Zu spät, du Koffer

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Am Flughafen in Barcelona kam der Koffer meiner Freundin nicht an. Sie hat das auch gleich am Flughafen reklamiert und ihre Hoteladresse hinterlassen. Da der Koffer auch am nächsten Tag nicht da war, hat sie dann neue Kleidung und Toiletteartikel gekauft. Der Koffer kam erst nach drei Tagen ins Hotel. Er war dann auch ziemlich beschädigt, und ein Parfüm und ein Make-up-Set waren zerbrochen, wodurch die anderen Sachen verschmutzt waren. Die Fluglinie sagt, meine Freundin hätte "zu teuer eingekauft". Welche Entschädigung muss die Fluglinie zahlen?
Fiona A., Graz

Liebe Frau A.,
jeder Flugpassagier hat Anspruch auf Unterstützung und Entschädigung, wenn sein Gepäck verloren geht, verspätet ankommt oder beschädigt wurde. Wichtig ist, gleich am Flughafen eine Meldung am Lost-&-Found-Schalter und beim Schalter Ihrer Fluglinie zu machen. Unter Vorlage Ihres Baggage Tags (Gepäcksaufgabebestätigung) müssen Sie ein PIR-Formular ausfüllen. Dieses Formular dient Ihnen später als Nachweis, dass Sie das Fehlen des Gepäcks rechtzeitig gemeldet haben. Verspätetes Gepäck muss binnen 21 Tagen nach Erhalt des Koffers gemeldet werden, überhaupt verlorenes Gepäck muss innerhalb von zwei Jahren bei der Fluglinie angezeigt werden. Bei beschädigtem Gepäck sind die Fristen deutlich kürzer. Hier muss der Passagier innerhalb von sieben Tagen den Schaden angeben. Da die Fristen recht kurz sind, empfiehlt es sich, den Schaden direkt am Flughafen zu melden und den Flughafen erst nach Erhalt des ausgefüllten PIR-Formulars zu verlassen.

Wenn das Gepäck auch am nächsten Tag nicht ankommt, haben Sie Anspruch darauf, die Kosten für die Anschaffungen dringend benötigter Utensilien ersetzt zu erhalten. Die Haftung für Verspätungsschäden ist jedoch mit etwa 1.300 Euro begrenzt. Beim Einkauf darf man es daher nicht übertreiben, sondern sollte wirklich nur das Nötigste für die konkrete Reise einkaufen. Die Rechnungen muss man aufheben, um sie später der Fluglinie vorlegen zu können.

Wenn das Gepäck gar nicht mehr oder, wie in Ihrem Fall, beschädigt auftaucht, hat der Passagier zusätzlich Anspruch auf Ersatz des Schadens, also etwa auf Ersatz der Reinigungskosten oder der zu Bruch gegangenen Kosmetika. Ersetzt wird aber nur der Zeitwert, also der Wert, den der Gegenstand noch hatte, und nicht die Kosten der Neuanschaffung. Zusätzlich gilt auch hier eine Begrenzung der Ersatzpflicht mit 1.300 Euro.

Wer daher Luxusartikel oder teure Kleidungsstücke im Koffer transportieren will, sollte über den Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung nachdenken.

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