Sechs Jahre Haft für WU-Brandstifter: Sach- schaden nach Brand vor Biologie-Bibliothek

Angeklagter geschockt: "Dieses Urteil ist eine Farce!"

"Dieses Urteil ist eine Farce!", kommentierte er die Entscheidung des Schöffensenats (Vorsitz: Eva Brachtl). Verteidigerin Christine Wolf erbat Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Feuer im Untergeschoss gelegt
Das Feuer war im ersten Untergeschoss im Bereich der Fachbereichsbibliothek für Biologie ausgebrochen. Der Brand wurde nachweislich gelegt, ergaben bereits die ersten Ermittlungen: An vier verschiedenen Stellen waren mit Benzin getränkte Handtücher bzw. Papierstöße angezündet worden.

Obwohl die Feuerwehr rasch zur Stelle war, war der Sachschaden enorm: Deckenelemente stürzten ein, zwei PC-Räume mit 35 Computern, der Freizeitraum und ein Teil der Spinde vor der Biologie-Bibliothek wurden eben so zerstört wie die Hälfte der 40.000 gelagerten Bücher. Die übrigen Bände mussten mittels Spezialreinigung vom Ruß befreit werden. Die Sanierungsmaßnahmen machten sogar eine vorübergehende Schließung des WU-Gebäudes erforderlich. Die betroffene Versicherung bezifferte den Schaden mit bis zu 20 Millionen Euro.

Die Suche nach dem bzw. den Tätern gestaltete sich schwierig. Der beschäftigungslose 48-Jährige geriet erstmals Anfang 2006 ins Visier der Kriminalisten. Er saß im März des Vorjahrs eine Zeit lang in U-Haft, wurde dann jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt: Die Verdachtsmomente ließen sich vorerst nicht konkretisieren.

Am 30. November klickten für den Beschäftigungslosen neuerlich die Handschellen, nachdem ein DNA-Gutachten festgestellt hatte, dass sich auf Resten von am Tatort sichergestellten Plastiksackerln seine genetischen Fingerabdrücke fanden. Auch in einem in unmittelbarer Nähe eines Brandherds aufgestellten Mistkübel wurde eine Tragetasche mit seinen Spuren gefunden. Auf einer Visitkarte, die die Tatortgruppe der Polizei zwischen Teilen eines Plastikkanisters aufstöberte, fanden sich ebenfalls seine biologischen Spuren.

"Sie haben den Brand verschuldet", zeigte sich die Richterin am Ende des Verfahrens von den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten unbeeindruckt. Sie verwies auf das DNA-Gutachten, die Ausführungen das Brandsachverständigen und weitere Beweismittel, die zur Verurteilung geführt hätten: "Das Gericht konnte Ihnen keinen Glauben schenken!" Bei der Strafbemessung fiel der "sehr hohe Schaden" besonders erschwerend ins Gewicht. (APA/red)