Der Verteidiger von Oliver P., Marcus Januschke, hatte in einem weiteren Enthaftungsantrag neuerlich die Freilassung seines Mandanten verlangt. Der Antrag wurde abgewiesen, für den zuständigen Haftrichter sind die Haftgründe weiter gegeben.
Gemeinsam mit Oliver P. waren vor knapp fünf Wochen fünf weitere angeblich gewalttätige Rapid-Fans in Haft genommen worden. Zwei von ihnen befinden sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß, vier sitzen derzeit noch in U-Haft.
Im Zusammenhang mit den Randalen nach dem Freundschaftsspiel zwischen Rapid Wien und dem 1. FC Nürnberg wird gegen insgesamt 46 Beschuldigte wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung ermittelt.