Georg Krakow: "Es kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren geben"

Topanwalt und Transparency- International-Vorstand Georg Krakow über die Inseraten-Causa um Ex-ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz, die Rolle der WKStA in der heimischen Justiz und mögliche Konsequenzen für Beschuldigte, Politik und Gesetzgeber

von Regierungskrise - Georg Krakow: "Es kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren geben" © Bild: Matt Observe/News
Georg Krakow Der gebürtige Oberösterreicher, 55, ist Jurist, trat 1998 in die Justiz ein und war zuerst Richter. Ab 2004 war er Staatsanwalt bzw. Oberstaatsanwalt in Wien. Er bearbeitete prominente Fälle wie Parmalat, Amis und BBAG und war Ankläger im Fall Bawag. Von 2009 bis 2011 war er Kabinettschef im Justizministerium. Seit 2011 ist er im Rechtsanwaltsberuf tätig, seit August 2021 als Partner bei der Anwaltskanzlei DLA Piper. Seit 2017 ist er auch Vorstand der Antikorruptionsorganisation Transparency International

News: Herr Krakow, Sie haben sich bereits vor zwei Jahren rund um Ibiza und Casinos-Affäre in einem News-Interview kritisch zur Korruption in Österreich geäußert. Mit Blick auf die jüngste Regierungskrise und die Vorwürfe gegen Sebastian Kurz und sein Umfeld: Hat sich die Situation in Österreich inzwischen gebessert oder verschlechtert?
Georg Krakow:
Die Situation hat sich seitdem nicht viel geändert, sondern ist durch die Ereignisse der letzten Monate noch offenbarer geworden. Dass sich nichts verbessert hat, ist aber per se schon ein Nachteil.

Wie steht Österreich bezüglich Korruption im internationalen Vergleich da?
Wenn man sich die aktuelle Berichterstattung ansieht, bekommt man natürlich den Eindruck, dass Österreich sehr schlecht dasteht. Im Ranking hat sich in den letzten Jahren nicht viel getan; da liegen wir auf Platz 15. Es ist aber leider zu erwarten, dass Österreich im Ranking zurückfallen wird, weil das aktuelle Geschehen natürlich auch im Ausland aufmerksam verfolgt wird.

Seit Ibiza tauchten immer wieder inkriminierende Chats auf, jetzt scheint ein neuer Höhepunkt erreicht. Was war ihr Eindruck, als sie diese gelesen haben?
Ich persönlich fühle mich damit unwohl – unabhängig von der rechtlichen Komponente, die diesen Chats beizumessen ist. Der Ton, der darin gepflogen wird, passt für mich nicht mit den jeweiligen Funktionen und Ämtern, die diese Personen innehaben, zusammen. Diese Funktionen haben einen staatstragenden Anspruch, dem werden dieses Nachrichten natürlich nicht gerecht. Jetzt muss man das schon auch relativieren, weil es sich dabei um keine offiziellen Schreiben oder E-Mails handelt, sondern um WhatsApp-Nachrichten oder SMS. Und in denen wird einerseits stark verkürzt und andererseits mit mehr Emotion kommuniziert – in jeder Hinsicht. In Summe muss ich trotzdem sagen, dass der zu erwartende Ton und Ernst, der bei solchen Funktionen angebracht ist, nicht getroffen wird.

Wenn Sie die aktuellen Untreue- und Bestechungsvorwürfen mit der Causa Ibiza vergleichen: Wie sind die einzuordnen?
Vergleicht man die auf der rechtlichen Ebene, dann gibt es zwei Unterschiede: Bei Ibiza ging es um jemanden, der kein zuständiger Amtsträger war, weil er weder Regierungsmitglied oder Beamter war, und es handelte sich um Vorwürfe, die sich letztlich auf der verbalen Ebene abgespielt haben. Im aktuellen Fall ist die Verdachtslage so, dass Amtsträger einerseits öffentliche Gelder für private Zwecke verwendet haben sollen. Und andererseits, dass Sie sich für Inserate den Vorteil der Veröffentlichung von Umfragen zuwenden haben lassen sollen. Und umgekehrt, dass dieser Vorteil gewährt worden sein soll. Das ist die von der WKStA (Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft, Anm.) auf 104 Seiten beschriebene Verdachtslage. Dabei handelt es sich um Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit.

