Was ist sexuelle Belästigung?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Derzeit wird ja sehr viel über "sexuelle Belästigung" gesprochen. Was aber ist rechtlich gesehen eigentlich eine "sexuelle Belästigung"? Gibt es wirklich einen Unterschied, ob das gleiche Benehmen am Arbeitsplatz oder privat in der Diskothek an den Tag gelegt wird? Ich kenne mich einfach nicht mehr aus.
Ella P., Innsbruck

Liebe Frau P.,
ich kann Ihre Verwirrung gut nachvollziehen, da in der öffentlichen Diskussion oft nicht zwischen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld unterschieden wird.

Rechtlich macht es aber einen Unterschied, ob ein Verhalten im Arbeitsumfeld oder im privaten Umfeld gesetzt wird. Die Definition der "sexuellen Belästigung" in §6 des Gleichbehandlungsgesetzes für das Arbeitsumfeld reicht deutlich weiter als die Definition in §218 StGB, also im Strafgesetz.

Nach dem Gleichbehandlungsgesetz liegt eine sexuelle Belästigung vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde der Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schafft. So sperrig das auf den ersten Blick klingen mag, sagt der Gesetzgeber klar, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das ist, was als solche empfunden wird und unerwünscht ist. Das kann eine eindeutige verbale sexuelle Äußerung sein, anzügliche Bemerkungen über Figur oder sexuelles Verhalten im Privatleben, eindeutige verbale sexuelle Einladungen, aber auch pornografische Bilder am Arbeitsplatz oder natürlich auch zufällige/gezielte körperliche Berührungen bis hin zur Aufforderung zu sexuellen Handlungen oder eigene exhibitionistische Handlungen.

Wenn die klare Aufforderung, ein derartiges Verhalten zukünftig zu unterlassen, nichts nützt und auch die Beschwerde innerhalb des Unternehmens nicht weiterhilft, kann sich jede betroffene Person an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden, um dort Hilfe zu bekommen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz beträgt drei Jahre.

Strafbar gemäß § 218 StGB ist eine sexuelle Belästigung erst dann, wenn es zu intensiven Berührungen an der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstellen kommt. Gemeint sind intensive unerwünschte Berührungen beispielsweise an Gesäß oder Brust. Da es sich um ein sogenanntes Ermächtigungsdelikt handelt, kommt es nur dann zu einer Strafverfolgung, wenn das Opfer eine polizeiliche Anzeige erstattet und seine Zustimmung zur Strafverfolgung gibt. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

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