Prozess um Misshandlung im Heim:
Angeklagter freigesprochen

Vorwurf der schweren Körperverletzung - Anwesende Ex-Heimkinder über Urteil empört

von Das Landesgericht in Krems von außen. © Bild: NEWS.AT

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte einen damals 12-jährigen Buben mit einem Stock verletzt und danach seinen Kopf in einer Badewanne unter Wasser gedrückt haben. Dabei habe das Kind laut Anklage Todesängste ausstehen müssen. Das heute 18-jährige Ex-Heimkind hat sich Jahre später bei der Jugendanwaltschaft Wien gemeldet und den Fall so ins Rollen gebracht. "Ich kann nicht behaupten, dass er lügt", sagt die Richterin in ihrer abschließenden Urteilsbegründung. Aber es sei im Beweisverfahren mit insgesamt 30 Zeugen nicht gelungen, effektiv festzustellen, dass das mutmaßliche Opfer die Wahrheit gesagt habe. Es gebe also in punkto Beweislage eine Pattsituation.

Der 18-Jährige kann noch Einspruch erheben. "Es gibt die Möglichkeit der Nichtigkeitsbeschwerde, ob diese genutzt wird, muss mein Mandant entscheiden", sagt die Wiener Opferanwältin Eva Plaz. Sicher kann sie nur eines sagen: Ein Schuldspruch hätte ihrem Mandanten ungeheuer viel bedeutet.

Angeklagter spricht von Hetzkampagne

Erleichterung verspürt indes die gegnerische Partei: "Ich bin froh, dass der Albtraum ein Ende hat. Das war eine Hetzkampagne gegen mich", sagt der Freigesprochene gegenüber NEWS.AT. Seine Ehefrau zeigt sich ebenfalls erfreut über das Urteil: "Ich war darauf eingestellt, dass sich letztlich die Wahrheit herausstellen wird".

Die anwesenden ehemaligen Heimkinder können den Freispruch kaum fassen. Sie berichten gegenüber NEWS.AT, was sie für die Wahrheit halten: "Und wieder ist damit bewiesen, dass einem ehemaligen Heimkind, nicht geglaubt wird", kritisiert der 43-jährige Georg H. Er und 11 andere Ex-Heimkinder erheben selbst schwere Misshandlungsvorwürfe gegen den Angeklagten. Die Verantwortlichen des Kinderheims wiederum weisen diese Vorwürfe vehement zurück.

Ein Dokument eines Misshandlungsopfers aus dem Kinderheim Stiefern.
© NEWS.AT Auszug aus einem Clearing-Bericht der Opferschutzorganisation "Weißer Ring": Georg H. hat seine Erlebnisse dort geschildert.

Schwere Vorwürfe von Ex-Heimkindern

Opferanwältin Eva Plaz will aufgrund der Vorwürfe auch die ehemaligen Heimkinder im Verfahren zu Wort kommen lassen. Sie fordert im erneuten Beweisantrag die Einvernahme von insgesamt 13 weiteren Zeugen, vorwiegend ehemalige Heimkinder. Sie hätten laut Antrag die "bereits im Kindesalter entwickelten, habituellen und sadistischen Gewalttätigkeiten des Angeklagten" belegen sollen - und zwar von Ende der 70er Jahre bis hin zu den frühen 90er Jahren. Unter den angeführten Zeugen gelistet: Georg H. Er soll laut eigenen Angaben bei der Polizei (Protokoll liegt NEWS.AT vor) wiederholt vom Angeklagten geschlagen worden sein. Über einen anderen Ex-Zögling heißt es im Beweisantrag: "[...] dass der A. diese als Zehnjährige, 1979/80: an den Haaren riss und fast täglich schlug, zB mit einem Prügel auf den Rücken [...]" An anderer Stelle wird zu einer weiteren Betroffenen angeführt, dass der Angeklagte "[...] auch noch in den Jahren 1991 bis 1992, dieser gegenüber gewalttätig war. Weiter, dass er auch sie stundenlang am Gang stehen ließ. Uns dass er auch noch in diesem Zeitraum weitere Kinder schlug".

Doch bei der Richterin blitzt der Beweisantrag der Opferanwältin ab. "Es geht allein um den Tatvorwurf aus dem Jahr 2007, etwas anderes kann in diesem Prozess nicht behandelt werden", begründet die Richterin ihre Entscheidung. Ebenso lehnt sie den Antrag auf ein kinderpsychiatrisches Gutachten ab, das die Diagnose eines Borderline-Syndroms(eine Persönlichkeitsstörung; Anm. der Red.) , wie im Fall des 18-Jährigen in der Akte des Jugendamts vermerkt, widerlegen soll.

Misshandlungsopfer aus der "Kinderwelt Stiefern"
© NEWS.AT Georg H., ein ehemaliges Heimkind von Stiefern.

Am letzten Verhandlungstag sagen als letztes Aufgebot der Anklage noch drei Ex-Heimkinder vor Gericht aus. Sie waren ungefähr zum gleichen Zeitpunkt wie der 18-Jährige in der "Kinderwelt Stiefern" untergebracht. Alle drei berichten von Gewalt im Heim, angefangen von einer "Tätschn" bis hin zu der Aussage: "Er hat mich gegen das Schienbein getreten". An einige Angaben aus dem Polizeiprotokoll wollen sich die jungen Erwachsenen vor Gericht allerdings nicht mehr erinnern. Die Verteidigung ruft am Mittwoch unterdessen mehrere Sozialpädagogen der Kinderwelt in den Zeugenstand: Gewalt gegen die Kinder von Seiten des Angeklagten will dabei keine der Betreuer beobachtet haben. Der Angeklagte sei gar nicht an der Erziehung der Kinder beteiligt gewesen. Und die Kinder hätten sich nie bei den Betreuern über Vorfälle beschwert.

