Schwere Auto-Mängel schon nach drei Jahren: Lenkung ist häufig beeinträchtigt

ÖAMTC: Pickerl nach drei Jahren ist Sicherheitsrisiko PLUS: Das Ergebnis der ÖAMTC-Studie hier im Detail

Gravierende Sicherheitsmängel bei Neuwagen, deren Pickerl erst nach drei Jahren erneuert werden muss, hat der ÖAMTC festgestellt: Fast jedes zehnte dreijährige Auto wies bei der ersten vorschriftsmäßigen Überprüfung schwere Defekte auf, ergab eine Untersuchung, die der APA vorliegt. Vor allem sicherheitsrelevante Funktionen seien beeinträchtigt gewesen, so das Resümee des Clubs.

Schwere Auto-Mängel schon nach drei Jahren: Lenkung ist häufig beeinträchtigt

Vor drei Jahren wurde eine neue Regelung für die Fahrzeugbegutachtung nach Paragraf 57a eingeführt. Neuwagen müssen demnach nicht mehr jährlich überprüft werden. Wie aus der Aufstellung des ÖAMTC hervorgeht, sind seit der Einführung der neuen Pickerlregelung bei dreijährigen Autos fast doppelt so oft schwere Mängel zu verzeichnen gewesen: Waren davor noch 5,4 Prozent der Pkw im selben Alter deswegen beanstandet worden, ist die Quote nunmehr auf 9,2 Prozent angestiegen.

Sicherheitsrisiko
Die festgestellten Schäden haben teilweise gefährliche Ausmaße, wie ÖAMTC-Technik-Experte Rudolf Brauch erklärte: "In erster Linie waren Bremsen, Lenkung und Radaufhängung betroffen. Jedes zwanzigste dreijährige Auto fährt mit Bremsdefekten."

Häufige Mängel
Auch Mängel bei der Autobeleuchtung treten seit der Pickerlneuregelung laut der Untersuchung immer häufiger auf. Sie haben sich bei drei Jahre alten Fahrzeugen verdoppelt, bei acht Prozent der geprüften Pkw gab es schwerwiegende Beanstandungen. Als Gründe gelten unter anderem eine geringere Haltbarkeit der Lampen und ein immer schwieriger werdendes Procedere beim Lampentausch.

Regelmäßiges Service gefordert
Zumindest nach zwei Jahren sollte eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden, appellierte der ÖAMTC. Zudem sollten Autobesitzer regelmäßig das Werkstätten-Service durchführen lassen. Schwere Mängel können für den Lenker letztendlich auch teuer werden: Kommt es deswegen zu einem Unfall, kann von der Haftpflichtversicherung unter anderem eine Anspruchsminderung wegen eigenem Mitverschulden angeführt werden.

Pickerl nach drei Jahren
Gemäß der seit drei Jahren geltenden Neuregelung für Paragraf 57a-Überprüfungen müssen Pkw und Kombis erstmals nach drei Jahren zur Überprüfung. Danach folgt die nächste Kontrolle nach zwei Jahren, erst danach wird jährlich geprüft. Für die Studie wurden vom ÖAMTC die Testergebnisse von 20.000 dreijährigen Pkw ausgewertet, die für das Pickerl untersucht wurden.(apa/red)

Das Ergebnis der ÖAMTC-Studie hier im Detail