Reinhart Gaugg gewinnt Prozess gegen FPÖ:
Kärntner bekommt von Partei 352.500 Euro

Klagte, weil versprochene Zahlungen ausblieben Einwände von Riess-Passer und FPÖ zurückgewiesen

Hintergrund des Streits: Am 4. August tappte der FP-Abgeordnete Gaugg in eine Verkehrskontrolle und verweigerte den Alko-Test. Wegen seiner Bestellung zum Vize-Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) war er bereits vorher unter massivem Beschuss gestanden, nun machte auch die Parteispitze unter FP-Obfrau Susanne Riess-Passer Druck, um ihn zum Rücktritt zu bewegen. Tags darauf war die Sache erledigt: Gaugg legte sein Nationalratsmandat zurück, sein PVA-Vertrag wurde einvernehmlich aufgelöst.

Nicht bekannt wurde damals, welche Vereinbarung Gaugg mit der Parteispitze getroffen hatte - der Deal wurde erst publik, als Gaugg im Mai 2005 klagte. Seine Darstellung: Um ihn zum Rücktritt zu bewegen, habe ihm die Partei eine monatliche Rente von 10.000 Euro bis zum 60. Lebensjahr zugesprochen. Außerdem sollte ihm die FPÖ bei der Jobsuche behilflich sein. Das Einkommen aus einer solcherart vermittelten Anstellung wäre von den 10.000 Euro abgezogen worden. Tatsächlich konnte die Partei Gaugg aber keinen Job verschaffen.

Sowohl die FPÖ als auch Riess-Passer bestritten im Prozess diese Darstellung Gauggs, drangen damit bei Richter Hans Sperl aber nicht durch. Er sprach dem früheren FP-Abgeordneten für die Zeit zwischen August 2002 und Mai 2006 jeweils 10.000 Euro pro Monat zu - macht (abzüglich der bereits damals bezahlten 115.000 Euro und inklusive vier Prozent "Verzugszinsen") 352.500 Euro. FP-Anwalt Johannes Hübner kündigte umgehend Berufung an, Riess-Passer bezeichnete das Urteil als "absolut unverständlich".

Selbst wenn er die Berufungsverfahren gewinnen sollte, wird Gaugg also noch einige Zeit auf sein Geld warten müssen. Laut Hübner wird allein das Verfahren in zweiter Instanz bis zu neun Monate dauern. Brauchen kann der frühere FP-Mandatar das Geld aber offenbar dringend: Erst im April 2006 hatte ihm der Klagenfurter Stadtsenat wegen einer "gegenwärtigen wirtschaftlichen Notlage" einen Vorschuss auf seine Politikerpension gewährt.

Regressforderungen an Riess-Passer und Westenthaler?
Auch für Riess-Passer ist der Prozess mit einem gewissen Risiko verknüpft. Schließlich hat die FPÖ bereits angekündigt, im Fall einer Niederlage gegen die damaligen Verantwortlichen - Parteichefin war Riess-Passer, Klubchef war der jetzige BZÖ-Obmann Peter Westenthaler - Regressforderungen zu stellen. Riess-Passer kann sich derartige Regressforderungen jedoch "nicht vorstellen", wie sie gegenüber der APA betonte.

Häme von SPÖ und Grünen
SPÖ und Grüne reagierten jedenfalls mit Häme auf das erstinstanzliche Urteil im Gaugg-Prozess: SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures erinnerte daran, dass auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Nationalratspräsident Andreas Khol (beide V) an einem Treffen mit Gaugg teilgenommen hätten (dieses fand laut Gaugg vor der Alko-Kontrolle und im Zusammenhang mit dem öffentlichen Wirbel um seinen Job bei der PVA statt, Anm.). Damit habe das Gericht bestätigt, "dass Bundeskanzler Schüssel und die FPÖ Gaugg ein unmoralisches Angebot gemacht haben".

Auch für Grünen-Budgetsprecher Werner Kogler ist es nun "quasi amtlich": "Mit öffentlichen Förderungen werden untragbare Funktionäre aus ihrem Mandat herausgekauft. Dieser an sich schon durch und durch unappetitliche Vorfall entspricht darüber hinaus auch noch zum wiederholten Mal einen unverschämten Griff in die Tasche der SteuerzahlerInnen durch FPÖBZÖ."
(apa/red)