Schwiegersohn von Elsner für Flöttl tätig: BAWAG-Prozess entlarvt neue Verbindungen

Über Londoner Mietvertrag der Tochter aufgeflogen Kinsky "auf Initiative Elsners" von Flöttl beschäftigt

Für einige Aufregung sorgte im BAWAG-Prozess ein Londoner Mietvertrag der Tochter und des Schwiegersohns von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, der in den Ordnern zu den "Sondergeschäften" der Bank mit Wolfgang Flöttl gefunden worden war. Elsners Schwiegersohn Karl Kinsky habe "auf Initiative von Elsner" für ihn in London vom Jahr 2000 bis 2003 gearbeitet, erklärte Flöttl dazu. Das stimme nicht, sein Schwiegersohn habe in London für eine Investmentgruppe gearbeitet, entgegnete Elsner. Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz konnte sich überhaupt nicht erklären, wie der Mietvertrag in die "Nakowitz-Ordner" zu den Sondergeschäften gekommen war.

Schwiegersohn von Elsner für Flöttl tätig: BAWAG-Prozess entlarvt neue Verbindungen

Während Elsner zunächst draußen warten musste, wurde Nakowitz zu dem Mietvertrag von "Crown Limited" mit Marie-Therese Kinsky und Karl Kinsky (Elsners Tochter und Schwiegersohn) befragt. Herr Kinsky habe in London als Investmentbanker gearbeitet, er selber habe aber nichts mit dem Mietvertrag zu tun und wisse gar nicht, wie der Vertrag zu den Unterlagen mit den Sondergeschäften der BAWAG gekommen sei, beteuerte Nakowitz. Zusammenhänge zwischen Flöttl-Gesellschaften und Kinsky seien ihm nicht bekannt.

100.000 Pfund Gehalt
Flöttl sagte, dass Elsners Schwiegersohn für ihn in London gearbeitet habe - für rund 100.000 Pfund (125.881 Euro) vor Steuern pro Jahr. Die Miete habe er ihm aber nicht bezahlt. Mit Elsners Tochter und drei Kindern habe die Familie in London gelebt. Die Initiative dazu sei vom damaligen BAWAG-Generaldirektor Elsner ausgegangen: "Er hat mir das ziemlich stark nahegelegt", erklärte Flöttl, "wir haben ihn dann geheuert". Konkret habe sich Elsner zu der Zeit darum bemüht, als Ende 1999 die Verträge für die UniBonds - die neuen Veranlagungen der BAWAG bei Flöttl nach dem ersten großen Verlust 1998 - fertiggestellt wurden.

Elsners Schwiegersohn habe im Bereich Fixed Income gearbeitet, als sich seine Firma 2003 "eingeschränkt habe" habe sich Karl Kinsky dann um einen anderen Job bemüht. Mit den UniBonds und den Verlusten der BAWAG habe Elsner Schwiegersohn aber nichts zu tun gehabt, "er war nicht für die Verluste verantwortlich", sagte Flöttl. Er selber habe damals - abseits der UniBonds - Geschäfte in der Größenordnung von etwa 8 bis 10 Mio. Dollar (5,08 bis 6,35 Mio. Euro) gemacht - die offenbar gewinnträchtiger waren als die UniBonds, wo Flöttl innerhalb eines Jahres erneut praktisch das ganze BAWAG-Geld verlor: "Diese Geschäfte waren relativ erfolgreich, wir haben etwas verdient", zeigte sich Flöttl mit den eigenen Investments ganz zufrieden.

