Der Abschieber
als Unmensch

In den letzten Wochen reichte eine einzige Stellungnahme oder Meinung zum Thema Abschiebung, um einer der beiden Gruppen in der Bevölkerung zugeordnet zu werden, deren Verhalten als "menschlich" oder "unmenschlich" zusammengefasst wurde. Es ging um Familien, deren Kinder hier in Österreich zur Schule gingen und zurück nach Georgien und Armenien geschickt wurden.

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Schlaglichter - Der Abschieber
als Unmensch

Würden die Ansichten zu diesem Thema -ohne sofort in eine moralische Klassifizierung zu verfallen -mit einer gewissen Sachlichkeit vertreten werden, könnte man vereinfacht zusammenfassen, dass die eine Gruppe argumentierte, es sei falsch, gut integrierte Kinder, die hier zur Schule gingen und fließend Deutsch sprechen würden, aus diesem Leben herauszureißen. Während andere auf Grundlage der rechtlichen Situation reagierten, die zu der Abschiebung führte, und es als korrekte Entscheidung verteidigten.

Diese zwei völlig konträren Zugangsweisen zu einem und demselben Problem verhinderten, auf einer rationalen Ebene von Recht oder Unrecht, richtig oder falsch, berechtigt oder unberechtigt, fair oder unfair zu sprechen. Jedes Argument der einen Seite musste an der anderen abprallen oder auf Unverständnis stoßen. Es war, als würden die Kontrahenten in unterschiedlichen Sprachen mit einander diskutieren. Aus der Sprachlosigkeit ergab sich eine Unversöhnlichkeit und Verschiebung der Bewertung "richtig" und "falsch" in Richtung "gut" und "böse" oder eben "menschlich" oder "unmenschlich". Die eine Meinung drängte Vertreter der anderen in eine Schublade, in der alle mit vergleichbaren Argumenten bereits hinterlegt worden waren. Unterschiede zwischen den "Abgelegten" unter Gleichgesinnten gab es keine mehr.

Der Wolf und der Mensch

Manchmal kann die Literatur helfen, in ausweglosen Situationen einen Notausgang zu suchen. Die Diskussionen und, damit verbunden, die Beurteilung der unterschiedlichen Standpunkte über die Abschiebung bewegte sich in Richtung "Steppenwolf", jenes geniale Buch von Herman Hesse, das er während einer persönlichen Krise geschrieben hatte, in der er mit sich selbst und der Welt nicht mehr zurande kam.

Der Held des Buches beschreibt sein Leben in zwei unterschiedlichen Welten, dem Dasein als "Wolf" und als "Mensch", mit dem "Wölfischen" und "Menschlichen", das in ihm stecke und zu verschiedenen Zeiten sich zeige. Übertragen auf die aktuelle Situation könnte man das "Wölfische" und damit "Unmenschliche" auf die Unterstützer der Abschiebung übertragen, während die Gegner den "Menschen" repräsentieren mit all seiner "Menschlichkeit". Hesse beschreibt allerdings seinen Helden als jemanden, die zu bestimmten Zeiten "Wolf" und dann wieder "Mensch" sein könne, die jeweils andere Form seines Daseins jedoch belächelt, bedauert oder verachtet. Letztendlich kommt er zur Erkenntnis, dass sein Held eine Einheit sein müsse und es ohne "Wolf" und "Mensch" nicht möglich sei, zu leben, und beschreibt damit eine Symbolik, die Kontrahenten der Abschiebe-Polemik berücksichtigen könnten. Er ging sogar weiter, "Wolf" und "Mensch" als extreme Positionen mit zahlreichen Möglichkeiten zwischen den beiden Zuständen zu sehen, und je nach Situation könne man mehr das eine oder andere sein.

Auf dem plakativem Niveau der derzeitigen Auseinandersetzung über die Deportation existieren allerdings nur "Wölfe" oder "Menschen", mit "menschlichem" oder "unmenschlichem" Verhalten und Eigenschaften. Übertragen auf diese kompromisslose Einteilung -folgt man dem "Menschen" und nicht dem "Wolf" - geht es um im Grunde genommen um die Banalisierung der Moral. Einer Moral, die sich von sachlichen Kriterien des demokratischen Dialogs längst entfernt hat.

