Fußfessel für Missbrauchstäter

55-jähriger Wiener hat eigene Tochter missbraucht und muss nicht ins Gefängnis

von Sexualstraftäter - Fußfessel für Missbrauchstäter © Bild: dpa/Anspach

Statt den unbedingten Teil der über ihn verhängten Strafe zu verbüßen - er hatte im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten -, befindet sich der Mann seit vergangenem Donnerstag im elektronisch überwachten Hausarrest.

Dies ist insofern erstaunlich, als die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering führte dafür die "absolut fehlende Deliktseinsicht" sowie die "fehlende Therapiewilligkeit" des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine "positive Prognose" zulasse.

Negatives Gutachten

Auch die Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) fiel "in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergriffigkeiten und des Eindrucks eines ganz allgemein als patriarchalisch zu beschreibenden Verhaltens" skeptisch aus. Einer statistisch-nomothetischen Kriminalprognose zufolge sei der Fußfessel-Werber zwar einer Täter-Gruppe zuzuordnen, bei denen nur zwei bis zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einschlägig rückfällig werden. Infolge seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, seine "Persönlichkeitseigenschaften" aufzuarbeiten, sah die BEST dessen ungeachtet "jedenfalls das Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext" gegeben.

"Geringes Rückfallrisiko"
Trotz der ablehnenden Haltung BEST leistete die am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtete Vollzugskammer einer Beschwerde des Mannes Folge und genehmigte diesem den elektronisch überwachten Hausarrest. Begründung: Aus der Stellungnahme der BEST ergebe sich "ein geringes Rückfallrisiko". Die Vollzugskammer verweist in ihrem der APA vorliegenden Beschluss darauf, dass der Mann keinen Kontakt zum Opfer mehr habe und sich seit 1995 nichts mehr zuschulden habe kommen lassen. Gegenüber seiner nunmehrigen Ehefrau - die Mutter der missbrauchten Tochter hatte sich von ihm scheiden lassen, nachdem sie von den Übergriffen erfahren hatte - und deren Sohn habe der 55-Jährige außerdem keinerlei aktenkundige Gewalttätigkeiten gesetzt.

Das Wiener OLG kommt daher zum Schluss, das "Risiko auf Missbrauch der begehrten Vollzugsform" sei "derart verschwindend, dass es der bekanntermaßen einen äußerst strengen Maßstab bei der Risikoprognose anlegenden Vollzugskammer vertretbar erscheint, dem Beschwerdeführer die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu verweigern".

Jahrelanger Missbrauch
Der HTL-Lehrer hatte laut rechtskräftigem Urteil seine im Juni 1981 geborene Tochter von 1989 bis 1995 regelmäßig sexuell missbraucht, während seine Ehefrau kochte oder anderweitig beschäftigt war. Bei einem Urlaub in der Steiermark im Sommer 1990 vollzog er mit der damals Neunjährigen den Beischlaf. Den Feststellungen des Gerichts zufolge kam es danach noch über Jahre hinweg zumindest einmal im Monat zu Übergriffen.

Die Tochter vertraute sich erstmals während der Matura einer Mitschülerin an. 2002 erzählte sie davon der Mutter, die daraufhin die Scheidung einreichte. Nachdem sie eine Ausbildung zur Ärztin abgeschlossen hatte, erstattete die Tochter knapp vor jenem Zeitpunkt Anzeige, zu dem Verjährung der Delikte eingetreten wäre.

Täter uneinsichtig
Der Vater hatte vor Gericht und auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung vehement bestritten, sich an seiner heute 31 Jahre alten Tochter vergangen zu haben. Er habe diese streng erzogen und mitunter geohrfeigt, wofür sie sich mit ihren Behauptungen offenbar rächen wolle, lautete seine Verantwortung in seinem Strafverfahren. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ein Sozialarbeiter, der im Zuge des Fußfessel-Antrags mit dem 55-Jährigen zu tun hatte, hielt fest, dieser sei "absolut deliktsuneinsichtig" und lehne jede Therapie ab.