Als Elsner schließlich zur Befragung hereingeführt wurde, wollte er dazu zunächst gar nicht Stellung nehmen. Stattdessen verlas er ein Schreiben der früheren Justizministerin Karin Gastinger aus dem Jahr 2006 an seinen Anwalt, die sich über die Veröffentlichung von BAWAG-Akten in Medien betroffen zeigte. Die Justizministerin habe geschrieben, ein solches Vorgehen sei dazu geeignet den Meinungsbildungsprozess in der Staatsanwaltschaft negativ zu beeinflussen. Staatsanwalt Georg Krakow habe laut einem Mail von Herwig Haidinger Kontakte mit dem - verstorbenen - "News"-Herausgeber Alfred Worm gehabt. "Wir haben alle den Herrn Worm gut gekannt", entgegnete Richterin Claudia Bandion-Ortner. Offenbar gebe es eine "selektive Amtsverschwiegenheit", empörte sich Elsner. "Wenn Sie den Herrn Staatsanwalt anzeigen wollen, dann tun sie es", so die Richterin. Sie finde es genauso "unerträglich", dass gewisse Dinge in den Medien landeten.

Schwiegersohn "nicht für Flöttl tätig"
Als Elsner von Staatsanwalt Georg Krakow mit dem Londoner Mietvertrag seiner Tochter und seines Schwiegersohns, Marie-Therese und Karl Kinsky, konfrontiert wurde, wollte er sich zunächst mit seinem Anwalt besprechen. Nach einer kurzen Pause erklärte er dann, sein Schwiegersohn habe zwar in London gearbeitet, er sei aber nicht für Wolfgang Flöttl sondern für eine Investmentgruppe tätig gewesen. Mit den UniBonds, also den Veranlagungen der BAWAG bei Flöttl, habe das Ganze mit Sicherheit nichts zu tun.

Flöttl hatte zuvor angegeben, Elsners Schwiegersohn habe von 2000 bis 2003 für ihn in London gearbeitet und der Job sei auf Initiative Elsners im zeitlichen Zusammenhang mit den UniBonds zustande gekommen. "Das ist ja grotesk", empörte sich Elsner. Er habe seinem Schwiegersohn keine Stelle in London vermittelt. Elsner betonte dann: "Mein Schwiegersohn und meine Tochter haben von den Verlusten erst 2006 erfahren, ich habe sie nie informiert". Von gemeinsamen Urlauben mit Wolfgang Flöttl und seiner (Elsners, Anm.) Familie hätten sich sein Schwiegersohn und Flöttl schon gekannt, räumte er in der Befragung ein. "War das auch der Urlaub im August 2000 auf den Bahamas?", wollte Staatsanwalt Krakow wissen. In welchen Jahren diese Urlaube stattfanden erinnere er sich nicht, so Elsner.

"Er wollte in London sein"
Elsner wunderte sich dann, wie sein Schwiegersohn in London für Flöttl tätig werden hätte können, wenn Flöttl selber doch angeblich nicht in London arbeiten konnte, weil er keine britische Lizenz für Investmentbanking besaß. Laut Flöttl sei dies aber kein Problem gewesen: "Ich habe gemanagt, er hat für mich Analysen gemacht, er wollte in London sein". Sein Schwiegersohn arbeite jetzt bei der Volksbank Invest im Treasury, sagte Elsner.

Auf telefonische Anfrage der APA erklärte Karl Kinsky, er wolle zu dem Ganzen keinen Kommentar abgeben.

Nach Angaben aus informierten Kreisen hieß es außerhalb der Verhandlung, die Miete für Elsners Tochter und seinen Schwiegersohn solle rund 3.500 Pfund (4.406 Euro) pro Monat betragen haben. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass die BAWAG die Miete bezahlt habe.

Berufung gegen Krakow-Urteil
Staatsanwalt Georg Krakow hat zum Urteil über den ehemaligen Konsum-Chef Hermann Gerharter Berufung erhoben. Dies bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der APA. Gerharter war wegen Beihilfe zur Untreue zu zwei Jahren Haft - davon sechs Monate unbedingt - verurteilt worden. Sein Anwalt hatte Rechtsmittel dagegen angekündigt, der Staatsanwalt hatte sich eine Erklärung vorbehalten. Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung Erfolg haben, könnte Gerharters Strafe höher ausfallen.

Gegen die Urteile für Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner (zweieinhalb Jahre Haft unbedingt) und für Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz (15 Monate bedingt) hatte die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel eingelegt. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.
(apa/red)