»Die Verdachtslage ist, dass Amtsträger öffentliche Gelder für private Zwecke verwendet haben. Es handelt sich um Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit «

Wie hoch ist der Strafrahmen für diese Delikte?
Da ist nach § 313 StGB zu beachten, dass beim Strafrahmen die eineinhalbfache Obergrenze gilt, wenn so ein Delikt unter Ausnützung der Amtsstellung begangen wird – so wie die WKStA in dem Fall den Verdacht formuliert hat. Das heißt, bei Untreue kann es eine Freiheitsstrafe statt von bis zu zehn Jahren eine von bis zu 15 Jahren geben. Das Gleiche gilt auch für Korruption. Um diese Strafdrohung zu erreichen, muss ein Untreue-Schaden von mehr als 300.000 Euro vorliegen, bei Korruption reichen mehr als 50.000 Euro.

In diesem Fall geht es ja um offensichtlich einen Millionenschaden …
Genau kennt man die Beträge nicht, es steht auch in der Hausdurchsuchungsanordnung, dass die Zahlen vorläufig sind und noch weitere Ermittlungen notwendig sind. Laut Verdachtslage ist die 300.000-Euro-Wertgrenze aber überschritten, so die WKStA.

In Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen fällt auf, dass es dazu im Vorfeld zwei ÖVP-Pressekonferenzen gab, die darauf anspielten. Wie ist es möglich dass solche Informationen vorher durchsickern können? Und wie ist es umgekehrt möglich, dass die Durchsuchungsanordnung sofort öffentlich bekannt wurde?
In Österreich gibt es so wie in den meisten anderen Ländern ein nichtöffentliches Ermittlungsverfahren. Das dient im wesentlichen drei Zwecken: erstens zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten und zur Vermeidung einer Vorverurteilung. Zweitens sollen dadurch die Ermittlungen nicht gefährdet werden, und drittens sollen andere Personen wie Zeugen oder Opfer nicht der Öffentlichkeit ausgesetzt werden. Wenn Ermittlungsmaßnahmen im Vorhinein bekannt werden, dann ist das natürlich ein Problem für die Effektivität der Ermittlungen – und letztlich muss das Informationsloch bei jemanden zu suchen zu sein, der über die Ermittlungsmaßnahmen in Kenntnis war.

Und wenn Akteneinsicht besteht?
In dem Fall ist der Kreis der sogenannten Gelegenheitspersonen, also jener, die Zugang zum Inhalt des Aktes haben, natürlich größer. Das sind dann neben Staatsanwalt, Polizeibeamten und gegebenenfalls Gericht auch Verteidiger und Beschuldigte. Und alle Personen, denen dieser Kreis die Akten gibt – zum Beispiel Sachverständige. Wenn es um Ermittlungen wie eine noch nicht durchgeführte Hausdurchsuchung geht, dann sind die Bezug habenden Aktenteile – wie der Antrag auf Bewilligung einer Hausdurchsuchung – natürlich von einer Akteneinsicht ausgenommen. Eben um die Ermittlungsmaßnahmen nicht zu gefährden. In so einem Szenario fällt dann ein Teil der Personen weg – also die Verteidiger und Beschuldigten sowie die Personen, die die Informationen von diesen haben könnten.

© Matt Observe/News

Nach welchen Kriterien werden Hausdurchsuchungen genau genehmigt?
Das Hauptkriterium ist, dass man begründet annehmen kann, am Ort der Durchsuchung etwas Beweisrelevantes zu finden. Außer bei Bagatelltatbeständen ist eine Durchsuchung immer möglich. Da so eine Durchsuchung aber in das seit 1867 geschützte Hausrecht eingreift, ist dafür ein Vieraugenprinzip – also ein Staatsanwalt, der beantragt, und ein Richter, der genehmigt – notwendig.

