prüfung haben die RH-Prüfer am 21. Juli unternommen. Sie waren damals wie heute nach einem Gespräch mit dem Generalsekretär unverrichteter Dinge wieder abgezogen. In der Zwischenzeit wurden die Kernaktionäre Wien und Niederösterreich - sie halten je 20 Prozent am Flughafen - per Brief informiert.

Das Tauziehen um eine Prüfung durch den RH hält an, seit die Juristen des Rechnungshofs zu dem Schluss gekommen sind, dass beim Flughafen Wien eine Beherrschung durch Niederösterreich und Wien vorliegt, obwohl sie gemeinsam nur 40 Prozent der Anteile halten.

Die Flughafen-Führung bekräftigte umgehend ihre - durch gleich drei Rechtsgutachten gestützte - Position: Man sei zwar für eine RH-Prüfung, allerdings gebe es dafür keine ausreichende rechtliche Grundlage. Außerdem drohten bei einer freiwilligen Prüfung Schadenersatzforderungen.
(apa/red)