Wenn der erste Schnee fällt

Wann man bei einem Wintereinbruch zu spät zur Arbeit kommen darf, und was Autofahrer beachten müssen.

von Mein Vorteil - Wenn der erste Schnee fällt © Bild: iStockphoto.com

Jahr für Jahr sorgt der erste Schnee vor allem in den Städten für Verkehrschaos. Doch darf ich wegen eines Wintereinbruchs zu spät zur Arbeit kommen oder gleich zu Hause bleiben? Und um wie viel muss ich meine Geschwindigkeit bei Schneefahrbahn reduzieren?

1. Ist es erlaubt, wegen eines Wintereinbruchs zu spät zur Arbeit zu kommen?
"Kann man wegen extremer Wetterbedingungen nicht pünktlich zur Arbeit kommen, liegt im Grunde genommen eine klassische Dienstverhinderung vor", erklärt Sara Pöcheim, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall umgehend seinen Arbeitgeber telefonisch über seine Verspätung informieren und alles Zumutbare unternehmen, um möglichst schnell in die Arbeit zu kommen. Meist wird starker Schneefall bereits am Vortag angesagt. "In diesem Fall muss der Arbeitnehmer früher aufstehen und mehr Wegzeit einplanen, um möglichst pünktlich zu sein", so Pöcheim. Oder vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wenn das möglich ist. Kürze Strecken können auch zu Fuß zurückgelegt werden.

2. Muss ich einen Urlaubstag nehmen, wenn ich wegen eines Wintereinbruchs nicht in die Arbeit kommen kann?
Nein. "Man muss dafür weder einen Urlaubstag noch Zeitausgleich nehmen", so die Arbeitsrechtsexpertin.

3. Seit 1. November sind Winterreifen Pflicht. Muss ich auch Schneeketten im Auto haben?
"Nein, man muss keine Schneeketten mithaben. Nur Lkw haben eine Mitführpflicht", sagt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor beim ÖAMTC. "Wenn ich nur mit Sommerreifen unterwegs bin, kann es aber passieren, dass ich nicht weiterfahren darf, wenn die Fahrbahn winterlich wird." Und natürlich darf man ohne Ketten dort nicht fahren, wo sie vorgeschrieben sind.

4. Muss ich alle Fensterscheiben vom Eis und das Dach vollständig vom Schnee befreien?
"Es muss Rundumsicht gegeben sein. Das ist zum Beispiel beim Schulterblick beim Überholen auf der Autobahn wichtig. Das heißt: Ja, es müssen alle Fensterscheiben eisfrei sein", sagt Frisch. Dass das Eis wirklich zur Gänze von den Scheiben gekratzt wird, hat auch versicherungstechnische Relevanz. "Verursache ich einen Unfall mit vereisten Scheiben, so hat das dramatische Auswirkungen für mich", so Frisch. Das Gleiche gilt für den Schnee am Dach. Dieser muss zur Gänze entfernt werden. "Er ist sonst eine Gefahr für mich und die anderen Verkehrsteilnehmer", erklärt der Experte. Denn beim Bremsen kann die ganze Schneeladung nach vorne auf die Windschutzscheibe rutschen oder beim Fahren auf nachkommende Autos fallen.

5. Um wie viele km/h muss ich die Geschwindigkeit bei winterlichen Fahrverhältnissen reduzieren?
"Das ist relativ, denn es kommt immer drauf an, wie glatt die Straße tatsächlich ist", so Frisch. Aber als Faustregel gilt laut ÖAMTC-Experten: zirka 70 Prozent langsamer fahren; das bedeutet statt 100 auf der Bundesstraße nur mehr 30-35 km/h.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im News 47/2019.