Schuldspruch im Bier-Insiderprozess: Geld- strafe für Kretz wegen Insiderhandel

18.000 € Geldstrafe & 85.000 € Gewinnabschöpfung Staatsanwalt und Verteidiger berufen gegen Urteil

Der seit Anfang April laufende Prozess gegen 16 ehemalige österreichische "Bierbarone" bzw. deren Familienmitglieder ist am Wiener Landesgericht in erster Instanz mit einem Schuldspruch und vier Freisprüchen zu Ende gegangen. Die restlichen 11 Angeklagten wurden schon im April vom Vorwurf, im Zusammenhang mit dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf der BBAG/Brau Union an den niederländischen Heineken-Konzern Insiderinformationen missbraucht und sich unrechtmäßig bereichert zu haben, freigesprochen. Sowohl gegen das Urteil als auch gegen die Freisprüche wird berufen, die Urteil sind somit nicht rechtskräftig. Der Prozess geht nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Wien weiter.

Schuldspruch im Bier-Insiderprozess: Geld- strafe für Kretz wegen Insiderhandel

Richter Thomas Kreuter sprach Nikolaus Kretz, den Sohn von Ex-Brau Union-Vorstand Fritz Kretz, für schuldig, bei seinen Aktienkäufen zwischen November 2002 und Jänner 2003, sein Insiderwissen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Brau-Gruppe - die letztlich im Verkauf an Heineken mündete - ausgenutzt zu haben. Kretz wurde zu einer Geldstrafe von 360 Tagsätzen zu jeweils 50 Euro - in Summe also 18.000 Euro - und im Nichteinbringungsfall zu einer Ersatzhaftstrafe von 180 Tagen, sowie zur Abschöpfung der Bereicherung in Höhe von 85.000 Euro verurteilt. Kretz muss auch die Verfahrenskosten tragen.

Freisprüche gab es dagegen für die anderen Angehörigen der Familie Kretz - Fritz Kretz, Erika Kretz, Barbara Kretz-Mirtl, die Ehefrau von Nikolaus Kretz und deren Mutter Elisabeth Kretz. Ex-Brau-Union-General Karl Büche, der ehemalige Sprecher der syndizierten Kernaktionäre, Ludwig Beurle, dessen Vater Christian Beurle, Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger, Wilhelm Mathes und Familienangehörige sowie Paul Kretz wurden bereits im April freigesprochen.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) teile die Rechtsansicht des Richters in manchen Punkten nicht, deshalb habe sie auch Einspruch gegen die Urteile eingelegt, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik auf APA-Anfrage.

Staatsanwalt Georg Krakow als Vertreter der Anklage sieht in erster Instanz abgeschlossenen Insider-Prozess gegen die "Bierbarone" keine Niederlage oder einen Präzedenzfall für den Insidertatbestand. Es gelte immer noch das Gesetzmäßigkeitsprinzip. "Wenn die Beweislage nicht ausreicht, sind Freisprüche in Ordnung", so Krakow.

Seit Mai 2006 lag in dieser Sache der Strafantrag des Staatsanwaltes vor. Wegen Überlastung des Richters fand der Prozess erst im April 2007 statt - vier Jahre nach dem Ende des behaupteten Tatbestands. Den Angeklagten wurde im Zusammenhang mit dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf der Brau Union/Brau Beteiligungs AG (BBAG) an den niederländischen Bier-Konzern Heineken Insiderhandel vorgeworfen. Sie hätten ihren Wissensvorsprung genutzt, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Die im Mai 2003 fixierte Totalübernahme der Brau-Gruppe (Marken Zipfer, Gösser, Schwechater, Puntigamer ...) war einschließlich Streubesitzabfindungen 1,9 Mrd. Euro wert.

(apa/red)