Und es muss einen begründeten Verdacht geben?
Natürlich, denn sonst darf ja überhaupt kein Ermittlungsverfahren geführt werden. Aber es muss auch begründet werden, warum an diesen Orten beweisrelevante Gegenstände vermutet werden.

Oft finden Hausdurchsuchungen sehr spät statt, zu einem Zeitpunkt, an dem die Ermittlungen schon Monate oder noch länger laufen. Ist das sinnvoll?
Aus der Erfahrung wissen wir, dass Menschen, die mit Ermittlungen konfrontiert sind, zunächst vorsichtig sind, aber im Laufe der Zeit wieder unvorsichtiger werden. Sie bewahren möglicherweise relevante Dinge zuhause auf – und manchmal ist es auch so, dass sie gar nicht mehr wissen, was sie zuhause alles aufbewahren. Die Verhaltensweisen Verdächtiger sind aber individuell ganz verschieden.

Wie sind eigentlich Ihre Wahrnehmungen zur Inseratenkorruption in Österreich?
Es gibt ja seit langer Zeit Gerüchte, dass auch Inserate geschaltet werden, um sich entweder eine positive Berichterstattung erhoffen zu dürfen oder zu erhoffen, dass eine negative nicht erfolgt. Beides ist gleichermaßen zu verurteilen, und es gab ja in der Vergangenheit schon einige Ermittlungsverfahren in diese Richtung, etwa die später eingestellte Causa Ex-Bundeskanzler Werner Faymann/ÖBB.

Ist das etwas für Österreich Typisches? Wie ausgeprägt ist das in anderen Ländern?
Das Verhältnis von Politik zu Medien hat überall dieselbe Bedeutung: Die Medien transportieren das, was die Politik sagt und macht. Deshalb orientiert sich die Politik – was zu bedauern ist – in den letzten Jahren in sehr kurzfristiger Weise an der medialen Berichterstattung. Die Schlagzeile des nächsten Tages erlangt manchmal größere Bedeutung als die mittel- oder langfristige Auswirkung einer politischen Maßnahme. Eigentlich sollte es mit Blick auf das öffentliche Wohl umgekehrt sein. In einer Demokratie werden die Politiker, die Abgeordneten, gewählt und die Meinungen über diese bilden sich die Menschen ganz wesentlich über die Medien. Deshalb achten Politiker, die wiedergewählt werden wollen, sehr darauf, was über sie geschrieben wird. Und da ist der Weg nicht weit, zu sagen, ich möchte dem vielleicht ein bisschen nachhelfen, was über mich geschrieben wird. Und dabei wird sehr rasch die Grenze des Zulässigen überschritten. Das gilt allerdings für alle politischen Akteure.

Wann ist das strafrechtlich bedenklich?
Der Punkt ist, ob ich öffentliche Gelder für öffentliche Zwecke verwende und dafür auch eine adäquate Leistung erhalte. Dann ist es meist strafrechtlich nicht relevant. Oder ob ich mit öffentlichen Geldern private Zwecke verfolge – dann ist es strafrechtlich schon relevant. Und dazu kommt noch die Ebene, ob Amtsträger dadurch Vorteile für sich oder -einen Dritten erhalten.

Wie sind Chats im Zusammenhang vor Gericht zu bewerten – sind die mehr ein Indiz oder doch ein Beweis?
In Österreich gibt es das Prinzip der freien Beweiswürdigung. Das heißt, es gibt keine Regel, welches Beweismittel welches Gewicht hat und wie es zu bewerten ist. Das obliegt dem Staatsanwalt im Ermittlungs- und dem Richter im Hauptverfahren. Solche Chat--Protokolle sind ja nichts Anderes als gespeicherte Daten. Sie haben denselben Beweischarakter wie E-Mails, Briefe, ein Notizblock, eine Zeugenaussage oder ein Sachverständigengutachten. Sie sind rechtlich zu würdigen und zu interpretieren. Chats können Informationen enthalten, die zu einem Anfangsverdacht Anlass geben oder die Ermittlungen prägen.