Neben seinen Pflegeeltern hat der 18-Jährige einem Wiener Sozialarbeiter erstmals von den angeblichen Misshandlungen erzählt. Dieser gibt bei der Verhandlung an: "Ich habe ihm diese Geschichte schon geglaubt".

Unglaubwürdige Hauptbelastungszeugin

Und warum letztlich ein Freispruch? Laut Richterin Susanne Daniel reicht die Beweislage für einen Schuldspruch nicht aus. Der 18-Jährige habe sich in Widersprüche verstrickt, gleichfalls seine als Zeugin gehörte Pflegemutter. So habe der Ex-Zögling zuerst angegeben, er habe blutige Verletzungen vom Vorfall im Bad davongetragen, sich später aber nicht mehr erinnern können, ob er geblutet habe. Vor allem schadet der Anklage die Hauptbelastungszeugin, die sich vor Gericht als unglaubwürdig erweist. Die ehemalige Betreuerin in Stiefern soll den Buben als einzige Augenzeugin nach den angeblichen Misshandlungen zu Gesicht bekommen haben. Sie habe laut Staatsanwaltschaft jedoch die Aussagen bewusst so gewählt, damit sie dem Angeklagten schadet und werde daher wegen falscher Zeugenaussage angeklagt. Damit bricht der Beweis weg, dass der 18-Jährige zum Tatzeitpunkt verletzt war. Das Fazit für die Richterin: Am Ende war nichts beweisbar.

"Juristisch gesehen hat die Richterin so entscheiden müssen, aber für die ehemaligen Heimkinder von Stiefern war das Urteil trotzdem ein Schlag ins Gesicht", sagt Georg H.

Eine alte Postkartenansicht des Kinderheims in Stiefern.
© NEWS.AT/Repro/privat Eine alte Ansicht der "Kinderwelt Stiefern"

Weiterführende Information

Für alle ehemaligen Heimkinder, die durch die Stadt Wien untergebracht wurden, gibt es die Möglichkeit sich im Bedarfsfall an die Jugendanwaltschaft Wien sowie an die Opferschutzorganisation "Weißer Ring" zu wenden"

Kommentare

derpradler

In österreich hackt eben keine Kähe einer anderen ein Auge aus!

Klar ist wohl, dass sich so jeder Steuerzahler der Wiederbetaetigung strafbar macht, das als technischer Aspekt erwaehnt, nicht als Referenz wovon jemand lebt. So werden mittaeter durch die Justiz geschaffen, die sich mit Massenmord (zb in den Gefaengnissen an Migranten) weltweit bekannt gemacht hat. Aufgeklaert wird in China und Spanien.

Da wird man wuetend aber lernt sich von den Systemen der Staatsterroristen die Oesterreich beherrschen und zwar mit jedem Mittel keinerlei zu erwarten, da sie an den Opfern gut verdienen. Ich mag das nicht. Falls es euch troestet es gibt schon die Module zur auslaendischen geldanlage wo man sich bei einem Dienstleister einmal identifiziert und dann nie wieder Identitaetsdaten uebertragen werden.

Der grösste Mut ist es, sich der Scham zu stellen an der man unschuldig ist. Das haben die Betroffenen bewiesen. Ihr seid wertvoll, liebenswert und sehr mutig. Bleibt dran und kämpft weiter und ihr werdet Dinge finden die eure berechtigten Anschuldigungen beweisen können! Alles Gute für euren wichtigen Kampf!!!!

Izmir-Ibel
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Hetzkampagne: Ich war auch im Heim, einer der Betreuer hatte sich eine besondere Art der Bestrafung ausgedacht, die Watschenparade.
Da lag das Kind am Rücken, der Betreuer mit den Knien auf den Oberarmen und dann hagelte es Watschen ein paar Minuten lang.
Hab den Betreuer - mittlerweile sogar mit der Kulturmedaille des Landes Oberösterreich ausgezeichnet - angeschrieben und wenigstens eine

Izmir-Ibel
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Entschuldigung erhofft, aber nichts da, ich solle doch Verständnis haben, es waren für Ihn auch schwere Jahre.

Loonix melden

Leider werden diese Sadisten gedeckt und ihre Taten vertuscht und verharmlost. Ich kenne Fälle von geplatzten Trommelfellen bis ausgeschlagenen Zähnen. Auch sexuelle Übergriffe werden oft nicht verfolgt. Man sollte die Namen Täter öffentlich machen damit sie nicht straflos davon kommen.

franzl11 melden

Die österreichische Justiz ist um nichts besser als anderswo und sollte sich schämen! Da geht es Hand in Hand mit Freunderlwirtschaft, Politik- und Wirtschaftsinteressen und wenn das nicht reicht - die Macht des Stärkeren. Oder glaubt denn wirklich jemand, dass so viele Zeugen einfach lügen? Es konnte ja nicht bewiesen werden. Na klar, dann ist man unschuldig. Das Rechtssystem gehört geändert!

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