"profil": Bis zu 300 Wiener Rotlichtlokale sind von Polizei-Razzien ausgenommen

Wiener Kriminalpolizei führte sogenannte 'Sperrlisten' Bestimmte Rotlichtlokale damit vor Zugriff geschützt

Peter Steidl bestätigte die Rechtswidrigkeit dieser Listen, räumte aber ein, diese bereits im Vorjahr "abgestellt" zu haben. Ernst Geiger erklärte hingegen, auf seine diesbezügliche Intervention beim Präsidenten aus dem Vorjahr "bis heute keine Antwort" erhalten zu haben.

Ursprünglich sollen diese Listen dazu gedacht sein, störende Zugriffe verschiedener Polizeiabteilungen auf dasselbe Objekt zu verhindern. Doch Listen mit hunderten Lokalen seien nicht zu rechtfertigen, so die einhellige Meinung in Juristenkreisen.

Dem Vernehmen nach sollen gegen viele der "zugriffsgeschützten" Lokale gar keine Ermittlungen laufen. Im Gegenteil: Dort sollen sich manche Ordnungshüter selbst gern einfinden.