»Die WKStA hat weder linke noch rechte Zellen – sondern eine schwierige Aufgabe, die sie zu erfüllen versucht. Die Politik hat die Justiz arbeiten zu lassen «

Wie im konkreten Fall …
Das liegt auch an der Vielzahl und der Dichte der Nachrichten. Es macht einen Unterschied, ob vereinzelten Nachrichten gefunden werden oder ob wie hier anscheinend die gesamte Lebenskommunikation eines Menschen offen liegt.

Das Sittenbild, das in diesen Chats abgegeben wird, ist augenscheinlich kein gutes.
Ich werde natürlich darauf angesprochen, des Öfteren am Anfang eines Gespräches. Statt dem Wetter ist das derzeit leider ein Thema – auch bei internationalen Klienten. Die Vorgänge beschäftigen die Menschen schon sehr stark, auch weil es um die mögliche missbräuchliche Verwendung von Steuergeld geht.

Gegen Exbundeskanzler Kurz gibt es ja auch Ermittlungen wegen mutmaßlicher falscher Zeugenaussage. Wie ist die im Kontext zu sehen?
Dieses Verfahren geht auf eine Anzeige zurück, die möglicherweise aus der politischen Auseinandersetzung geboren ist. Das aktuelle Verfahren basiert hingegen auf Ermittlungsergebnissen, die die Staatsanwaltschaft selbst in Zusammenhang mit der Causa Ibiza gewonnen hat.

Es hat in der Vergangenheit immer wieder Angriffe gegen die WKStA wegen angeblicher Parteilichkeit gegeben: Stichwort „linke Zellen“. Wie unabhängig ermittelt die Justiz tatsächlich?
Die WKStA hat weder linke noch rechte Zellen – sondern ein schwierige Aufgabe, die sie zu erfüllen versucht. Verfahren wie diese sind ein Marktstein, an dem sich auch die WKStA bewähren muss, nämlich, indem sie Verfahren objektiv führt. Sie ist keine politische „Partei“ und hat naturgemäß die schwierigsten Verfahren. Es ist auch klar, dass nicht alles richtig ist, nur weil es die -WKStA macht, und daher darf man ihre Arbeit auch kritisieren – aber sachlich. Wenn man von linken Zellen spricht, ist das nicht sachlich. Eine sachliche Kritik ist nämlich eine, die sich überprüfen lässt. Verun-glimpfungen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leisten einen schlechten Dienst und sind zu verurteilen. Ich sehe die WKStA als einen wichtigen Baustein und als ein Fundament der österreichischen Strafrechtspflege an.

Staatsanwälte werden gerne auch als Jäger bezeichnet …
Dieses Bild kommt wohl aus den USA und Filmen, wo der Staatsanwalt eine andere Funktion hat und nicht objektiv sein muss. Dort hat er die Aufgabe, einen Beschuldigten quasi zur Strecke zu bringen. Als Ausgleich sind dort die Verteidigerrechte anders dimensioniert. Bei uns ist der Staatsanwalt ein Aufklärer, der in alle Richtungen zu ermitteln hat – auch in entlastende. Und er muss objektiv sein. Grundsätzlich hat die Strafjustiz einer Verdachtslage kraft Gesetzes nachzugehen, gleichgültig, gegen wen sich der Verdacht richtet. Die Politik hat die Justiz arbeiten zu lassen.

