Red Bull und Gerhard Berger vor Gericht: Kartellgericht prüft gegenseitige Beteiligung

Geschäfte wurden offenbar zu spät angemeldet Zusammenschlüsse wurden verboten durchgeführt

Gegen den Energy-Drink-Hersteller Red Bull aus Fuschl (Salzburg) sowie drei Unternehmen des früheren Tiroler Formel-1-Fahrers Gerhard Berger sind beim Kartellgericht Wien Verfahren anhängig, bestätigte eine Sprecherin des Gerichtes. Den Unternehmen wird vorgeworfen, gegenseitige Beteiligungen verspätet angemeldet zu haben.

Im ersten Fall mit der Aktenzahl Z-100 geht es laut "Wirtschaftsblatt" um die Übernahme von 50 Prozent an dem Formel-1-Rennstall Scuderia Toro Rosso von Mateschitz durch die Liechtensteiner Berger Motorsport AG. Der zweite Fall mit der Aktenzahl Z-101 betreffe die Übernahme von 50 Prozent an einer Transport- sowie einer Beteiligungsfirma Bergers durch Red Bull.

Die Übernahmen wurden von den Unternehmen am 17. Mai 2006 bei den behördlichen Wettbewerbshütern angemeldet. "Wir sind im Zuge der Anmeldungen draufgekommen, dass die Zusammenschlüsse de facto schon im Winter durchgeführt wurden", schilderte Stefan Keznickl, stellvertretender Leiter des Bundeswettbewerbsbehörde, gegenüber dem Wirtschaftsblatt. "Somit wurde verspätet angemeldet, die Zusammenschlüsse wurden verboten durchgeführt."

Von Red Bull war vorerst keine Stellungnahme erhältlich. Die Firmengruppe Berger wollte zum schwebenden Verfahren keine Stellung abgeben. (apa/red)