Prozess gegen Muttermörder: 24-jähriger Täter bekam 9 Jahre Haft wegen Totschlags!

In Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen Laienrichter verneinten mit 6:2 Stimmen Mordanklage

Prozess gegen Muttermörder: 24-jähriger Täter bekam 9 Jahre Haft wegen Totschlags!

Nach einem zweitägigen Verfahren und rund zweistündiger Beratung verneinten die Laienrichter mit 6:2 Stimmen die Mordanklage. Sie einigten sich darauf, dass die Tötung der Mutter in einer so genannten allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung erfolgt war und folgten damit der Argumentation von Verteidiger Peter Miklautz. Darüber hinaus wurde der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wurden dem 24-Jährigen das Geständnis sowie die schwierigen familiären Verhältnisse mildernd angerechnet. Erschwerend war demgegenüber "die brutale und grausame Vorgangsweise", wie die Vorsitzende Claudia Ortner-Bandion in der Urteilsbegründung darlegte.

Ein Jahr unter der Höchsstrafe
Das verhängte Strafausmaß lag nur ein Jahr unter der vom Gesetz festgelegten Höchststrafe für Totschlag. Da der Sohn der Ärztin zudem in eine Sonderstrafanstalt eingewiesen wurde - die Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith hatte ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt - , steht auch nicht fest, ob er nach Verbüßung der neun Jahre überhaupt auf freien Fuß kommt: Erst wenn ein Psychiater bestätigt, dass man in der Haft die festgestellten Defizite des Mannes therapeutisch so weit in den Griff bekommen hat, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, darf er mit seiner Entlassung rechnen.

"Eine Art tödliche Umarmung"
Das Verhältnis des Angeklagten zu seiner Mutter war seit Jahren unter keinem guten Stern gestanden. Sie warf ihm vor, keiner geregelten Beschäftigung nachzugehen. Er hielt ihre oft lautstarken Vorhalte und Schimpfereien kaum mehr aus, zog aber trotzdem nicht von zu Hause aus. "Es war eine Art tödliche Umarmung, eine Hassliebe," beschrieb die Psychiaterin die Mutter-Sohn-Beziehung. Die Tathandlung habe sich "nach vielfach erfahrenen Kränkungen entzündet", analysierte die Sachverständige.

Der Mann - der psychiatrischen Expertise zufolge mit einem geringen Selbstwertgefühl und einer ausgeprägten Kränkbarkeit ausgestattet, welche mit einem tiefen Ohnmächtigkeitsgefühl einher geht - habe auf die erlebten Zurückweisungen impulsiv reagiert, erklärte Rossmanith: "Da genügt ein banaler Anlass, um das Gefäß zum Überkochen zu bringen."

Dieser Moment dürfte gekommen sein, als ihn die Mutter im Zuge eines lautstarken Streits als "genetischen Abfall" bezeichnete - ein Ausdruck, mit dem ihr Ältester schon Jahre zuvor mehrfach von seinem Vater bedacht worden war. Laut Rossmanith könnte diese Kränkung "die mächtige aggressive Reaktionsweise" ausgelöst haben, die der 24-Jährige "rauschartig" erlebte. Er habe es nicht mehr geschafft, von seiner hohen Intelligenz Gebrauch zu machen: "Die Gefühle zwangen ihn mehr zum Handeln als dass ihn die Vernunft zum Nachdenken bringen konnte."

Vater rief ihm zu: "Du Schwerverbrecher!"
Der 24-Jährige wollte das Urteil annehmen ("Ich bin eigentlich dafür"), wurde jedoch von seinem Verteidiger dazu bewogen, Bedenkzeit in Anspruch zu nehmen. "Warum soll ich es nicht annehmen?," fragte er sich, folgte schließlich aber doch dem Rat seines Anwalts. Staatsanwältin Gabriele Mucha gab vorerst keine Erklärung ab.

Der 24-Jährige wirkte bei der Urteilsverkündung sehr erleichtert. Einige Bekannte und Freunde, die den Prozess verfolgt hatten, riefen ihm aufmunternde Worte zu: "Wir denken an dich! Lass dich nicht gehen! Wir besuchen dich!"

Nicht einverstanden mit dem Prozessausgang war demgegenüber der Ehemann des Opfers, zugleich der Vater des Angeklagten. "Die Schweinehunde", schimpfte er nach der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal. Als sein Sohn abgeführt wurde, rief er ihm hinterher: "Du Schwerverbrecher! Ja, halt dir nur die Ohren zu!" Der 24-Jährige blieb darauf kurz stehen, schüttelte den Kopf und bemerkte: "Ich versteh dich ja." (apa/red)