Sozialversicherung:
Reform "in Zielgeraden"

Die Bundesregierung sieht die geplante Strukturreform der Sozialversicherungen bereits "in der Zielgeraden". Dies berichteten Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger (ÖVP) am Freitag nach einer zweiten Gesprächsrunde mit Sozialpartnervertretern.

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Gesundheitspolitik - Sozialversicherung:
Reform "in Zielgeraden"

Den Sozialpartnern wurden dabei erste Gesetzestexte übermittelt, zudem verteilten Hartinger-Klein und Wöginger ein Papier mit den wichtigsten Eckpunkten der türkis-blauen Sozialversicherungsreform, die unter anderem eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger von derzeit 21 auf fünf sowie eine Fusionierung der Gebietskrankenkassen und die Harmonisierung der angebotenen Leistungen vorsieht. Ziel sei es, mehr medizinische Leistungen, mehr Ärzte, weniger Funktionäre und weniger Bürokratie zu haben, sagte Hartinger-Klein. Effizienter und sparsamer soll das System werden, ergänzte Wöginger.

Das erwartet die Sozialversicherungsträger

Die bisher 21 Sozialversicherungsträger sollen mit der neuen Struktur in einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), einer Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS), der Pensionsversicherungsanstalt (PV) sowie der Allgemeinen Unvallversicherungsanstalt (AUVA) aufgehen. Der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der den bisherigen Hauptverband ersetzt, soll trägerübergreifend die gemeinsamen Interessen wahrnehmen, die Arbeit der verschiedenen Anstalten koordinieren und auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Rationalisierungspotenziale achten.

Die neun Gebietskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert. Diese übernimmt die Steuerung der bundesländerübergreifenden Gesundheitsplanung sowie die Budget- und Personalhoheit. Dazu gehört auch der Beschluss über einen österreichweiten Gesamtvertrag inklusive Honorare, die Vertragspartnerabrechnung, Qualitätssicherung, Lohnverrechnung, Melde- und Beitragswesen. Die Verhandlungen über die regionale Versorgungsplanung erfolgt durch die neun Landesstellen, der Beschluss durch die ÖGK. In den Ländern anfallende Rücklagen sollen dort bleiben und für regionale Gesundheitsprojekte verwendet werden. In den Aufgabenbereich der ÖGK fallen laut den Regierungsplänen auch die automationsunterstützte Heilmittelabrechnung, Rezeptgebührenbefreiung, die Herabsetzung der Beitragsgrundlage, der Erstattungskodex sowie die Jugend- und Gesundenuntersuchungen.

AUVA-Einsparungen sollen zu Beitragssenkung führen

Die bereits beschlossenen Einsparungen bei der AUVA sollen ab Jänner 2019 zu einer Beitragssenkung für die Arbeitgeber um 0,1 Prozentpunkte führen. Im Regierungspapier werden Kündigungen aufgrund der Strukturreform ausgeschlossen und eine "Standortgarantie" gegeben. Änderungen sind auch bei einzelnen Betriebskrankenkassen geplant, und die Versicherungsanstalt der Notare soll aus dem System der Sozialversicherung ausscheiden und eine Wohlfahrtseinrichtung öffentlichen Rechts werden. Daneben beinhalten die Regierungspläne eine Reihe von weiteren Organisationsvereinfachungen.

Laut Sozialministerin Hartinger-Klein soll das Strukturreformgesetz zu den Sozialversicherungen mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Mit 1. April 2019 sollen pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt werden. Mit gleichem Datum soll auch die derzeit verordnete "Ausgabenbremse" bei den Sozialversicherungen wieder aufgehoben werden, heißt es im präsentierten Regierungspapier. Die neue Struktur bei den Sozialversicherungen werde dann laut der Ministerin ab 1. Jänner 2020 gültig sein.

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