"Rattengedicht" ohne
gerichtliche Folgen

Die Staatsanwaltschaft Ried hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines Rattengedichtes gegen den Autor und Ex-FPÖ-Vizebürgermeister Christian Schilcher eingestellt. Der Anfangsverdacht nach Verbotsgesetz sowie ein Verdacht der Verhetzung oder der Herabwürdigung religiöser Lehren bestätigte sich nicht.

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Rassismus - "Rattengedicht" ohne
gerichtliche Folgen

Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war ein Gedicht in einer FPÖ-Zeitschrift, die als Postwurfsendung an alle Haushalte des Stadtgemeinde Braunau verteilt wurde. Der Autor war Schilcher. Er wurde als Erstbeschuldigter geführt, als Zweitbeschuldigter der zuständige Verantwortliche der Herausgeberin FPÖ Braunau. In dem in der Ich-Form verfassten Gedicht stelle sich der Autor selbst als Ratte dar, die mit ihresgleichen in der Kanalisation lebt und von dort das Leben der Menschen in der Stadt beobachtet beziehungsweise kommentiert, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Zunächst spreche der Erzähler davon, dass - bezogen auf diesen Wohnort - alle anderen Ratten, die "als Gäst' oder Migranten..." dort leben wollen, sich entscheiden müssten, entweder die Art zu leben mit den ansässigen Ratten zu teilen, "die Regeln und Gesetze" zu befolgen oder "rasch von dannen zu eilen". Schließlich postuliert er, dass "die Regeln" von jenen "aufzustellen" seien, die "hier seit zig-Generationen lieben, leben und wohnen". Die Staatsanwaltschaft stellte nach Prüfung des Textes fest, dass sich im gesamten Gedicht "keine nationalsozialistisches Gedankengut propagierenden Äußerungen" finden. Der Anfangsverdacht von Tatbeständen nach dem Verbotgesetz bestätigte sich somit nicht.

Ideologisch gefärbter Inhalt mit aggressiver Diktion

Auch ein Vergehen der Verhetzung sieht die Staatsanwaltschaft nicht verwirklicht. Zu diesem Schluss kam sie, nachdem sie sich nicht nur mit dem kritisierten Gedicht befasste, sondern auch mit vierzehn früher vom Autor verfassten. Sie merkt aber dennoch dazu an, dass es - "abgesehen von erheblichen sprachlichen Unzulänglichkeiten - ohne Zweifel einen unsachlichen, ideologisch gefärbten sowie (wohl) bewusst polarisierenden Inhalt aufweist und sich einer polemischen, teils aggressiven Diktion bedient". Es werde aber weder zu Gewalt gegen bestimmte Personengruppen, insbesondere jene der Migranten, Asylwerber oder Andersgläubigen aufgefordert, noch zu Gewalt gegen diese aufgestachelt.

Der Verdacht der Herabwürdigung religiöser Lehren bezieht sich auf eine Textzeile "... ein weit'rer Gott ist so ein feister!". Gemeint ist damit Buddha - wie der Autor selbst zugestand. Die Bezeichnung als "Feister" stelle aber noch keine Herabwürdigung oder Verspottung dar, die geeignet sei, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen, beurteilt die Staatsanwaltschaft. Weil sich alle Verdachtsmomente nicht für den Autor bestätigten, gelte dies auch für den Zweitbeschuldigten, dem eine Einflussnahme oder Einflussnahmemöglichkeit nicht nachweisbar sei. Das gesamte Ermittlungsverfahren gegen die beiden Beschuldigten sei deshalb einzustellen gewesen.

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