Sicherheitspaket - Begutachtung startet am Montag

Anlassbezogenes "Quick-Freeze-Modell" als Nachfolger der Vorratsdatenspeicherung

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Das teilten Justizminister Wolfgang Brandstetter und Innenminister Wolfgang Sobotka (beide ÖVP) am Samstag in einer Aussendung mit. Beide freuten sich, dass die SPÖ letztlich doch eingelenkt habe.

"Die Überzeugungsarbeit der vergangenen Wochen hat sich gelohnt. Die SPÖ hat ihre ablehnende Haltung schlussendlich überdacht, und wir können das Sicherheitspaket gemeinsam in Begutachtung schicken", so Brandstetter: "Die Abschlussgespräche, die der Einigung voraus gegangen sind, waren letztlich sehr konstruktiv und rasch abgeschlossen. Das zeugt von einem maß- und qualitätsvollen Gesetz."

Ähnlich sah das Sobotka: "Ich bin froh, dass wir im Sinne der Sicherheit für die Menschen in diesem Land einen Schritt weiter gekommen sind. Auch die Möglichkeiten der Polizei müssen sich bei einer rasch verändernden Sicherheitslage weiterentwickeln." So sei der Zugriff auf Kameras im öffentlichen Raum notwendig, um im Falle eines terroristischen Angriffes rasch einen Überblick über die Lage zu erhalten.

Brandstetter unterstrich, dass "der redliche Bürger" nicht von der Novelle der Strafprozessordnung betroffen sei. Fürchten müssten sich nur jene, die im Verdacht stehen, terroristische, radikale oder schwere kriminelle Absichten zu verfolgen. Es gehe nur darum, eine Lücke bei der Telefonüberwachung (bei WhatsApp oder Skype, Anm.) zu schließen und den Ermittlern in konkreten Verdachtsfällen - und unter richterlicher Kontrolle - die Möglichkeit zu geben, die Internetkommunikation von Verdächtigen zu überwachen. "Der zu überwachende und potenziell kriminelle Inhalt bleibt ja derselbe, unabhängig von den benutzten Kommunikationsarten", so der Justizminister.

Erfreulich sei außerdem, dass man nun auch das anlassbezogene "Quick-Freeze Modell" als - wie er betonte - EU-konforme Nachfolgeregelung für die frühere anlasslose Vorratsdatenspeicherung gemeinsam in Begutachtung schicken könne, meinte Brandstetter: "Im Fall eines konkreten Anfangsverdachts soll damit im Einzelfall erlaubt werden, Kommunikationsdienstleitern die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten über einen bestimmten Zeitraum aufzutragen. Nur wenn sich der Verdacht erhärtet, soll in weiterer Folge mit gerichtlicher Genehmigung auf diese Daten zugegriffen werden können."

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