Strafe für Po-Grapschen?

Karl gegen Verankerung im Strafrecht - Heinisch-Hosek drängt auf härteres Vorgehen

von Hintern Grapschen. Stockbild © Bild: Corbis

Heinisch-Hosek sieht "jetzt ein Fenster offen", wie sie unter Verweis auf die in Deutschland losgebrochene Debatte sagte. Sie fordert strafrechtliche Konsequenzen für sexuelle Belästigung. Es sei hoch an der Zeit, die sexuelle Belästigung im privaten Bereich ähnlich zu sanktionieren wie jene am Arbeitsplatz. Der Justizministerin warf sie eine zögerliche Haltung vor.

Diese konterte: Es gebe sehr wohl rechtliche Konsequenzen fürs "Po-Grapschen", und zwar sowohl im Verwaltungs- als auch im Zivilrecht. Deshalb seien strafrechtliche Maßnahmen "meines Erachtens nicht notwendig". Und auch beim Schutz am Arbeitsplatz, wie ihn Heinisch-Hosek ins Treffen führe, käme mitnichten das Strafrecht zur Anwendung, betonte Karl.


Sie halte nichts von "Anlassgesetzgebung", so die Justizministerin weiter. Das Strafrecht sei die "schärfste Waffe des Staates" und dürfe nur sehr behutsam adaptiert werden. Im Zuge der Arbeiten an einer Reform des Strafgesetzbuches, für die Karl demnächst eine Expertengruppe einsetzen will, werde man sich aber auch dieses Thema ansehen.

Frauenring fordert Sanktionen

Der Freispruch des Po-Grapschers in Graz im November zeigen, für den Österreichischen Frauenring (ÖFR), dass auf gesellschaftlicher und juristischer Ebene noch viel gegen Sexismus im Alltag und sexuelle Belästigung getan werden muss. "Wenn ein unerwünschter Griff ans Gesäß zu einem Freispruch führt, ist das ein verheerendes Signal. Hier braucht es härtere Sanktionen im Sinne der Menschenwürde und eines wertschätzenden Miteinanders", fordert Christa Pölzlbauer, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.

Derzeit werde sexuelle Belästigung durch Po-Grapschen nur im Arbeitsrecht und hier nur durch ein Schmerzensgeld sanktioniert. Der ÖFR fordert Sanktionen gegen Po-Grapscher, die sowohl im Arbeits-, als auch im Strafrecht verankert seien. "Welche Sanktionen hier angebracht und möglich sind müssen juristische Expertinnen und Experten erörtern", so Pölzlbauer.

BRÖ gegen Gesetz

Mit einem derartigen Gesetz würden die Frauen noch mehr in die Opferrolle gedrängt". Mit diesen Worten kommentierte heute BZÖ-Frauensprecherin Abg. Martina Schenk den Vorstoß von Heinisch-Hosek, ob sexuelle Belästigung mittels "Po-Grapschens" nun ein Delikt im Strafrecht werden soll. "Gewalt an Frauen kann man am ehesten präventiv vermeiden, indem Frauen zukünftig noch unabhängiger sowie eigenständiger werden, um damit eine stärkere Rolle in der Gesellschaft einnehmen zu können", so Schenk weiter.

Grüne: Aufschrei durch das Parlament

Sexuelle Belästigung sei kein Kavaliersdelikt, niemand verstehe, warum Po-Grapschen ohne Sanktionen bleibe. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hossek solle sich nicht immer auf die Untätigkeit der ÖVP-Justizministerin ausreden. Denn das Bundeskanzleramt hätte schon längst vorschlagen können, unerwünschte Berührungen ins Verwaltungsstrafrecht aufzunehmen, damit sexuelle Belästigung auch außerhalb der Arbeitswelt sanktioniert werden kann. Die Grünen werden dazu einen Antrag einbringen", kündigt Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen, an.

Der "Aufschrei" zum Thema Sexismus auf Twitter mache deutlich, dass viele Frauen anzügliche Bemerkungen und unsittliche Berührungen als alltägliches Phänomen erleben. "Die Zeit des Schweigens und des Wegschauens ist endgültig vorbei. Wir brauchen jetzt rasch ein klares gesellschaftliches Zeichen gegen Alltagssexismus. Der Aufschrei muss auch durch das Parlament gehen", forderte Judith Schwentner.

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