Saddam Hussein steht wieder vor Gericht: 2. Verfahren gegen Ex-Diktator gestartet

Völkermord an den Kurden im Irak wird behandelt

Wie im ersten Prozess demonstrierte der 69-Jährige zum Auftakt seine Ablehnung des Gerichts. Er weigerte sich, auf schuldig oder nicht schuldig zu plädieren und machte auch keine Angaben zu seiner Person. "Ich schweige, und das ist mein Recht." Mit Saddam stehen sechs weitere Angeklagte aus der früheren Armeeführung vor Gericht, darunter Saddams Cousin Ali Hassan al-Majid, der im Irak wegen der Angriffe als "Chemie-Ali" verschrien ist. Allen droht die Todesstrafe.

Saddam-Kritik an Tribunal
Saddam kritisierte das von den USA geförderte Tribunal als Besatzungsgericht. "Sie sind hier im Namen des Besatzers, nicht im Namen des Irak", griff er den Vorsitzenden Richter lautstark an. Er sei "in der ganzen Welt bekannt", sagte der 69-Jährige, bevor er sich schließlich als "Präsident der Republik Irak und Oberkommandierender der Streitkräfte" vorstellte. Als ihn der Vorsitzende Richter Abdullah Ali al-Aloosh aufforderte, sich zur Anklage zu äußern, antwortete er: "Dafür sind eine Menge Bücher nötig." Aloosh wertete die Aussage als Plädoyer auf nicht schuldig. Saddam war in einem eleganten schwarzen Anzug und ohne Krawatte vor Gericht erschienen.

Während des ersten Prozesses war der Ex-Präsident wiederholt mit dem Koran aufgetreten und hatte mit Zwischenrufen und Beschimpfungen den Ablauf empfindlich gestört. Das Urteil dieses Verfahrens wegen eines Massakers an Schiiten aus dem Jahr 1982 wird Mitte Oktober erwartet. Bereits hier könnte Saddam wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod verurteilt werden.

"Es ist schwer, die Grausamkeit dieser Taten zu erfassen." Mit diesen Worten fasste der Chef-Staatsanwalt des zweiten Verfahrens, Munkith al-Faroon, die Anklage gegen den Ex-Präsidenten und die Mitglieder der damaligen Führung zusammen. Den Vorwürfen zufolge tötete die irakische Armee während ihrer siebenmonatigen Offensive 1988 im Norden bis zu 182.000 Menschen, setzte Senf- und Nervengas ein und zerstörte tausende Dörfer. Ziel der Vorstöße sei es gewesen, die Kurden in "Kollektivdörfer" umzusiedeln, um sie unter vollständiger Kontrolle zu halten. Wer nicht bei den Angriffen starb, wurde demnach festgenommen, vertrieben, gefoltert oder hingerichtet. Ältere Menschen, Frauen und Kinder seien in Internierungslager gesteckt worden, "nicht weil sie irgendein Verbrechen begangen hätten, sondern weil sie Kurden waren", sagte der Chef-Ankläger des Tribunals, Jaafar al-Moussavi.

Die Verteidigung wird voraussichtlich geltend machen, dass die Offensive "Anfal" als Aktion gegen einen angeblichen Hochverrat kurdischer Rebellen und ihrer Anführer an den damaligen Kriegsgegner Iran gerechtfertigt gewesen sei.

Die Anklage stützt sich auf Aussagen von Überlebenden und Beweise, die in Massengräbern gefunden wurden. Einige der Gräber wurden demnach tief im Süden des Landes angelegt. Die Kleidung der Toten verweise aber auf ihre kurdische Herkunft, sagt die Staatsanwaltschaft.

Auch "Chemie-Ali" vor Gericht
Neben Saddam ist auch dessen Cousin wegen Völkermords angeklagt. "Chemie-Ali" soll den Einsatz der chemischen Waffen befohlen haben, unter anderem in dem Dorf Halabja, in dem allein 5.000 Menschen grausam ums Leben kamen. Über diese Tat soll aber in einem eigenen Verfahren später verhandelt werden. Die anderen Angeklagten, darunter ein ehemaliger Verteidigungsminister, stehen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht. Diese Vorwürfe werden Saddam und seinem Cousin zusätzlich gemacht.

Majid trat zum Auftakt des Verfahrens in einem traditionellen Gewand auf und trug eine rot-weißgemusterte Kopfbedeckung, wie sie im Irak weit verbreitet ist. Er wirkte gebrechlich und benutzte einen Stock, als er als letzter der Angeklagten den Gerichtssaal betrat. Er stellte sich als "erster Generalmajor" vor und erklärte, er ziehe es vor zu schweigen. Auch diese Aussage wertete das Gericht als Plädoyer auf nicht-schuldig.

Zweifel an Tribunal
Menschenrechtsorganisationen haben Zweifel an der Fairness und Rechtmäßigkeit des irakischen Tribunals geäußert. Angesichts des Verlaufs des ersten Prozesses sei es fraglich, ob das Tribunal ein Völkermord-Verfahren bewältigen kann, erklärte Human Rights Watch. Seit dem Beginn des Verfahrens wegen des Massakers an Schiiten im Oktober wurden drei Anwälte der Angeklagten bei Anschlägen getötet. Die Verteidigung fühlte sich angesichts der prekären Sicherheitslage im Land zudem bei ihren Recherchearbeiten behindert und protestierte wiederholt mit Boykotten gegen die Verfahrensbedingungen. (apa/red)