Hobbyfußball: wenn die
Rote Karte nicht ausreicht

Was passiert, wenn bei einem Hobbyfußballturnier mehr passiert? Wann sind Fouls typische Regelverstöße, und wann entstehen Schadenersatzpflichten?

von Sie haben Recht - Hobbyfußball: wenn die
Rote Karte nicht ausreicht
© Bild: Marius Höflinger

Der Sommer steht vor der Türe und damit auch zahlreiche Firmen-oder Hobbyfußballturniere. Selbstverständlich steht immer der Spaß im Vordergrund, doch was passiert, wenn ein Zweikampf zu hitzig wird und die Grätsche nicht den Ball vom Spieler trennt, sondern umgekehrt?

Muss man nach dem Fußball Schadenersatz leisten?

Grundsätzlich beurteilen sich Schadenersatzpflichten des Schädigers nach allgemeinem Zivilrecht, das heißt: Schadenersatz wäre dann zu leisten, wenn die Verletzung des Gegenspielers durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wird. Aufgrund der Besonderheiten, die die Ausübung unterschiedlicher Sportarten mit sich bringt, gelten allerdings andere Wertungen. So ist es bei der Ausübung von Kampfsportarten, worunter der OGH auch Fußball versteht - diese Einstufung wird freilich je nach konkretem Spieler mehr oder weniger zutreffend sein -, geradezu typisch und zu erwarten, dass es zu Gefährdungen und Verletzungen von Mitspielern kommen kann.

Sofern es sich bei etwaigen Fouls um Regelverstöße handelt, die nicht über das übliche Maß an körperlicher Auseinandersetzung hinausgehen, das mit dem Kampf um den Ball typischerweise verbunden ist, genügt eine Ahndung mittels gelber oder roter Karte. Der Grund dafür ist, dass der hohe Stellenwert von Sportausübung in der Gesellschaft das mit der Sportausübung verbundene Risiko für die körperliche Unversehrtheit der teilnehmenden Personen billigt.

Was sind Schäden "im Rahmen" einer Sportart?

Zudem wäre ein Fußballspiel in der gegenwärtigen Form nicht möglich, wenn jeder Zweikampf automatisch rechtliche Folgen nach sich ziehen würde. Mit der Teilnahme an einem Hobbyturnier setzt man sich daher freiwillig den damit zu erwartenden Gefahren aus, weshalb schädigenden Handlungen, die "im Rahmen" der Sportart bleiben, nicht rechtswidrig sind. Darunter fallen beispielsweise das "hohe Bein" oder auch ein Schlag mit der flachen Hand in das Gesicht des Gegenspielers, wenn der Gegenspieler im Zuge des Zweikampfes den ballführenden Spieler am Trikot zurückhält und der ballführende Spieler quasi "nach hinten ausschlägt". Selbstverständlich ist zu berücksichtigen, dass etwaige Handlungen stets nur im Einzelfall beurteilt werden können.

Zu Schadenersatzansprüchen des Geschädigten oder unter Umständen strafrechtlichen Sanktionen gegen den Schädiger kann es daher nur dann kommen, wenn eine regelwidrige Handlung über jenes Maß hinausgeht, das typischerweise bei Fußballspielen zu erwarten ist. Mit anderen Worten: Nicht jedes Foul ist rechtswidrig, selbstverständlich sollte die Motivation aber dem Sinn und Zweck eines Hobbyturniers angepasst werden.

Carsten Koller ist Rechtsanwaltsanwärter bei www.ulsr.at