Selbstlos ohne Sorgen

Erbschaft, Schenkung oder Übergabe – du bestimmst, was einmal mit deinem Vermögen passiert. Das geht aber nur, wenn du selbst zu Lebzeiten vorsorgst! #mehrduselbst

Selbstsicher - Selbstlos ohne Sorgen © Bild: iStock

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Zugegeben, der Gedanke an den eigenen Tod ist immer unangenehm. Auch die Coronapandemie hat daran nichts geändert, wie Medizinethiker Ulrich Körtner bestätigt: „Ich sehe nicht, dass jetzt ein Ruck durch die Gesellschaft geht, sich massiv mit unserer Endlichkeit und Sterblichkeit auseinanderzusetzen.“ Zumindest aus finanzieller Sicht sollte das Thema dennoch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die Fragen, die sich dabei auftun: Wie regle ich meinen Nachlass? Was soll im Testament stehen? Wie sorge ich vor, sowohl innerhalb meiner Familie als auch in meinem Unternehmen?

Selbst entscheiden hilft Streit vermeiden

Man muss nicht reich sein, um sich mit seiner letztwilligen Verfügung zu beschäftigen. Jeder, der über Vermögenswerte verfügt, sollte seine Verlassenschaft regeln. Das kann auch schon ein Sparbuch sein oder eine Eigentumswohnung. Laut Österreichischer Notariatskammer vertrauen rund 20 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher auf ein Testament – mit steigendem Alter umso mehr: Bei den 50- bis 59-Jährigen verfügt bereits jeder Vierte über ein Testament, bei den 60- bis 69-Jährigen jeder Dritte. Im Gegensatz dazu sind es bei den 30- bis 39-Jährigen nur 11 Prozent. Selbst entscheiden zu können, wer was erbt, ist der wichtigste Grund für die Erstellung eines Testaments. Ein weiteres Motiv ist, Streit innerhalb der Familie zu vermeiden.

Schenken statt vererben

Immerhin 13 Prozent der österreichischen Bevölkerung liebäugeln mit einem Vermächtnis für den guten Zweck. Über das Leben hinaus etwas Gutes zu tun ist hier das vorrangige Motiv. Eine andere Möglichkeit: sein Vermögen bereits zu Lebzeiten weiterzugeben. So kann etwa eine Schenkung eine willkommene Starthilfe für die Kinder sein – zum Beispiel für eine Existenzgründung nach der Ausbildung. Denkbar ist aber auch eine Übertragung von Vermögen als Gegenleistung für die Versorgung im Krankheits- und Pflegefall. Gut zu wissen: Schenkungen müssen ab einer bestimmten Höhe beim Finanzamt gemeldet werden – unter Angehörigen ab 50.000 pro Jahr, unter Nichtangehörigen ab 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Gut beraten – besser jetzt, als nie

Als „Geschenke“ gelten Kapitalvermögen (zum Beispiel Sparbuch, Bargeld, Aktien), Unternehmen und Unternehmensanteile oder Sachvermögen (inklusive Lizenzen, Rechten). Gerade die Schenkung von Unternehmen ist besonders gut zu planen, denn damit werden nicht nur alle Rechte und Vermögenswerte, sondern auch alle Pflichten und Schulden an den oder die Nachfolger übergeben. Ob Erbschaft, Schenkung oder Übergabe: Der Tod kostet in jedem Fall das Leben. Eine kompetente Beratung zu Lebzeiten, die dir hilft, selbstbestimmt die Zukunft deiner Familie abzusichern, ist kostenlos. Letztlich entscheidest du!