Seit heute gilt die neue Gewerbeordnung

Handel wird freies Gewerbe, mehr Nebenrechte Bewilligung nur noch für Handel mit Waffen und Munition nötig

Ein Krügerl im Supermarkt und Waschmittel beim Wirten? Ab heute ist das zumindest gesetzlich erlaubt. Denn mit der neuen Gewerbeordung fallen etliche Beschränkungen. Auch der Weg in der Selbstständigkeit wird wesentlich erleichter.

Heute tritt die neue Gewerbeordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird es in Österreich nur noch reglementierte und freie Gewerbe geben.

Statt dreier Gewerbelisten wird es künftig nur eine mit den so genannten reglementierten Gewerben geben, deren Ausübung einen Befähigungsnachweis voraussetzt. Insgesamt fallen durch die Novelle mehr als 100 von ursprünglich rund 380 Paragrafen weg bzw. wandern in Verordnungen ab.

Handel mit Waffen und Munition bedarf Bewilligung
Der Handel mit militärischen Waffen und Munition wird in Zukunft das einzige Gewerbe sein, das einer echten Bewilligung bedarf. Bei den übrigen bisher bewilligungspflichtigen Gewerben ist ab Juli nur noch die Zuverlässigkeit des Gewerbeinhabers zu prüfen.

"Sensible" Gewerbe bewilligungspflichtig
Als solche "sensible" Gewerbe wurden 13 Sparten definiert: Bau- und Brunnenmeister, Chemische Laboratorien, Elektrotechnik (Alarmanlagen), Pyrotechnikunternehmen, Gas- und Sanitärtechnik, Herstellung von Arzneimitteln und Giften sowie Großhandel mit Arzneimitteln und Giften, Inkassoinstitute, Reisebüros, Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe), Sprengungsunternehmen, Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung, Waffengewerbe und Zimmermeister.

Handel wird freies Gewerbe
Alle anderen Gewerbe sind freie Gewerbe. Neu dabei - und besonders heftig umstritten - ist, dass für das Aufsperren eines Geschäftes künftig kein Befähigungsnachweis mehr notwendig ist.

Neu geregelt und auch ausgeweitet wurden auch die so genannten "Nebenrechte" der Gewerbetreibenden. So darf der Friseur künftig seinen Kunden ohne Probleme Kaffee servieren und der Fleischer auch Sojalaibchen anbieten. Gleichzeitig dürfen aber alle anderen - innerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten - Waren aller Art verkaufen.

Meisterprüfung ohne Lehre
Für Gewerbe mit Meisterprüfung - für die in Zukunft keine Lehre, sondern nur noch die Volljährigkeit und das entsprechende Wissen Voraussetzung ist - bleibt die Bezeichnung Handwerk aufrecht. Dies, primär aber der erleichterte Zugang zum Gastgewerbe für Universitäts-Absolventen (jeder Studienrichtung) bringt nach Ansicht der Regierung eine echte Zugangserleichterung. Die Konzentration der Anmeldung bei den Bezirksbehörden für die meisten Gewerbe wiederum soll zu einer Verfahrensvereinfachung und Verkürzung beitragen.

Die Begriffe "verbundene Gewerbe" sowie Teilgewerbe gelten weiter und werden aufgewertet. In Teilgewerben fallen das Ausbildungsverbot und die Einschränkung der Beschäftigungszahl.