Recht auf Patienten-Mitsprache: Schwedens
Ärzte ermöglichen jetzt passive Euthanasie

Stoppen lebensverlängernde Therapien auf Verlangen

"Die neuen Richtlinien betonen das Recht des Patienten auf Mitsprache bei der der Entscheidung über die Beendigung lebensverlängernder Behandlungen", sagte der Vorsitzende der Ethikkommission des Ärzteverbands, Lynöe. Empfohlene Voraussetzungen für passive Euthanasie seien, dass der Patient fähig ist, selbstständige Entscheidungen zu treffen und zudem über die verschiedenen Behandlungsalternativen unterrichtet ist.

Im vergangenen Jahr wurde der Fall eines 32-jährigen Schweden bekannt, der sich entschloss, in eine Zürcher Euthanasieklinik zu gehen, um zu sterben. Zuvor war ihm die Sterbehilfe in Schweden verweigert worden. Heute hätten schwedische Ärzte ihm ein Schmerzmittel gegeben und sein Beatmungsgerät ausgeschaltet, schrieb die Fachzeitschrift.

(apa/red)