Familienbonus: In 7 einfachen Schritten zum Steuerzuckerl

Mit dem Jänner 2019 ist in Österreich der Familienbonus Plus in Kraft getreten. 950.000 Familien sollen dadurch steuerlich entlastet werden. Den Bonus kann man beim Arbeitgeber oder über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen – doch es ist einiges an Bürokratie zu beachten. Ein Leitfaden.

von Familienbonus © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie hoch ist der Familienbonus?
  2. Ab welchem Einkommen kann der Familienbonus beantragt werden?
  3. Muss der Familienbonus extra beantragt werden?
  4. Welche Auszahlungsvarianten gibt es?
  5. Wie kann man den Familienbonus berechnen?
  6. Familienbonus: Tipps von der Arbeiterkammer
  7. Wie schöpft man den Familienbonus optimal aus
  8. Kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden?

Die Regierung ist stolz auf ihren Familienbonus Plus und spricht von der größten Entlastung für Familien, die es je gegeben hat. Immerhin sind für das selbsternannte Vorzeigeprojekt Steuererleichterungen an 950.000 Eltern vom Finanzamt in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro im Budget vorgesehen. Wie aber kommen die Familien nun zu ihrem Geld?

Wie hoch ist der Familienbonus?

Der Steuerabsetzbetrag kann pro Kind und Jahr mit maximal 2.000 Euro (ab 2022; 2019-2021: 1.500 Euro jährlich) geltend gemacht werden. Dies gilt bis 18 Jahre. Wird für ein Kind auch nach dem 18. Geburtstag noch Familienbeihilfe bezogen, gilt der Bonus weiterhin, reduziert sich aber auf 650 Euro (ab 2022; 2019-2021: 500 Euro jährlich).

Der Familienbonus Plus kann laut Finanzministerium für jedes Kind höchstens einmal zur Gänze berücksichtigt werden und reduziert die zu zahlende Einkommensteuer höchstens auf null.

Ab welchem Einkommen kann der Familienbonus beantragt werden?

Die Wirkung beginnt laut Finanzministerium ab dem ersten Steuereuro. Grundvoraussetzung für den Familienbonus Plus ist, dass für das Kind österreichische Familienbeihilfe bezogen wird. Voll ausgeschöpft werden kann der Familienbonus Plus aber erst, wenn das monatlich Bruttoeinkommen eine gewisse Summe erreicht: Für 2022 trifft das ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 2.075 Euro zu (bei einem Kind). 2021 waren es rund 1.970 Euro.

Muss der Familienbonus extra beantragt werden?

Ja. Um den Familienbonus Plus schnellstmöglich geltend zu machen, muss man das vierseitige Formular E 30 ausfüllen und es unterschrieben bei den jeweiligen Arbeitgeber:innen abgeben. Wichtig: Es muss auch eine Bestätigung über den Familienbeihilfenanspruch beigelegt werden. Diesen erhalten sie über das Finanzamt oder bei Finanzonline. Bevor Sie anfangen sich durch den "Bürokratiedschungel" zu kämpfen, sollten Sie sich entscheiden, welche Art der Auszahlung Sie bevorzugen. Es gibt nämlich zwei Auszahlungsmodelle.

Die Beantragung des Familienbonus Plus kann auch im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung über Finanzonline oder das Formular zum Lohnsteuerausgleich (L 1k) erfolgen.

Welche Auszahlungsvarianten gibt es?

Ich will schnell zum Geld – monatliche Auszahlung
Wenn Sie sich für die Berücksichtigung des Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung entscheiden (also über das Formular und den Arbeitgeber), bekommen Sie den Betrag nicht auf einmal ausbezahlt, sondern spüren eine monatliche Steuerentlastung. "Tendenziell empfehlen wir eine Auszahlung über die ArbeitnehmerInnenveranlagung durch das Finanzamt. Die monatliche Berücksichtigung macht nur bei durchgehenden Dienstverhältnissen Sinn", heißt es von Seiten der AK. Wichtig - Gefahr der Steuernachforderung: Wenn der Familienbonus (bei der monatlichen Variante) in falscher Höhe berücksichtigt wird, kann es zu Steuernachzahlungen an das Finanzamt kommen!

Ich kann warten
Der Gesamtbetrag landet erst im Folgejahr der Beantragung am Konto (2019 Beantragung -> 2020 Auszahlung). Will man lieber den Gesamtbetrag auf einmal auf das Konto überwiesen bekommen, dann kann man diese Variante in der Arbeitnehmerveranlagung mittels Beilage L1k beantragen. Hier gibt es einen Haken: Der Familienbonus Plus kann dann nur im Nachhinein geltend gemacht werden. Das heißt im Klartext: Die Auszahlung des Geldes erfolgt bei dieser Variante erst im Folgejahr der Beantragung.

Wie kann man den Familienbonus berechnen?

Das Bundesministeriums für Finanzen hat bereits einen erweiterten Brutto-Netto-Rechner (inklusive Familienbonus Plus) online gestellt. Hier können Sie sich ihre monatliche bzw. jährliche Entlastung vorrechnen lassen: Zum Brutto-Netto-Rechner inklusive Familienbonus Plus.

Familienbonus: Tipps von der Arbeiterkammer

"Wir raten jedem sich die Lohnsteuer die monatlich am Zettel abgezogen wird, ganz genau anzusehen, bevor man sich entscheidet wie man den Familienbonus innerhalb der Familie aufteilt", sagt Vanessa Mühlböck, Referentin der Abteilung Steuerrecht bei der Arbeiterkammer und Expertin beim Thema Familienbonus.

Sie empfiehlt allen Antragsstellern sich folgende Frage zu stellen: Ist meine Lohnsteuer hoch genug, dass sich der Familienbonus maximal auswirkt? Gerade Müttern in Teilzeit, sollten lieber den Partner geltend machen lassen, wenn er mehr verdient. Fakt ist: Unter Umständen verzichtet man durch Unwissenheit auf Geld.

Wie schöpft man den Familienbonus optimal aus?

Wie viel Lohnsteuer jeder Elternteil zahlt, ist sehr individuell. Wie man den Familienbonus optimal ausschöpft, kommt laut AK-Expertin auch auf die Anzahl der Kinder an und ob es ein Elternteil alleine geltend macht. "Im Zweifelsfall rate ich dazu, den Familienbonus lieber im Nachhinein über die Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen - wenn die Jahreslohnzettel vorliegen", sagt die AK-Expertin. So könne man die individuellen Berechnungen auf Basis des gesamten Jahreseinkommens anstellen. Bei Elternteilen die generell wenig verdienen, lohnt es sich auf jeden Fall den Familienbonus aufzuteilen - so wirke sich das Steuerzuckerl am besten aus.

Kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden?

Ja. In Ehegemeinschaften oder zwischen Partnern kann der Familienbonus auf Wunsch aufgeteilt werden. Je nach Variante muss dies im Formular bzw. in der Arbeitnehmerveranlagung bekannt gegeben werden. Ein Kreuzerl reicht aus - doch die Überlegungen im Vorfeld nehmen schon etwas mehr Zeit in Anspruch.

Auch bei getrennt lebenden Eltern kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden. Denn das Steuerzuckerl steht in diesem Fall dem Familienbeihilfeberechtigten und der Person zu, die für das Kind Unterhalt zahlt. Vorsicht Bürokratie: Der Nachweis über die Unterhaltsleistung muss dem Formular beiliegen.

Kommentare