Die Entscheidung, eine Abschiebung zu kritisieren oder zu verhindern, wird als moralisches Verhalten gepriesen, unabhängig von der jeweiligen Rechtslage. Moral ist, übertragen auf Hesse, nach Ansicht der "Menschen" etwas "Menschliches", sie bedeutet, mitleidig und nachgiebig zu sein, verständnisvoll und einsichtig. Die Unmoral, das Verhalten der "Wölfe", entspricht dem Gegenteil. Sie ist herzlos, mitleidlos, unnachgiebig und kalt. Das Recht, die Justiz, das Urteil einer unabhängigen Gerichtsbarkeit haben plötzlich jede Moral verloren in den Augen der "Menschen". Das Recht ist von den "Wölfen" als Mittel der "Unmenschlichkeit" missbraucht worden. Die Rechtsstaatlichkeit symbolisiert daher nach Ansicht der "Menschen" die Unmoral der "Wölfe".

Recht und Gerechtigkeit

Was hier indirekt gefordert wird, ist eine Bewertung von Urteilen nach moralischen Kriterien und widerspricht damit dem grundsätzliche Konsens einer modernen Demokratie -der Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz. Wenn das konsequent durchgeführt werden sollte, kann es nicht bei der Asylfrage anfangen und aufhören, dann müssten andere Urteile ebenso hinterfragt werden. Wie wäre es mit dem Freispruch eines arbeitslosen Familienvaters, der eine Bank überfällt, weil er weder die Miete bezahlen kann noch genügend Geld hat, seine Familie zu versorgen?

Ein Gericht verurteilt nach dem Gesetz, nicht der Moral. Der Konflikt wird nicht zwischen Kontrahenten ausgetragen, sondern an eine höhere Instanz, an das Gesetz delegiert. Auf Grund der Rechtslage muss eine Lösung gefunden werden. Moralisch im Sinne der Wertevorstellungen von Mehr-oder Minderheiten muss das Urteil nicht sein und erinnert an den ewigen Widerspruch zwischen Recht und Gerechtigkeit. Jene, die zum Beispiel die Verurteilung des ehemaligen Finanzministers als "moralischen" Sieg des Rechtsstaates feierten, kritisieren dessen Unmoral, wenn nach dem Asylrecht entschieden wird.

Hesses Held Harry Haller ist eben nicht entweder Abschieber oder Retter, entweder "Mensch" oder "Wolf", sondern je nach Situation drängt sich eine der Eigenschaften in den Vordergrund, ohne die Allmacht über die Seele zu erreichen. Der Abschieber ist nicht Unmensch in seiner Gesamtheit, wie auch der Retter nicht durch dieses Verhalten sich als "Mensch" im Gegensatz zum "Wolf" präsentieren kann. Doch genau das geschieht in der reduzierten, banalen Auseinandersetzungen um die Abschiebungen.

Alarmierendes Beispiel für die Simplifizierung war der Versuch der Kritiker der Abschiebung, mit absurden Vergleichen die "Wolf/Mensch' Symbolik dramaturgisch zu verstärken. An dem Tag des Gedenkens an den Holocaust wurden Bilder veröffentlicht, die Regierungsmitglieder und Vertreter im Nationalrat mit Tafeln "We Remember" zeigten -eine eindrucksvolle Botschaft, die das Nichtvergessen mahnte. Einzelne Politiker, maßgeblich der ÖVP, wurden mit der Kritik konfrontiert, dass sie sich zwar gegen das Vergessen des Holocaust einsetzen, jedoch gleichzeitig die Abschiebung von Familien nach Georgien nicht verhindern würden. Die Retter wollten verbissen und verzweifelt den bösen "Wolf" noch böser zeigen. Mit der Klammer von der angeblich scheinheiligen Holocaust-Erinnerung bis zur Abschiebung entsprach es dem Versuch der Denunzierung, die Verfechter der Abschiebung in die Nähe der rechtsextremen Holocaustleugner zu drängen, und die Vertreter dieser "Menschlichkeit" schämten sich nicht, selbst den Massenmord der Nationalsozialisten für den Unterschied zum "Wölfischen" zu benutzen.

Bleibt die berechtigte Frage, wenn geltendes Recht nicht umgesetzt werden soll, und die Autorität des Rechtsstaates infrage gestellt wird, inwieweit dieser anarchistische Ansatz nicht eher dem "Wölfischen" und der Unmoral entspricht als der Respekt vor dem Asylrecht. Die Institutionen des Staates müssen die Möglichkeit haben, das Asyl-und Aufenthaltsrecht umzusetzen, wenn eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt. Damit handeln sie im Sinne des Auftrags, auf der Grundlage der Rechtslage eine Konfliktlösung zu finden. Entsprechen diese Entscheidungen der Gerichte nicht den moralischen Vorstellungen der Mehrheit in einer Demokratie, müssen die Gesetze geändert und können nicht willkürlich aus angeblich "moralischen" Gründen ignoriert oder verändert werden.