Großzügiger Bewegungsspielraum
Zumindest seinen Beruf darf der HTL-Lehrer nicht mehr ausüben: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er mit 1. September 2010 karenziert worden. Mittlerweile befindet er sich in Pension. Er darf aber weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Auch sonst wird der Hausarrest bei ihm recht großzügig interpretiert: Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für "persönliche Erledigungen" verlassen darf. Der Mann muss auch nicht die gesamten Kosten für die Fußfessel tragen, die üblicherweise 22 Euro pro Tag ausmachen. Bei ihm wurde ein Betrag von 13 Euro festgesetzt.

Kommentare

Fussfessel Unsere Justiz stinkt zum Himmel.Wie geht das eigentlich mit 55 in Pension?Haben wir im Steinbruch keine Arbeit für solche Leute?Wahrscheinlich bekommt er die volle Pension.

Da stellt sich mir folgende Frage Wie kann man unser Justizsystem bei solchen Beschlüssen noch ernst nehmen?

Das ist Gefährdung und Verhöhnung zugleich.

Überhaupt den letzten Absatz muss man ja gelesen haben. Dieses Mega-Arschloch wurde in die Pension geschickt und darf nebenberuflich einer Tätigkeit nachgehen!!! Ist das noch zu glauben? Und die Fussfessel zahlen wir ihm auch noch teilweise mit! Wahnsinn

Die österreichische Justiz gerät komplett aus den Fugen Es wird doch immer offensichtlicher, dass die österreichische Justiz aus den Fugen gerät. Brutale Sexualstraftäter werden von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst. Bei Korruption und illegaler Parteienfinanzierung schauen wesentliche Teile der Justiz überhaupt weg. Richter führen sich in Gerichtsverhandlungen auf wie Roland Freissler. In den Justizanstalten werden Medikament in Millionenhöhe beschafft ohne Ausschreibung, usw. .... Wir brauchen einen Untersuchungsausschuss, der die Verfehlungen der Justiz öffentlich und gewissenhaft prüft.

renate49 melden

Dringend an unsere Justizministerin und das Parlament!! Hoffe nur das NEWS nicht wieder alles löscht...

WARUM HÖRT MAN NICHT DEN HILFERUF DER MENSCHEN IN UNSEREM LAND; DIE SCHON EINIGE ZEIT AUFGEBRACHT GEGEN DIESE UNGERECHTIGKEIT AUFSCHREIEN??????????????????????????

mikkka21 melden

Re: Dringend an unsere Justizministerin und das Parlament!! Kann Ihrem Hilferuf nur zustimmen!!!!!!
Und zu News kann ich nur sagen: Hier darf man beileibe nicht alles sagen!!! News zensierte auch schon einige meiner Postings.Anscheinend gilt Pressefreiheit nur für die eigenen Beiträge.
Otto-Normalverbraucher hat zu kuschen!!!!!!!!

Sind Richter die die \"Freiheit\" mit Fußfessel genehmigen auch Tatgefährdet?? wie soll man das anders verstehen??? der täter geht frei umher, nur eingeschränkt durch gewisse vorgaben aber darin kann doch kein hindernis bestehen, solche taten zu begehen??!!!! der kann jederzeit ein KIND MISSBRAUCHEN OHNE DASS EINE FUSSFESSEL ZU PIEPEN; ZU SCHREIEN, EINFACH ALARM ZU SCHLAGEN BEGINNT!!!!!
warum darf in einem land wie österreich so etwas sein??? warum gibt es für diese täter freiheit und das opfer darf/muss ein leben lang traumatisiert sein, darf dem täter möglicherweise auch noch täglich begegnen??? WAS HABEN WIR BLOSS FÜR RECHTSSPRECHUNG ODER HABEN WIR IM PRINZP GAR KEINE MEHR?
ARMSELIG DIESE SOGENANNTE RECHTSSPRECHUNG UND BESONDERS DIEJENIGEN DIE "DAS RECHT SPRECHEN" WELCHES KEINES IST!!
ES IST NUR NOCH UNGERECHTIGKEIT IN UNSERER GESELLSCHAFT! ALLES FÜR DEN TÄTER !?

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