Russland-Affäre - Ex-Wahlkampfchef bekennt sich teilweise schuldig

Laut Gerichtsunterlagen der Verschwörung gegen die USA und der Verschwörung zur Justizbehinderung

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Möglicherweise musste sich Manafort verpflichten, mit Mueller bei dessen Ermittlungen zu mutmaßlichen Absprachen zwischen Trumps Wahlkampfteam und Russland während des US-Präsidentschaftswahlkampfes 2016 zu kooperieren. Eine Stellungnahme des Präsidenten lag zunächst nicht vor.

Manafort bekannte sich den Unterlagen zufolge in zwei Punkten schuldig: Der Verschwörung gegen die USA und einer Verschwörung zur Justizbehinderung. Fünf andere Anklagepunkte wurden fallgelassen. Manafort war im vergangenen Monat von einem Geschworenengericht in Virginia in mehreren Punkten schuldig gesprochen worden. Dem 69-Jährigen droht aus dem Verfahren eine langjährige Haftstrafe. In dem zweiten Prozess in Washington sollte eigentlich am Montag die Auswahl der Geschworenen beginnen. Dieser Teil des Verfahrens wird durch das Schuldeingeständnis hinfällig.

Nach der Verurteilung in Virginia hatte Trump Manafort auf Twitter als "tapferen Mann" gelobt, der dem Druck widerstanden habe, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft zu schließen. Das Geständnis im zweiten Verfahren kommt wenige Wochen vor der Kongresswahl Anfang November. Unklar ist, wie sich die Nachricht auf die Anhänger des Präsidenten auswirken wird. Nach dem ersten Schuldspruch hatte ein Trump-Vertrauter erklärt, dies werde den Aussichten für die Zwischenwahl schaden.

Die Russland-Affäre stellt für Trump eine schwere Belastung seiner Präsidentschaft dar. Er bestreitet jegliche Absprachen mit Moskau über die Hackerattacken auf das Umfeld seiner früheren Wahlkampfrivalin Hillary Clinton von den Demokraten. Die diesbezüglichen Ermittlungen prangert Trump regelmäßig als politisch motivierte "Hexenjagd" an.

Sollte das Gericht das Schuldbekenntnis Manaforts anerkennen, käme es zu keinem zweiten Prozess gegen den früheren Lobbyisten. In dem ersten Prozess war Manafort im August wegen Steuer- und Bankenbetrugs schuldig gesprochen worden, die Verkündung seines Strafmaßes in diesem Verfahren steht noch aus. Wie dieser Schuldspruch beruhen auch die im Vorfeld des nun möglicherweise ausfallenden zweiten Prozesses erhobenen Anklagepunkte gegen den früheren Trump-Berater auf den Untersuchungen von Sonderermittler Mueller.

Die jetzt veröffentlichten Dokumente zeigen, dass die Staatsanwaltschaft im Gegenzug für Manaforts Schuldeingeständnis einen Teil der bisher geplanten Anklagepunkte fallen lassen will. Unklar blieb aber zunächst, ob Manafort zu Aussagen über die Russland-Affäre - also die mögliche illegale Zusammenarbeit von Trumps Wahlkampfteam mit Moskau - bereit ist.

Gestrichen werden sollen demnach unter anderem Anschuldigungen gegen Manafort, die sich auf mutmaßliche Geldwäsche und Nicht-Registrierung von Lobbyistentätigkeiten bei den US-Behörden beziehen. Die beiden demnach verbleibenden Anklagepunkte beziehen sich auf Verschwörung zum Betrug an den US-Behörden - wegen mutmaßlicher Falschaussagen Manaforts - sowie Verschwörung zur Behinderung der Justiz. Mit letzterem Punkt sind mutmaßliche Versuche Manaforts gemeint, Einfluss auf Zeugen zu nehmen.

Wie im ersten Verfahren beziehen sich auch diese Vorwürfe der Ermittler gegen Manafort nicht direkt auf die Russland-Affäre, sondern auf dessen frühere Lobbyistentätigkeit für prorussische Kräfte in der Ukraine. Der im Mai 2017 wegen der Russland-Affäre eingesetzte Sonderermittler ist befugt, auch anderen möglichen Straftatbeständen nachzugehen, auf die er im Zuge seiner Untersuchungen stößt.

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