Prozess nach Mordversuch an Ex-Frau in Wels: Täter kommt in Anstalt

Nicht zurechnungsfähig

von

Das hat ein Geschwornengericht in einem Prozess Dienstagnachmittag im Landesgericht entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann war am 7. Mai des vergangenen Jahres über seine Ex-Frau an ihrem Arbeitsplatz, einem Geschäft in Wels, hergefallen und hatte sie ins Wachkoma geprügelt. Nach einer lange unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführten Verhandlung sprachen ihn die Geschwornen einstimmig der versuchten Tötung und einer gefährlichen Drohung schuldig. Laut einem Gutachten ist der Täter nicht zurechnungsfähig. Wegen seiner weiterhin bestehenden Gefährlichkeit erfolgte die Einweisung in eine Anstalt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.

Kommentare