Prozess in Innsbruck Zwei Jahre Haft für Lehrer wegen Missbrauch der Stieftöchter!

Drei Jahre an Kindern der Lebensgefährtin vergangen

Die Übergriffe hatte der Unterländer laut Anklage zwischen Juli 2001 und Herbst 2004 begangen. Zu Beginn waren die Mädchen acht und 13 Jahre alt. Der bisher unbescholtene Pädagoge soll die Kinder mehrfach im Intimbereich gestreichelt bzw. berührt haben, als sie im Bett zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin - die er 2000 über das Internet kennen gelernt hatte - lagen. Auf einer Reckstange im Schlafzimmer soll er die Mädchen gefesselt, ihre T-Shirts hochgezogen und ihre nackten Brüste betastet haben. Zudem soll er beide im Zuge von Rückenmassagen unsittlich berührt haben. Außerdem wurde in seiner Wohnung ein Pornovideo mit Minderjährigen sichergestellt.

Der mittlerweile vom Dienst suspendierte Mann bestritt die Vorwürfe und sah sich als Opfer einer "Intrige". Die Vorfälle hätten zwar zum Teil stattgefunden. Die Berührungen seien jedoch unabsichtlich oder beim "Kuscheln" erfolgt. Die Kinder seien freiwillig zu ihm ins Bett gekommen. Das Fesseln am Reck sei nur "Spaß" gewesen. Sexuelle Handlungen habe er keine vorgenommen.

Staatsanwalt Josef Rauch betonte, dass er "selten von der Schuld eines Angeklagten so überzeugt war wie in diesem Fall". Der Lehrer habe ein "ausgesprochen abstoßendes Verhalten an den Tag gelegt". Auch die Rolle der Mutter der missbrauchten Mädchen - die älteste Tochter hat die Obsorge über die beiden minderjährigen Schwestern - sei "mehr als eigenartig". Die 46-Jährige aus der Steiermark hatte im Zeugenstand zu ihrem Partner gehalten. Nach Ansicht der Verteidigung sei es durch den "massiven Hass und die Aggressionen" der Mädchen zu den "frei erfundenen" Vorwürfen gekommen.

Für die vorsitzende Richterin Ingrid Brandstätter habe der Pädagoge "den Umstand ausgenützt, dass seine Lebensgefährtin pubertierende Mädchen ins Haus gebracht hat". Der Lehrer - er wurde auch zur Zahlung eines Teilschmerzenbetrages verurteilt - erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil war somit nicht rechtskräftig.

(apa)