Was Maurer
zu befürchten hat

Nach erstem Verhandlungstag erste Einschätzungen einer Rechtsexpertin

Für Sigrid Maurer, Ex-Grüne-Abgeordnete zum Nationalrat und ehemalige Wissenschaftssprecherin der Grünen, begann mit 04. September ein Rechtsstreit. Wegen eines Postings auf zwei Social-Media-Plattformen wird sie nun wegen übler Nachrede und Kreditschädigung auf insgesamt 60.000€ verklagt. Eine Rechtsexpertin erklärt gegenüber News, ob es ihrer Meinung nach zu einer Verurteilung Maurers kommen könnte.

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Rechtsstreit - Was Maurer
zu befürchten hat

Sigrid Maurer sieht sich einer Klage entgegengestellt, welche mit einem Online-Posting im letzten Mai begann: Zu dieser Zeit erhielt Maurer äußerst vulgäre Privatnachrichten an ihr Facebook-Profil gesendet. Beleidigungen, Drohungen und auch Aufforderungen zum Oral-Sex waren in diesen Privatnachrichten enthalten. Daraufhin veröffentlichte Maurer die Nachrichten online auf Facebook und Twitter. Gleichzeitig veröffentlichte sie damit auch die Identität des vermeintlichen Autors dieser Nachrichten, einem Bierladenbetreiber ansässig in der Wiener Josefstadt.

Der Mann erklärte daraufhin, diese Nachrichten habe jemand anderes von seinem Profil aus verfasst. Deshalb, und weil Maurer laut dem Herrn seinem Geschäft geschadet hat, wird Maurer nun wegen übler Nachrede auf 20.000€ und wegen Kreditschädigung auf 40.000€ verklagt. „Ich hatte keine andere Möglichkeit mich zu wehren“, erklärte Maurer ihr Verhalten am ersten Verhandlungstag.

Unter „gutem Glauben“ gehandelt

Auf News-Anfrage erklärte Rechtsexpertin Greta Pomberger ihre Erwartungen bezüglich des Gerichtsverfahrens: Laut Pomberger wird es „mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu keiner Verurteilung kommen“. Der Tatbestand der üblen Nachrede sei zwar grundsätzlich erfüllt, da Maurer dem Mann „unsittliches Verhalten“ unter der Freigabe einer breiten Öffentlichkeit vorgeworfen hat. Jedoch könnte laut Pomberger der „Rechtfertigungsgrund des guten Glaubens“ greifen: Das bedeutet, wenn Maurer aus guten Gründen glauben konnte, dass der besagte Herr die Nachrichten selbst verfasst hat, hat sie sich dadurch nicht strafbar gemacht.

Schadensersatz

Falls Maurer sogar beweisen kann, dass die Nachrichten tatsächlich von dem Herrn aus der Josefstadt verfasst worden sind, könnte sie wiederum vor Gericht gehen. Denn der Bierladenbetreiber hätte sich damit der Verleumdung schuldig gemacht. Maurer könnte somit auf Schadensersatz klagen.

Verhandlung vertagt

Aufgrund von weiteren Zeugenladungen wurde die Gerichtsverhandlung auf den 09. Oktober vertagt. Der Betreiber des Bierladens muss bis dahin noch dazu einen Nachweis bringen, dass er und seine Ehefrau zur Tatzeit telefoniert haben. Seine Ehefrau erwähnte dies in ihrer Aussage. Ebenso hat der Richter eine Umsatzabrechnung des Ladens für die Zeit nach dem Vorfall gefordert.

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