Prozess gegen "Bierbarone" wegen Insider-
Handel: Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

BBAG-Verkauf an Heineken zwischen 2002 und 2003 Bei Schuldsprüchen drohen bis zu zwei Jahre Haft

Beim "Bier-Baron-Prozess" im Wiener Straflandesgericht ist die Einvernahme des ehemaligen BBAG-Chefs Karl Büche abgeschlossen worden. Büche und weiteren 15 Angeklagten wird Insiderhandel im Zuge des Verkaufs der BBAG/Brau Union an den niederländischen Konzern Heineken vorgeworfen. Die Angeklagten aus prominenten österreichischen Braufamilien sollen durch Kauf und Verkauf von Aktien im Zeitraum von November 2002 bis April 2003 unter Ausnutzen von Insiderinformationen rund 5,2 Mio. Euro lukriert haben. Die Angeklagten weisen alle Vorwürfe zurück, für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Prozess gegen "Bierbarone" wegen Insider-
Handel: Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Im Zentrum der Büche-Einvernahme stand die Frage, wann der Verkaufsprozess der BBAG/Brau Union mit Heineken nun auf Schiene ging und wie die Öffentlichkeit darüber informiert wurde. Staatsanwalt Georg Krakow hielt Büche zunächst zahlreiche Vertraulichkeitserklärungen vor, die von engen Mitarbeitern im Konzern, wie etwa Vorstandssekretärinnen und Kommunikationsverantwortlichen, ab Oktober 2002 unterschrieben worden waren. Laut Büche wurden im Brau-Konzern lange alle möglichen Varianten für Zukunftsstrategien diskutiert, wie "standalone", "going private", oder Mehrheitsabgabe. Es habe jahrelang die selben Diskussionen gegeben. "Salopp würde ich sagen, es war ein Palaver von unterschiedlichen Meinungen". Diese Debatten seien natürlich vertraulich gewesen, die Öffentlichkeit habe nichts, etwa wie bei der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Aktionär Helmut Marsoner, davon erfahren sollen. Staatsanwalt Krakow gab sich mit der Begründung Büches jedoch nicht zufrieden. "Gibts solche Informationen nicht laufend im Konzern?", fragte er. Warum hätten also Dutzende Mitarbeiter ab Oktober 2002 extra Vertraulichkeitserklärungen unterschrieben?

"Ich habe ein Trauma gehabt mit Vertraulichkeitserklärungen aus der Marsoner-Zeit, als vertrauliche Informationen beim Versuch einer feindlichen Übernahme gegen uns verwendet wurden", sagte Büche und erinnerte damit an den Konflikt im Braukonzern mit der Tiroler Aktionärsgruppe um den Innsbrucker Wirtschaftsprüfer Helmut Marsoner im Jahr 2000. Daher habe er gleich zu Beginn des "Projekts Keg" (zu deutsch: Fass) - ein konzerninterner Codename für das Projekt eines Verkaufs bzw. ein Joint Venture mit einem zentraleuropäischen Partner - auf Vertraulichkeitserklärungen bestanden. Die Bezeichnung "Projekt Keg" wurde beim ersten Kontakt der BBAG mit dem Investmenthaus JP Morgan, nach der Sitzung vom 24. Oktober 2002, eingeführt.

Erst Ende Jänner 2003 habe für ihn das Projekt Keg aber wirklich begonnen, führte Büche aus. Am 23. Jänner wurde von der BBAG in einer Medieninformation über Vorbereitungen zur Hereinnahme eines internationalen Partners informiert. Zuvor, am 20. Jänner 2003, habe man sich über den "Brauer der Region-Vertrag" geeinigt, wonach die Brau Union als österreichische Aktiengesellschaft erhalten bleiben sollte. "Damals habe ich gemeint, dass es nun eine realistische Möglichkeit gibt, dass es zu einer Mehrheitsabgabe kommt". So habe er erst damals gemeint, man müsse nun die Öffentlichkeit informieren.

Zuvor habe der Braukonzern bereits mit der Übernahmekommission über die Formulierung der Medieninformation gesprochen. Das erste Gespräch mit der Übernahmekommission zum Entwurf der Mitteilung, an dem er selber nicht teilgenommen habe, fand laut Büche am 6. Dezember 2002 statt.

