Salzburg Finanzen: Heinz
Schaden rechnet mit Freispruch

Übernahme der Swap-Geschäfte sei Wunsch der Finanzabteilung des Landes gewesen

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Er werde die Anklage auch nicht beeinspruchen, sagte Schaden. "Ich habe ein hohes Interesse daran, dass die Sache möglichst rasch vor einem unabhängigen Gericht aufgeklärt wird." Und er sei froh, wenn nach vier Jahren in der Causa endlich ein Schlussstrich gezogen werden könne.

Als er erstmals über negative Entwicklungen der Swaps informiert wurde, habe er überlegt, darüber den Stadtsenat zu informieren. "Da ist in der Finanzabteilung des Landes eine gewisse Unruhe entstanden." Die Folge sei ein mündliches Aviso des Landes gewesen, die verbliebenen Zinstauschgeschäfte übernehmen zu wollen. "Zusatz: Das passt in unser Portfolio", berichtete Schaden. Eine politische Absprache habe es nie gegeben. "Othmar Raus (damals Finanzreferent des Landes; Anm.) war in Finanzgeschäften alles andere als mein bester Freund."

Die Initiative für die Übernahme der negativ bewerteten Zinstauschgeschäfte - der Schaden für das Land liegt laut Gutachten der Staatsanwaltschaft bei fast 4,9 Millionen Euro - geht in den Augen von Schadens Linzer Anwalt Walter Müller klar auf die damalige Referatsleiterin in der Finanzabteilung des Landes, Monika Rathgeber, zurück. "Sie hat erfahren, dass in der Stadt über eine mögliche Klage gegen Banken gesprochen wurde. Da hat sie die Initiative ergriffen."

Rathgeber habe in Vernehmungen mehrfach geschildert, dass eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadt und den Banken bei den Banken für Nervosität gesorgt hätte. "Das hätte dem Land geschaden. Das war ihr Motiv für die Übernahmen", sagte Müller. "Und auf das Gesamtvolumen der Zinstauschgeschäfte des Landes spielten die Swap-Geschäfte der Stadt keine Rolle. Rathgeber soll mit Banken über Cent-Beträge gefeilscht haben. Warum sollte sie dann eine Vereinbarung zulasten des Landes abschließen?"

"Ich verstehe nicht, wie es zu einer Anklage kommen konnte. Das ist alles widersprüchlich", sagte Müller weiters. "Die Anklage beruht auf der Konstruktion einer Schaden-Raus-Vereinbarung durch die Staatsanwaltschaft." Demnach hätten beide den Vorsatz gehabt, das Land zu schädigen. "Dieser Vorsatz ist aber nicht erkennbar." Zudem seien die in der Anklageschrift angeführten E-Mails aus dem Zusammenhang gerissen. Und: "Der Gutachter der Staatsanwaltschaft hat eine Momentaufnahme geliefert und nicht berücksichtigt, wie sich die Geschäfte entwickelt hätten." Drei Privatgutachten der Stadt kämen hier zu einem anderen Ergebnis. "Laut Experten hätten sich die Swaps bis 2013 sogar positiv entwickelt", sagte Müller.

Noch kein Prozesstermin

Ein Termin für den Prozess ist derzeit noch nicht absehbar und hängt auch davon ab, ob einer der sieben Angeklagten die Anklage beeinspruchen wird. Außerdem dürfte es für den Auftakt des Verfahrens laut Schadens Linzer Anwalt Walter Müller auch eine Rolle spielen, ob das Gericht einen eigenen Finanzsachverständigen beauftragen wird oder nicht.

Mit der Causa betraut wird ein "verstärkter Schöffensenat", das bedeutet, dass zwei Berufsrichter und zwei Schöffen das Urteil fällen. Wie am Montag bekannt wurde, wird das Verfahren von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer geführt werden.

Herbert Hübel, der Verteidiger der beschuldigten Ex-Budgetreferatsleiterin Monika Rathgeber, sagte auf Anfrage der APA, er werde die Anklage nicht beeinspruchen. Einen Kommentar zur Anklage werde er erst bei Gericht abgeben und dort die Position Rathgebers erläutern. Mit dem Nachsatz, "das ist eine andere Baustelle", untermauerte er offensichtlich seine Aussage gegenüber Medien, dass seine Mandantin nur einen politischen Auftrag ausgeführt habe.

Eine Vereinbarung zwischen Raus und Schaden habe es nicht gegeben, sagte auch Gerald Ruhri, Rechtsanwalt von Raus, im Gespräch mit der APA. "Das ist eine Arbeitshypothese der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Diese kennen wir seit Beginn des Verfahrens. Das stimmt nicht, es gibt keinen Beweis. Ich bin zuversichtlich, dass Dr. Raus nicht verurteilt wird", erklärte der Grazer Anwalt. Eine Entscheidung darüber, ob er die Anklage beeinspruchen wird, sei noch nicht gefallen.

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