Ene, mene, muh - und raus bist du?

Wann man bei Facebook gesperrt wird und wie man sich dagegen wehren kann

Die Kuriositätenkabinette wie Facebook, Twitter & Co. sorgen immer wieder für neue Aufregung. Hinter niedlich anmutenden Bezeichnungen wie #Babykatzengate steckt jedoch eine niedliche Geschichte. So eine Geschichte hätte zuletzt fast damit geendet, dass ein Opfer einer Hetzkampagne auf Facebook gesperrt worden wäre. News.at nahm das zum Anlass, Richtlinien sozialer Netzwerke abzuklopfen, um herauszufinden, aus welchen Gründen man gesperrt wird. Und vor allem: Was man dagegen tun kann.

von Soziale Medien - Ene, mene, muh - und raus bist du? © Bild: Shutterstock

#Babykatzengate – Wir erinnern uns: Die Wiener Autorin Stefanie Sargnagel reiste mit zwei befreundeten Jungautorinnen nach Marokko, um dort an ihrem vierten Buch zu arbeiten. Dafür erhielt sie, wie auch eine ihrer Kolleginnen, einen Reisekostenzuschuss vom Bundesministerium für Kunst und Kultur in der Höhe von 750 Euro. In Form eines Gemeinschaftstagebuches berichteten die drei Frauen außerdem von ihrem Schreibaufenthalt. Erschienen ist dieser bereits Ende Februar in der Wochenendbeilage des „Standard“. Die Beiträge waren im gewohnt sarkastischen „Sargnagel-Stil“ verfasst.

»Heute hat sie eine Babykatze zur Seite getreten mit der Behauptung, sie habe Tollwut.«

Davon kann man halten was man möchte, man kann die Texte sowohl für gut befinden als auch für schlecht. Oder man nimmt sie einfach als das hin, was sie sind. Nämlich Satire. Denn spätestens, wenn von zur Seite getretenen Babykatzen und exzessivem Drogenkonsum die Rede ist, sollte klar sein, dass es sich dabei um satirische Überzeichnungen handelt. Man kann aber natürlich auch eine Skandalgeschichte mit dem Titel „Saufen und Kiffen auf Kosten des Steuerzahlers“ daraus machen – wie es der Online-Chef der Krone, Richard Schmitt, getan hat. Zur Folge hat das dann nur eben eine Welle an Hasskommentaren, Gewaltdrohungen und Mordaufrufen gegen die Autorin. Sargnagel reagierte auf diese mit einem bewusst provokanten Beitrag („Wir haben auch Menschenbabys aus dem Fenster geworfen“). Kurz darauf wurde sie von Facebook gesperrt.

Wann wird man bei Facebook gesperrt?

Facebook sperrte also nicht die Täter der Hetzkampagne, die Verbreiter der Hassbotschaften, sondern das Opfer. Mittlerweile hat der Online-Gigant seinen Fehler jedoch eingesehen, die Sperre aufgehoben und sich bei Sargnagel entschuldigt. Doch welche Gründe sind für eine Sperrung ausschlaggebend? Auf der Info-Seite von Facebook ist nachzulesen, dass die Konten deaktiviert werden, die gegen Nutzungsbedingungen verstoßen. Sei es, dass ein falscher Name verwendet oder eine gänzlich falsche Identität angegeben wird. Zu den Nutzungsbedingungen zählt auch der Verstoß gegen die von Facebook vorgegebenen Gemeinschaftsstandards, die das friedliche „Zusammenleben“ der Nutzer sichern sollen.

»Weibliche Brustwarzen nein. Enthauptungen ja. «

Die Standards geben vor, welche Inhalte geteilt werden dürfen und welche nicht. Mittlerweile wurde sogar eine eigene Seite eingerichtet, wo diese nachgelesen werden können. Das war nicht immer so. Doch in der Vergangenheit wurde die Kritik gegen die Zensurprozesse immer lauter und Facbeook sah sich zum Handeln gezwungen. Ein massiver Kritikpunkt war vor allem der, dass oft nicht nachvollziehbar war, warum bestimmte Inhalte gelöscht werden und andere nicht. Den Entscheidungsträgern der facebookinternen „Zensurbehörde“ wurde infolgedessen Willkür vorgeworfen. In diesem Zusammenhang entstand auch #Nippelgate. Ein Hashtag der auf den absurden Zustand verwies, dass die Darstellung von entblößten Frauenbrustwarzen verboten sei, nicht aber Videos, die Enthauptungsszenen zeigten. Nacktheit ist bei Facebook nach wie vor ein „No-Go“, gewalttätige und explizite Inhalte dürfen allerdings geteilt werden, zumindest, wenn sie der reinen Dokumentation und nicht der Verherrlichung dienen.

