Schäden durch Naturkatastrophen absetzen

Naturkatastrophen haben dramatische Folgen - auch finanziell. Leidtragende können den Schaden mindern, indem sie die Mehrausgaben steuerlich berücksichtigen.

von Steuertipp - Schäden durch Naturkatastrophen absetzen © Bild: Christoph Meissner

Private Aufwendungen zur Beseitigung von Lawinenkatastrophen, Hochwasser-,Vermurungs- oder Sturmschäden können in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung bei der jährlichen Steuererklärung (oder Arbeitnehmerveranlagung) geltend gemacht werden. Entschädigungen kürzen die absetzbare außergewöhnliche Belastung.

Welche Aufwendungen sind konkret abzugsfähig?

Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen:

Kosten zum Beispiel für die Beseitigung von Schnee, wenn sonst das Gebäude einsturzgefährdet wäre, von Wasser-und Schlammresten, von Sperrmüll sowie unbrauchbar gewordener Gegenstände, Raumtrocknung sowie Mauerentfeuchtung, erhöhte Energiekosten, Anschaffung (Anmietung) von Trocknungs-und Reinigungsgeräten, Wohnkosten für ein notwendiges Überbrückungsquartier.

Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände:

Kosten zum Beispiel für die Reparatur und Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, für die Erneuerung des Fußbodens, des Daches, das Verputzen und Ausmalen von Räumen etc. sind abzugsfähig. Ebenfalls abzugsfähig: die Kosten für Gegenstände, die für die "übliche Lebensführung" benötigt werden, und zwar in Höhe der tatsächlich bezahlten Rechnungen.

Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände:

Kosten zum Beispiel für den erforderlichen Neubau des gesamten Gebäudes oder von Gebäudeteilen, für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Neuanschaffung von Kleidung (2.000 Euro pro Person), Geschirr, Vorräten, Spielzeug, Schulbedarf, Werkzeug sind abzugsfähig.

Kosten für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen:

Die Ersatzbeschaffung eines (!) Pkw kann nur bis zum Zeitwert des beschädigten Fahrzeugs geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Beschädigung am Zweitwohnsitz eingetreten ist. Für die Berechnung des Zeitwertes ist von maximalen Anschaffungskosten von 40.000 Euro auszugehen.

Wichtig: Nachweis der Ausgaben

Die Kosten in Zusammenhang mit Katastrophenschäden müssen nachgewiesen werden (zum Beispiel durch Rechnung). Außerdem muss dem Finanzamt die von der Gemeindekommission aufgenommene Niederschrift hinsichtlich der Schadenserhebung vorgelegt werden.

Wird die Beseitigung eines Katastrophenschadens durch Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung der Rechnungen für die außergewöhnliche Belastung steuerwirksam, sondern erst die Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen.

Werden also die Kosten fremdfinanziert, verteilen sich die außergewöhnlichen Belastungen daher auf die Steuererklärungen mehrerer Jahre. Dies kann bei hohen Kosten durchaus ein steuerlicher Vorteil sein.

Birgit Perkounig ist Steuerberaterin und Partnerin der TPA Steuerberatung www.tpa-group.at