»Wesentlich ist die Frage, unter welchen Umständen die öffentliche Hand Inserate schalten darf. Ich denke, das ist deutlich zurückzudrehen «

Wie lange können solche Untreue- bzw. Korruptionsverfahren üblicherweise dauern?
Das längste das ich kenne – das Libro-Verfahren – hat 14 Jahre gedauert. Die Causa Grasser hat auch elf Jahre gedauert. Das ist natürlich viel zu lange. Erstens können sich nach so langer Zeit involvierte Personen tatsächlich immer schlechter erinnern, wer was zu wem gesagt hat. Deshalb ist es wichtig, solche Verfahren konzen-triert und möglichst rasch zu führen. Und wenn es sich um wichtige öffentliche Funktionsträger handelt, dann umso mehr. Es ist einfach wichtig, möglichst rasch zu wissen, ob sich etwa Regierungsmitglieder strafrechtlich etwas zuschulden kommen haben lassen. Das macht im Übrigen auch den Unterschied aus, wie international wahrgenommen wird, ob ein Land Korruption oder Wirtschaftskriminalität bekämpft oder nicht. Es kommt nicht darauf an, dass viele Verfahren eingeleitet werden, sondern dass aufgeklärt wird und es in der Folge entweder eine Anklage gibt oder eine Einstellung. Außerdem tritt bei zu langen Verfahren eine Art Gewöhnungseffekt ein. Die Leute sagen dann, es ist normal, dass gegen solche Funktionsträger Strafverfahren laufen. Aber nein, das ist nicht normal. Deshalb ist solchen Verfahren auch Vorrang einzuräumen. Denn da geht es nicht nur um die beteiligten Personen, sondern auch um deren öffentlichen Funktionen. Eine rasche und objektive Aufklärung ist auch wichtig für das Vertrauen in die Justiz.

Sie haben jüngst erklärt, dass sie momentan die Professionalität der Politik nicht gewährleistet sehen.
Ja, aber das habe ich gar nicht als Kritik gemeint, sondern als logische Zustandsbeschreibung. In einer so turbulenten Zeit, wie wir sie jetzt erleben, sind natürlich auch die einzelnen Politiker überfordert, einen mittel- oder langfristigen Planungshorizont zu entwickeln. Deshalb ist es so wichtig, dass möglichst rasch die Sachverhalte aufgeklärt und die richtigen politischen Entscheidungen getroffen werden, wie es weiterzugehen hat. Und parallel die Diskussion geführt wird, welche Maßnahmen nötig sind, um zu verhindern, dass es zu so etwas kommen kann, was hier in der Verdachtslage formuliert ist

Das heißt konkret?
Für diese Diskussion ist es -sogar unwesentlich, ob die Delikte tatsächlich passiert sind – sie sind jedenfalls nicht unmöglich. Deshalb kann man schon jetzt darüber nachdenken, welche Maßnahmen auf Ebene der Verwaltung oder Gesetzgebung gesetzt werden können, um Derartiges zu verhindern. Ein Punkt, der in dem Zusammenhang ganz wesentlich ist, ist die Frage, unter welchen Umständen die öffentliche Hand Inserate schalten darf. Ich denke, das ist deutlich zurückzudrehen. Und da wird auch die geltende Gesetzeslage nicht ausreichen, weil sie nur sehr unscharf und schwammig umschreibt, dass Inserate -zulässig sind, wenn ein allgemeines öffentliches Informationsinteresse besteht. Gerade heute, da es andere Wege gibt, um mit der Bevölkerung zu kommunizieren, sollten öffentliche Inserate stark beschränkt werden. Und gleichzeitig zu diskutieren ist das Problem, dass die Medien dann womöglich kein wirtschaftliches Auskommen finden und in welcher Art und Weise man eine plu-ralistische Medienlandschaft sicherstellt. Zum Beispiel in Form einer neuen Art der Presseförderung. Auf jeden Fall wird es da eine Gesetzesänderung brauchen.

Kommentare

So sind wir nicht. Nein so sind nur einige wenige un die meisten in der Politik. Die Österreich als Selbstbedienungsladen sehen. Und das gilt für alle Parteien.

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