Auto geschützt parken

Wenn Raketen oder Vandalen das Fahrzeug in der Silvesternacht beschädigen

Böses Erwachen könnte es für den einen oder anderen Fahrzeugbesitzer nach der Silvesternacht geben, wenn im Tageslicht des Neuen Jahres Schäden sichtbar werden, die von Silvesterraketen oder betrunkenen Vandalen verursacht wurden.

von Wer haftet bei Schäden? - Auto geschützt parken © Bild: Symbolbild - APA/Pfarrhofer

"Jedes Jahr gibt es nach der Silvesternacht Hunderte Anfragen von verzweifelten ARBÖ-Mitgliedern, wer für die Schäden aufkommt", so Rechtsexperte Gerald Hufnagel. Damit es nicht soweit kommt, rät der ARBÖ, wenn möglich das Fahrzeug im Parkhaus abzustellen.

Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat. Da man in der Silvesternacht aber sicherlich Besseres zu tun hat, als permanent das Fahrzeug im Auge zu behalten, um die Übeltäter dingfest zu machen, kann der Schädiger oft nicht ausfindig gemacht werden. "In diesen Fällen bekommt man den Schaden durch Silvesterraketen nur ersetzt, wenn man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat", informiert Hufnagel. Auch Schäden durch Vandalismus, wie beispielsweise abgebrochene Seitenspiegel, deckt nur eine Kaskoversicherung.

Damit es nicht soweit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen gewählt werden. In Zeiten von Parkpickerl & Co. kein leichtes Unterfangen. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder, falls vorhanden, eine Garage, so der ARBÖ. Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als "Raketenstartbasen" genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.

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derpradler

Die Chaoten haben bei uns das SAGEN!

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