Schießerei in Hollabrunner Bezirksgericht: 42-jährige Frau durch Kopfschuss getötet

Täter festgenommen. Mann war erheblich alkoholisiert Scheidungssache als mögliches Motiv des 57-Jährigen

Schießerei in Hollabrunner Bezirksgericht: 42-jährige Frau durch Kopfschuss getötet

Die getötete Frau war Rechtspflegerin in Familienrechtssachen und Vorsteherin der Geschäftsstelle. Sie hinterlässt einen Ehemann und zwei Kinder im Volksschulalter. Das Rote Kreuz und das Akutteam des Landes NÖ betreuten mit mehreren Kriseninterventionsteams eine größere Anzahl an Betroffenen und Familienangehörigen.

Frau durch Kopfschuss getötet
Der Niederösterreicher hatte das Gerichtsgebäude um 10.50 Uhr betreten und an der Einlaufstelle nach der Richterin, die sein kürzlich abgeschlossenes Scheidungsverfahren geleitet hatte, verlangt. Die Mitarbeiterin habe sich durch sein vehementes, erbostes Auftreten bedrängt gefühlt, sagte Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamts NÖ. Sie rief ihre Vorgesetzte. Die 42-jährige Rechtspflegerin versuchte den Mann zu beruhigen - und bezahlte ihr Einschreiten mit dem Leben. Der Verdächtige habe eine Waffe gezogen und ihr in den Kopf geschossen.

Dann verließ der Mann das Gebäude, wobei er die Waffe verloren haben dürfte - sie wurde vor dem Haus gefunden -, machte kehrt und ging noch einmal hinein. Dort wurde er im Eingangsbereich - nur vier Minuten nach der Tat - von der Polizei festgenommen.

Täter war schwer alkoholisiert
Der 57-Jährige habe zugegeben, dass er die Juristin hätte töten wollen, sagte Polzer. Bei dem Verdächtigen handelt es sich laut dem Ermittler um einen Mittelschullehrer und akademischen Maler. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann schwer alkoholisiert gewesen. Die Waffe sei eine Pistole FN. Der Mann ist Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

Die Einvernahme des mutmaßlichen Täters werde noch andauern, sagte Chefinspektor Leopold Etz (LKA NÖ). Justizministerin Bandion-Ortner kündigte an, der Sicherheitsbeirat der Justiz werde "den verstärkten Einsatz von Sicherheitsschleusen an den Gerichtseingängen prüfen".

(apa/red)

Kommentare

OHH DU FRÖHLICHE... OHH DU SELIGE............

DerLeutnant melden

Männer bis unter das Existensminimum verurteilt! Vielleicht werden die Gesetzgeber nun endlich einmal anfangen die unerhörte abzocke der geschiedenen Männern zu überdenken! Wie kann/darf es sein das viele z.B. bis unter ihr Existenzminimum finanziell ausgenommen werden um den Alimentationszahlungen nach zu kommen? Sicherlich ist es keine Lösung mit der Waffe in der Hand eine Änderung herbei zu führen. Wenn mir aber meine Rechtspflegerin schon unter vorgehaltener Hand von unerhörten Summen erzählt frage ich mich schon seit einger Zeit wann dem Ersten der Kragen platz! Wieso dieser Mann diese Tat begangen hat wissen wir ja noch nicht aber das etwas an den Scheidungsgesetzen und den daraus resultierenden Folgen für die Väter dringend geändert gehört ist eine Tatsache.

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Re: Männer bis unter das Existensminimum verurteilt! Ich frage mich nur, warum es so viele alleinerziehende Mütter gibt und nicht Väter? Männer entziehen sich oft ihrer Verantwortung und wenns halt im Bett nicht mehr so funktioniert, weil die Mutter durch das Kind mehr Streß und weniger Lust auf Sex hat, gehen sie zu einer anderen. Mehr dazu brauch ich ja nicht zu sagen. Dazu kommt, daß viele Männer ihre Frauen mit den Kindern alleine lassen und sich einen Dreck um ihr Familie kümmern oder ihre Frauen schlagen usw.. In dem Fall ist eine solche Scheidung gerechtfertigt. Zudem hat der Mörder auch ein Alkoholproblem, wenn er schon in der Früh angesoffen ins BG Hollabrunn geht.

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Geisteskranke Täter am besten gleich hinrichten! Der Typ gehört auf den elektrischen Stuhl! 2 Kinder und
ein Mann sind nun ohne Frau bzw. Mutter und das nur, weil
ein Geisteskranker offenbar mit Recht verurteilt wurde!

Was ist das für eine kranke Welt ... eigentlich müßtest dem
nun das Hirn sofort wegblasen ... wozu Strom für den Stuhl
unnötig verschwenden!


Mein aufrichtiges Beileid den Hinterbliebenen!

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Re: Geisteskranke Täter am besten gleich hinrichten! hast recht aber jeder der einen unbewaffneten umbringt sollte so behandelt werden wie du sagst.jeder

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