Skihelmpflicht für Kinder unter 15 Jahren:
Gesetz wird jetzt auf Länderebene geregelt

Niederösterreich will als gutes Beispiel vorangehen Brisantes Thema wird im März im Landtag diskutiert

Skihelmpflicht für Kinder unter 15 Jahren:
Gesetz wird jetzt auf Länderebene geregelt

"Wir sind uns einig geworden, keine bundesweite Gesetzesregelung zu fordern", so Häupl. Vorgesehen bei der Zusammenarbeit der Länder sei eine Einführung der Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre. Im Vorfeld hatten sowohl Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller sowie der Kärntner Landeschef Gerhard Dörfler für eine gesamtösterreichische Regelung plädiert. Andere Bundesländer hatten - falls es dazu nicht kommen würde - einen Alleingang in Aussicht gestellt.

Finanzielle Hilfe für einkommsschwache Familien
Nach Plänen des Bundes wird es in Bezug auf Skihelme offenbar eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien geben: Bundeskanzler Werner Faymann, der ebenfalls an der LH-Konferenz teilnahm, kündigte dazu eine Lösung an, um Schutzhelme für Familien mit Kindern - etwa in Form von subventionierten Gratishelmen - leistbar zu machen.

Damit nahm er scheinbar Bezug auf die heutige Mitteilung von Unterrichtsministerin Claudia Schmied, wonach es ab dem kommenden Schuljahr 2009/2010 eine Helmpflicht für Schulskikursen geben soll. Als begleitende Maßnahmen sollen laut Schmied unter anderem 10.000 Gratishelme für sozial schwache Familien zur Verfügung gestellt werden.

Niederösterreich will Helmpflicht bald umsetzen
Das Land Niederösterreich wird die Skihelmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit 20. März und damit noch vor den Osterferien umsetzen. Das Thema und eine damit verbundene Ergänzung des NÖ Sportgesetzes ist im Landtag in St. Pölten diskutiert worden.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse im Vordergrund stehen, begründete Klubobmann Klaus Schneeberger die Initiative. Laut dem zunächst bis Mai 2012 befristeten neuen Gesetz müssen Erziehungsberechtigte bzw. Begleitpersonen sicherstellen, dass Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Skipisten mit Wintersporthelm unterwegs sind. Schneeberger zufolge werde vorerst auf Bewusstseinsbildung statt auf Strafen gesetzt: "Nur wenn viele Eltern weiterhin fahrlässig mit der Gesundheit ihrer Kinder umgehen, werden Sanktionen folgen."

Das Land sei "sensibel" mit Anlassgesetzgebung, die in diesem Fall aber gerechtfertigt sei, so Schneeberger. Zum Vorwurf, das Gesetz sei ohne Sanktionen "zahnlos", verwies er darauf, dass bereits jetzt 90 Prozent der Kinder auf den niederösterreichischen Pisten mit Helmen ausgestattet seien, es gehe also um weitere Vorsorge.

NÖ plant "Landesskihelm"
Die SPÖ kündigte die Zustimmung zu dem Gesetz an, brachte jedoch einen Antrag zur Schaffung eines Gutscheinsystems für Skihelme ein. Es solle nicht nur ein "Landesskihelm" begünstigt zu beziehen sein und gefördert werden. Vielmehr sollten alle Sportartikelhändler von der Unterstützung des Landes für diese wichtige Sicherheitsmaßnahme für Kinder profitieren können, hielt Sportsprecher Rupert Dworak fest. Ebenso trete die SPNÖ für eine bundesweite Skihelmpflicht ein. "Alleingänge" der Länder seien einmal ein "erster und gangbarer Schritt".

Die Freiheitlichen übten bereits im Vorfeld der Sitzung des Landtages Kritik daran, dass der Gesetzesentwurf der ÖVP den Sozialversicherungsträgern und Unfallversicherungen "alle möglichen Regressvarianten" einräume. Das könnte dazu führen, dass Erziehungsberechtigte auf der Strecke und somit auf erheblichen Kosten sitzen blieben, so Klubobmann Gottfried Waldhäusl. Ein Abänderungsantrag der FPÖ sah vor, dass Eltern lediglich für das Vorhandensein der entsprechenden Ausrüstung sorgen müssten. Zur Kritik der Freiheitlichen in Bezug auf Regress verwies Schneeberger auf analoge Versicherungsfragen etwa bei der Gurten- oder Winterreifenpflicht.

Grüne sprechen von "PR-Aktion"
Die Grünen bezeichneten die Initiative als "PR-Aktion". Recherchen hätten ergeben, dass die NÖ Skihelmpflicht per Gesetz ohne Sanktionen bedeute, dass Versicherungen keinen Regress einfordern könnten, so LAbg. Helga Krismer. Allerdings würden einige Institute wohl versuchen, sich schadlos zu halten. Auf die Betroffenen könnten demnach Rechtsstreitigkeiten zukommen, "bei denen sie alleine gelassen werden". Auch die Grünen sprachen sich für ein "ausjudiziertes Bundesgesetz" aus. Die Bundesregierung sollte daher per Landtagsbeschluss aufgefordert werden, "ein echtes Gesetz für mehr Sicherheit zu erlassen".

Am Neujahrstag war der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus bei einem Skiunfall auf der Riesneralm (Bezirk Liezen) in der Obersteiermark schwer verletzt worden. Die Kollision des mit Helm fahrenden Politikers mit einer slowakischen Skifahrerin, die - ohne Helm - getötet wurde, und weitere schwere Unfälle auf heimischen Pisten lösten eine Diskussion um eine Helmpflicht für Skifahrer aus.

(apa/red)