Schwerarbeiterregelung durch Ministerrat: Wirtschaftskammer bleibt bei ihrer Kritik

Mitterlehner: Enormer bürokratischen Aufwand Gesetzlicher Teil verbessert, Skepsis bleibt aber

Nach Ansicht Mitterlehners sollten umgekehrt die möglichen Begünstigten ihre Ansprüche bei der Pensionsversicherung geltend machen müssen. Diese solle dann die Prüfvorgänge einleiten. Das sei die pragmatischere Variante, so Mitterlehner im "Ö1-Morgenjournal". Deshalb wolle er sich bemühen, dass die geplante Verordnung noch dahingehend geändert werde. Denn Mitarbeiter der Buchhaltung oder Verrechnung in einer Firma seien schlichtweg überfordert, wenn sie Schwerarbeit feststellen müssten. Erste Rückmeldungen aus den Betrieben seien auch schon negativ ausgefallen, sagte Mitterlehner.

Gesetzlicher Teil verbessert
Der gesetzliche Teil der Schwerarbeiter-Regelung ist für ihn aber eine deutliche Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Plänen. Demnach kann man mit 60 in Pensionen gehen, wenn man in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre als Schwerarbeiter tätig war. Mögliche verfassungsrechtliche Probleme müssten aber noch geprüft werden, so Mitterlehner.

Grundsätzliche Skepsis bleibt
Er bleibt bei seiner grundsätzlichen Skepsis hinsichtlich einer Schwerarbeiter-Regelung. In allen Schritten zeige sich, dass es technische, politische, administrative und auch verfassungsrechtliche Schwierigkeiten gebe. Nun gebe es aber diese politische Einigung über das Gesetz, deshalb müsse man sich nun mit der Verordnung und Umsetzung beschäftigen, so Mitterlehner.

BZÖ weist Bedenken zurück
BZÖ-Wirtschaftssprecher Josef Bucher hat die Bedenken Mitterlehners als völlig unbegründet zurückgewiesen. Die Wirtschaftskammer sei von Beginn an gegen eine Regelung für schwer arbeitende Menschen gewesen und wolle jetzt mit ihrer Kritik ihr Gesicht nicht verlieren. Der stellvertretende FPÖ-Obmann Norbert Hofer wiederum verlangte ebenfalls in einer Aussendung die Rücknahme des Ministerratsbeschlusses in dieser Causa und meinte, ein Rücktritt der verantwortlichen Sozialministerin Ursula Haubner (B) wäre gerechtfertigt.

Bucher weist darauf hin, dass es sich um eine einfache und verständliche Regelung handle und die Wirtschaft in alle Vorgänge eingebunden sei. "Der Dienstgeber muss jeweils bis Ende Februar eines jeden Kalenderjahres die bei ihm beschäftigten Personen, die Tätigkeiten ausüben, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit schließen lassen, melden. Dies wird 2008 erstmals erfolgen. Vom Sozialministerium wird diesbezüglich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch die Wirtschaftskammer vertreten ist".

Die Rücktrittsaufforderung der FPÖ an Haubner bezeichnete Bucher als lächerlich. "Hier spricht nur der blanke Neid der Alt-FPÖler, die keinerlei Lösungskompetenz haben und nichts für die Menschen umsetzen können".

Hofer wiederum verwies darauf, dass Haubner noch am Vortag von einer "Schätzung" von fünf bis sieben Prozent ausgegangen sei, die in die Schwerarbeiterregelung fallen würden. Laut Mitterlehner wären es aber nur mehr 0,5 Prozent der Beschäftigten. Hofer geht außerdem davon aus, dass der Beschluss vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, weil nur die letzten 20 Berufsjahre für die Bewertung herangezogen werden. Genau das habe der Verfassungsgerichtshof bereits bemängelt. "Wer also beispielsweise von seinem 15. bis zu seinem 49. Lebensjahr an einem Hochofen gearbeitet hat oder als Schwerarbeiter im Straßenbau beschäftigt war und dann bis zu seinem 60. Lebensjahr als Maurer tätig war, hat keine Chance auf Zuerkennung des Schwerarbeiterstatus für die Pension. Eine derartige Regelung ist, ich muss es so deutlich sagen, schlichtweg schwachsinnig."
(apa/red)