"Vorsichtige Formulierung" gewählt
Mit einer Medienmitteilung vom 23. Jänner 2003 wurden die Vorbereitungen der BBAG zur Hereinnahme eines internationalen Partners bekannt gegeben. "Mir ging es darum, dass das publiziert wird", sagte Ex-BBAG-Chef Karl Büche bei seiner Einvernahme vor dem Wiener Straflandesgericht heute, Dienstag. Nach der Medieninformation sei sofort die "Kommunikationslawine" in den Zeitungen angelaufen.

Auf die Frage, ob dies eine kursrelevante Information war, antwortete Büche: "Das war aus meiner Sicht eine wesentliche Information. Ob sie aus Sicht des Gesetzes kursrelevant war, kann ich auch jetzt nicht sagen". Kursrelevant sei jedoch sicher die Information, die man nach Eintreffen der bindenden Angebote und nach der Empfehlung des Syndikatsausschusses am 25. April 2003 gehabt habe.

Richter Thomas Kreuter fragte zur Mitteilung vom 23. Jänner 2003 nach: "Hätten Sie veröffentlichen können, wir wollen verkaufen?" Büche entgegnete: "Ich wollte nicht verkaufen". Aber die Mehrheit des Kapitals habe doch offenbar damals einen Verkauf geprüft, so der Richter. Da wäre aber die Gefahr bestanden, dass das in eine falsche Richtung gehe, "zum Schaden der Aktionäre", meinte Büche und erklärte dann: "Ich habe sicher eine vorsichtige Formulierung gewählt".

Aus seiner Sicht habe im Verkaufsprozess noch immer viel schief gehen können, letztlich sei ja erst bei Vorliegen der kartellrechtlichen Genehmigungen die Übernahme durch den niederländischen Braukonzern Heineken über die Bühne gegangen. Ihm sei die Abgabe der Mehrheit an der BBAG/Brau Union erst dann "sicher" erschienen, als die Angebote vorlagen, die "preismäßig so unerwartet hoch" lagen, dass er angenommen habe, dass 75 Prozent der Aktionäre zustimmen werden. "Gewusst" habe er von der Mehrheitsabgabe erst bei Vorliegen der kartellrechtlichen Genehmigungen.

"Ich bin überzeugt davon, dass ich immer wahrheitsgemäß informiert habe, dass Streubesitzaktionäre ihre Entscheidungen zu verkaufen oder kaufen auf Tatsachen oder zumindest mit höchster Wahrscheinlichkeit eintreffende Tatsachen aufbauen konnten", betonte Büche.

Laut Staatsanwalt soll Karl Büche zwar nicht selbst Aktien der Brau Union angekauft, aber seine Ehefrau und die Schwiegertochter dazu gebracht und als Primärinsider mit den dafür nötigen Informationen versorgt haben, was ihm die Anklage jedenfalls als Bestimmung zum Insiderhandel auslegt.

Zu Hause habe er immer vermieden, über Berufliches zu sprechen. "Ich hätte auch keinen wirklichen Gesprächspartner gehabt", meinte Büche. Seine Kinder hätten ihre Investments ausschließlich in Brau-Aktien getätigt. Auch er selber habe - mit Ausnahme von Verlustbeteiligungen sowie dem Kauf von OMV-Aktien - nur in den Braukonzern investiert. Bei Kapitalerhöhungen sei man mitgegangen, im Rahmen der Dividendenthesaurierung habe man Aktien gezeichnet. Ziel sei immer gewesen, den Familienanteil zu erhalten bzw. zu vergrößern.

Seine eigene Rolle als Vorstandschef der BBAG sowie als Aktionär sieht Büche nicht als Interessenskonflikt. "Ich war kein Zerrissener", meinte er, sondern als Vorstandschef operativ tätig.

Büche stellte sich als Skeptiker des Brau Union/BBAG-Verkaufs dar: Bis weit in die Verhandlungen sei er immer der Meinung gewesen, dass es gescheiter sei im operativen Geschäft drinzubleiben. "Schlussendlich habe ich gesehen, wie die Verhandlungen immer mehr in Richtung Mehrheits- und dann Totalabgabe laufen". Nach der Empfehlung der Syndikatsleitung, nachdem ein extrem hohes Angebot gekommen sei und zwei Interessenten den Brauer-der-Region-Vertrag unterschrieben hatten, "sah ich dass es gescheiter ist die Aktien abzugeben", beschrieb Büche seine eigene Haltung.

(apa/red)