Wer bestimmt, was richtig und was falsch ist?

Ein durchgehend aktuelles Thema sind Hassbotschaften im Internet. Laut den Gemeinschaftsstandards entfernt Facebook sämtliche Inhalte, die Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnizität, nationalen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechtes oder ihrer Behinderung diskriminiert werden. Wer sich jedoch schon einmal durch die Kommentare diverser Nachrichtenbeiträge geklickt hat, weiß, dass dem nicht so ist. Bei Facebook ist nämlich nur dann eine Software im Einsatz, die aktiv nach Inhalten sucht, wenn es um die Sicherheit von Kindern geht. Ansonsten verlassen sie sich darauf, dass die Nutzer selbst unerwünschte Inhalte melden. Jeder von uns ist also gefordert, bei problematischen Inhalten den Pfeil rechts oben anzuklicken und den Beitrag zu melden. Daraufhin muss der User noch genauer bestimmen, um welche Art von Inhalt es sich handelt.

Danach wird die Meldung grundsätzlich von Menschen geprüft. Denn die Entscheidung was „richtig“ und was „falsch“ ist, erfordert immer menschliche Abwägung. Die Prüfer sind auf der ganzen Welt verteilt, es gibt Spezialisten für jede Sprache. Die häufige Meldung eines Accounts oder Beitrags führt übrigens nicht automatisch zu einer Löschung oder Sperre, so wie es bei Sargnagel der Fall zu sein schien. Jeder Inhalt wird laut Facebook individuell geprüft. Dennoch bleibt man etwas verwundert zurück: Denn gemäß der Gemeinschaftsstandards sind Humor, Satire oder soziale Kommentare zu dem Themen Hass und Hetze sehr wohl zulässig.

»Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt«

Auf Twitter und Instagram findet man im Großen und Ganzen dieselben Gemeinschaftsrichtlinien wie auch bei Facebook. Auf den Punkt bringt es die Philosophie, die bei Twitter hinter den Sicherheitsstandards steht: „Wir glauben an die Redefreiheit und daran, mutig seine Meinung zu sagen, doch diese zugrundeliegende Philosophie bedeutet wenig, wenn Stimmen verstummen und Menschen Angst haben, sich zu äußern. Damit sich die Menschen immer sicher fühlen können, unterschiedliche Meinungen und Ansichten auszudrücken, tolerieren wir kein Verhalten, das die Linie zum Missbrauch überschreitet. Das schließt Verhalten ein, das belästigt, einschüchtert oder verängstigt, um die Stimme eines anderen Nutzers verstummen zu lassen." Oder um es mit den Worten Kants zu sagen: „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt“.

Was tun, wenn man zu Unrecht gesperrt wird?

„Falls du glaubst, dass dein Konto fälschlicherweise gesperrt wurde, erhebe bitte Einspruch, damit wir die Angelegenheit untersuchen können.“ So zu lesen auf der Facebook-Help-Seite. Hierfür muss der User lediglich ein Formular ausfüllen und seine Daten angeben. Es gilt der allgemeine Grundsatz: Je genauer man die Gegendarstellung schildert (im Feld: Zusätzliche Informationen), desto eher kann einem geholfen werden. Von dieser Seite führt auch ein Link zu den Sicherheitsbestimmungen, wo der User über seine Verpflichtungen aufgeklärt wird. Er wird dazu aufgerufen, die Sicherheit von Facebook zu wahren, da Facebook diese alleine nicht garantieren kann. Fälle wie der von Stefanie Sargnagel haben also doch auch immer etwas Gutes: Dass Dinge, die wie hier sonst klein in den AGBs geschrieben stehen, auf einmal groß an die Öffentlichkeit treten.

Kommentare

Roland Mösl

Wieso soll man das als Satire erkennen? Wieso soll man das nicht als das "normale" Verhalten von "fortschrittlichen", "progressiven" "Künstlern" erkennen? Bestenfalls kann man leichte Übertreibungen erkennen, wenn das Nachrechnen des Alkoholkonsums bereits tödliche Dosen ergibt.

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