Der Rennläufer aus Radstadt im Pongau zeigte sich vor Richterin Marlene Lindenthaler voll und reumütig geständig. "Ich bin sicher schuldig. Es tut mir Leid, jemanden 'abgeschossen' zu haben", sagte Schifferer sehr betroffen. Er nahm das Urteil im Sinne des Bestrafungsantrages wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sofort an. Der Vater einer zweijährigen Tochter war ohne Verteidiger gekommen, weil er das Geld lieber für die Wiedergutmachung hernehmen will, erläuterte er im APA-Gespräch.
Am Tag des Unfalls hatte sich Schifferer in der Ramsau (Steiermark) von einem anstrengenden Training erholt. Dort trank er von Mittags bis Nachmittags zusammen mit Mitarbeitern einer Bank "fünf bis sechs halbe Bier und ein bis zwei Kräuterlikör". Dann stieg er in seinen Sponsoring-BMW und fuhr nach St. Johann im Pongau, um dort eine Bekannte zu treffen. Während der Fahrt habe er ein "Glücksgefühl" verspürt, schilderte er der Richterin.
Warum sein Wagen auf der Umfahrungsstraße der A10 gegen 17.20 Uhr ins Schleudern geraten war, konnte der Skirennläufer nicht erklären. Möglicherweise habe er einem Gegenstand oder einer Bodenwelle ausweichen wollen und dann abrupt gebremst. Über den Unfallhergang hatten weder er noch das Unfallopfer eine Erinnerung. Dass er trotz des Tempolimits von 100 km/h mit mindestens 128 km/h bis 136 km/h unterwegs war, wie der verkehrstechnische Sachverständige Gerhard Kronreif ausführte, hielt Schifferer "für glaubwürdig und realistisch".
Wäre der Beschuldigte 100 km/h gefahren, dann wäre der Pkw nicht ins Schleudern gekommen, betonte Kronreif. Der BMW drehte sich mehrmals um die eigenen Achse und und touchierte den Ford Transit-Kastenwagen des Angestellten Peter H. Der Lkw überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. H. erlitt leichte Verletzungen, musste aber rund 15 Tage im Spital bleiben und auch operiert werden. "Ich selbst hatte keine Schmerzen", sagte Schifferer.
Die unbedingte Geldstrafe sei aus generalpräventiven Gründen wegen der Alkoholisierung erfolgt, erläuterte die Richterin. Das Gericht hätte auch eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten verhängen können. Schifferer anerkannte den Teilschmerzensgeldbetrag von 200 Euro für Peter H.
Nach dem Unfall war der Skirennläufer seinen Führerschein für zehn Monate los. Der Österreichische Skiverband brummte ihm eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro auf. Weiters hat der Abfahrer nach eigenen Angaben einen Tag in einer karitativen Einrichtung gearbeitet. Das Unfallopfer hat bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.800 Euro von der Versicherung des ÖSV-Läufers bekommen.
(APA)