Nachname nach der Scheidung

von Maria In der Maur-Koenne © Bild: News

Ich bin seit vielen Jahren geschieden und habe damals den Nachnamen meines Exmannes behalten, auch um den gleichen Nachnamen wie unsere Tochter zu haben. Meine Tochter plant nun, dieses Jahr selbst zu heiraten und den Namen ihres Mannes anzunehmen. Jetzt überlege ich, ob ich nicht meinen Mädchennamen wieder annehme, da mich dann mit dem Namen meines Exmannes nichts mehr verbindet. Geht das? Wo müsste ich das beantragen?

Gerlinde H., Salzburg

Zunächst herzliche Gratulation zur bevorstehenden Hochzeit Ihrer Tochter.

Nach einer Ehescheidung ändert sich der Familienname der Ehegatten von Gesetzes wegen nicht. Die Möglichkeit einer Untersagung der Weiterführung des Ehenamens wurde schon 1995 abgeschafft. Gemäß §93a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) können die Ehegatten nach Auflösung der Ehe jeden früher rechtmäßig geführten Familiennamen wieder annehmen, auch einen solchen aus einer anderen geschiedenen oder aufgehobenen Ehe, unabhängig davon, ob aus dieser Ehe Kinder hervorgegangen sind oder nicht. Auch die Frage eines Verschuldens am Scheitern der Ehe spielt keine Rolle. Die Wiederaufnahme des früher geführten Nachnamens ist unbefristet möglich, aber nur einmal zulässig. Für Sie bedeutet das, dass Sie auch erst jetzt, Jahre nach Ihrer Ehescheidung, noch die Möglichkeit haben, Ihren Mädchennamen wieder anzunehmen, wenn Sie zwischenzeitig nicht bereits einen anderen Namenswechsel vorgenommen haben. Sie könnten sogar den Namen eines anderen Exmannes wieder annehmen, ohne dass er der Namensänderung widersprechen könnte.

Gemäß §93c ABGB sind namensrechtliche Erklärungen dem Standesbeamten gegenüber in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde abzugeben. Eine öffentliche Urkunde ist dabei beispielsweise die vor dem Standesbeamten aufgenommene Niederschrift, in der Sie den Wunsch nach einer Namensänderung erklären. Sobald die Erklärung dem zuständigen Standesbeamten zugekommen ist, wird sie wirksam.

In Salzburg ist der Magistrat Salzburg für Namensänderungen zuständig. Zu Ihrem Termin beim Magistrat müssen Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis, Ihre Geburtsurkunde und einen Lichtbildausweis mitbringen. Darüber hinaus sollten Sie eine Urkunde mitnehmen, aus der der frühere Name, den Sie nun wieder annehmen wollen, ersichtlich ist, sowie Urkunden betreffend Ihre vorangegangene Ehe (Heiratsurkunde sowie das Urteil über die Ehescheidung mit Rechtskraftvermerk). Zusätzlich rate ich Ihnen, sich vorab telefonisch zu erkundigen, ob Sie in Ihrem konkreten Fall noch weitere Urkunden mitbringen sollen.

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