Pressekonferenz und Händeschütteln: Strafverfahren gegen Elsner ist keine Show

Krakow: Umfang und Medieninteresse "exzeptionell" Missverständnis: Untersuchungshaft keine Bestrafung

"Ich kann ausschließen, dass es sich bei diesem Strafverfahren um eine Show handelt", sagt der leitende Ermittler in der BAWAG-Causa, Staatsanwalt Georg Krakow. Die Pressekonferenz und das anschließende lange Händeschütteln mit der Justizministerin Maria Berger (S) nach der Überstellung und Verhaftung von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner in Wien habe keinen Show-Charakter gehabt.

Pressekonferenz und Händeschütteln: Strafverfahren gegen Elsner ist keine Show

Dieses Strafverfahren sei "exzeptionell" von seinem Umfang und dem Medieninteresse her. "Das lässt sich einfach nicht vermeiden", meinte Krakow im "Ö1-Mittagsjournal". Der Umfang und die Komplexität der BAWAG-Causa erfordere so viel Detailarbeit, dass für persönliche Emotionen "nicht so wirklich viel Platz bleibt". Wichtig sei, dass man sich nicht von den Emotionen, sondern von den Fakten leiten lasse.

U-Haft oft falsch eingeschätzt
Das Instrument der Untersuchungshaft werde in der Öffentlichkeit in der Tat nicht immer so eingeschätzt, wie in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, meinte Krakow. Dort stehe ausdrücklich, dass es sich nicht um einen Bestrafung für Fehlverhalten handle, sondern um eine Sicherungsmaßnahme. "Es kann also jemand in Untersuchungshaft genommen werden, damit er nicht flüchtet, oder damit er nicht ähnliche Taten noch ein Mal begeht. Nicht aber, weil er eine Straftat schon begangen hat und er dafür bestraft werden soll."

Befragt über die offensichtliche Druckausübung von Wien auf die französischen Justizbehörden meinte Krakow, wenn ein unabhängiges Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung getroffen habe und dann eine Ministerin im internationalen Verkehr mit ihren Ressortkollegen Kontakt aufnimmt, und diesem die Bedeutung des Falles im Inland verdeutlicht, um allenfalls eine Beschleunigung zu erreichen, halte er dies für durchaus legitim.

Krakow: Bekam noch keine politischen Interventionen
Nicht äußern wollte sich Krakow zum Thema politische Interventionen. Die ehemalige Justizministerin Karin Gastinger hatte erst kürzlich berichtet, sie habe im Vorjahr nach zweimaligen Interventionsversuchen des BZÖ-Chefs Peter Westenthaler - was dieser bestreitet - zu Gunsten des beschuldigten Investmentbankers Wolfgang Flöttl, gegenüber der Staatsanwaltschaft klar gestellt, dass es keine politischen Interventionen geben könne. "Ich arbeite grundsätzlich nicht nach politischen Interventionen sondern nach den Prinzipien der Strafprozessordnung und nach bestem Wissen und Gewissen", so Krakow. Er habe noch nie eine politische Intervention bekommen.

Wie der Entwurf der Anklageschrift in die Medien gekommen ist, wisse er nicht. Er möchte nicht darüber spekulieren, dazu sei auch ein Strafverfahren anhängig. "Ich kann ausschließen, dass ich das war", so Krakow auf Befragung.

Die Wirtschaftskriminalität sei ein sehr ernst zunehmendes Feld der Kriminalität, da dabei große Summen bewegt werden, und mit diese Summen auch nach Abschluss der Straftaten weiter was passiere, zum Beispiel werden sie wieder eingeschleust. Deshalb sei jeder Schritt in Richtung einer vermehrten Wirtschaftsausbildung aus seiner Sicht nur zu begrüßen. Ihm helfe seine frühere Tätigkeit in der Privatwirtschaft sehr viel, weil er einen breiten Horizont dadurch gewinnen konnte.

(apa/red)